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Der Ort Obervölklingen wird zum Sperrbezirk erklärt.
ECin Beobachtungsgebiet wird nicht aebildet.
Sänmtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen, der Ge⸗
höftssperre, doch ist die Verwendung des Rindviehs aus
uͤnverseuchten Gehöften zu Fuhrzwecken im Ort und Ge—
meindebanne gestattet, in anderen Fällen darf das Klauen—
Lieh die Gehöfte nur mit ausdrücklicher Genehmigung der
Drtsposizeibehörde nach Einholung eines treistierärztlichen
Butachtens verlaisen.
Far die verseuchhten Gehöfte und für den Spetrbezirk fin—
den die Vorschriften meiner viehseuchenpolizeilichen Anord⸗
dung vom 10. Sezember v. Is. J. 7152, Kreisblatt Seite
254, sinngemäß Anwendung.
Zaarbrucken, den 18. Ausust 1920.
Der Landrat.
Vpaeler.
— Birhseuchenpolizeiliche Anordnunng.
In Scheidt ist in dem Geböfte des Philivp Hettrich und
in dem gemeinsamen Stalle von Peter und Heinrich Huv
erneut der Ausbruch der Maul⸗- und Klauenseuche amts⸗
tierärztlich festgestellt worden. Ueber die Gehöfte wurde
die Sperre verhängt.
Der Ort Scheidt wird von neuem zum Sperrbezirk erklärt
Ein Beobachtungsgebiet wird nicht acbildet.
Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen der Ge—
höftssperre, doch ist die Verwendung des Rindviehs aus
uͤnperfeuchten Gehöften zu Fuhrzwecken im Ort und Ge—
meindebanne gestattet, in anderen Fällen darf das Klauen⸗
vieh die Gehöfte nur mit ausdrücklicher Genehmigung der
Ortspolizeibehörde nach Einholung eines kreistieräratlichen
Butachtens verlassen.
Für die verseuchten Gehöfte und für den Sperrbezirk fin⸗
den die Vorschriften meiner viehseuchenpolizeilichen Anord⸗
nung vom 10. Tezember v. 38. J 752, Kreiéblatt Seite
254, sinnaemäß Anwendung.
Saarbrücken, den 18. August 1300.
Ter Landrat.
Kogeler.
473 VBiehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Tie Maul⸗ und Klauenseuche ist amtstierärztlich festge—
tellt worden unter dem Biehbestande des:
l. rer Kewenig, Seebohmstraße 17 am 27. 7. 20,
2. lemens Feiler, Brüderstraße 34 „27. 7. 29
Wilhelm Bachmann, Wilhelmstraße1 27. 7. 73
Fakob Bickelmann, Wilhelmstraße 86 21. 7.
Thristian Weber, Seebohmstraße 18 77. 7.
Lhristian Uaul, Oberer Hagen 9 1.7.
Witwe Jat. Stark, Quienstraße 7 —1.7.
Friedrich Schmidt, Luisentalerstraße 74 417
Jakob Feß, Tannenstraße 2
Johann Hellenbrand, Hüttenstraße 22
Witw. Sophie Desgranges, Quienstraße 2
Johann Lquer, Am Kesselhaus 2 —
Christian Kubig, Königstraße 26 —22.
Thristian Becker, Hubert-Muüllerstraße s00,, 2. 8.
Jdakob Brabender, Wilhelmstraße 8 „2. 8. 5
Wtw. Karoline Hens, Arnulfstraße 283.8. 29
17. Johann Bechtel, Weidenstraße 4 —4. 8. 20
18. Reinhard Richter, Hubert-Müllerstraäße 88,. 3. 8. 20,
Die zum Schutze gegen die Weiterverbreitung der Seuche
erforderlichen Maßnahmen sind getroffen und die verseuch—
ten Gehöfte und die fraglichen Straßen zum Sporrhe—
zirk artlärt worden
Tie Maul- und Klauenseuche ist in folgenden Geböften
als erloschen erklärt worden:
1. Heinrich Strotz, Faßstraße 6 am 26. 7. 20
2. Eduard Jochum, Bergstraße 22 „26. 7. 20
3. Johann Ebberts, Hochstraße 42 22. 7. 20
1. Nathias Bell, Parallelstraße 5 „3. 8. 20
5. Ludwig Walter, Neuhbäuserstraße 40 27. 7. 20,
5. Tavid Joder, Neuhäuserstraße 41 „27. 7. 20,
Täe angeordnet gewesenen Schutzmaßregeln sind wieder
zufgehoben worden.
Soarbrücken, den 5. August 1920.
Der Polizei⸗Direktor.
179 BRekanntmachung.
Nachdem die unter dem Viehbestande des hier Fischbach—
straße 42 wohnenden Wilhelm Sauer festgestellte Maul—
und Klauenseuche erloschen ist und die amtstierärzstliche
Abnahme der vorschriftsmäßig nusgeführten Tesinfektion
des Stalles usw. stattgefunden hat, hebe ich die unterm
31. Main d. Is. angeordneten Schußgmaknabhmen biermit
wieder auf.
Saarbrücken. den 14 Auaust 120.
Der RKaoliaei⸗Niroftnr
1754 Bekanutmachnung.
NRachdem die unter dem Viehbestande des hier Neuhänser—
traeße 48 wohnenden Bergmanns Friedrich Harry festgestellte
Meaul⸗ und Klauenseuche erloschen ist und die amtstierärzt—
liche Abnahme der vorschriftsmäßig ausgeführten Desin—
fettivn des Stalles usw. stattgefunden hat, hebe ich die
unterm 26 Maied. Is. angeordneten Schutzmakßnahmen hier
mit wieder auf.
Saarbrücken, den 18. August 1920. —
Der Polizei-Direktor.
476 Bekanntmachung.
Nochdem die unter dem Viehbestande deés hier Neuhbäuser—
traße 49 wohnenden Johann Dohr festgestellte Maul⸗ und
Klauenseuche erloschen ist und die amtstierärztliche Ab—
nahmeé der vorschriftsmäßig adusgeführten Desinfettion des
Ställes usw. stattgefunden hat, hebe ich die unterm 16. Juni
d. Is. angtordneten Schutzmaßnahmen hiermit wieder auf
Saarbrücken, den 18. August 1920
Der Polizei-Direktor.
74. Bekanntmachnns.
Nachdem die unter dem Biehbestande des hier Neuhäuser⸗
straäße 14 wohnenden Jakob Hoffmann festgestellte Maul⸗
und Klauenseuche erloschen ist und die amtstierärztliche
Abnähme der vorschriftsmäßis ausgeführten Desinfektion
des Stalles usw. stattgefunden hat, hebe ich die unterm
9. X d. Is. ängeordneten Schutmmaßnahmen hbiermit wieder
auf.
Saarbrücken, den 18. Ausust 1920.
DSer Polizel⸗Direktor.
178) Bekanntmachung.
Nachdem die unter dem Viehbestande des hier Neubäuser—
straße 40 wohnenden Ludwig Walter festgestellte Maul⸗
und Klauenseuche erloschen ist und die amtstierärstliche
Abnahmé der vorschriftsmäßig ausgeführten Desinfekttivn
des Stalles ufsw. stattgefunden hat, hebe ich die unterm 11
Inpe d. Is. angeordneten Schutzmaßnahmen hiermit wiede
auf. 45
Saarbrücken, den 18. Auguft 1920.
Ser Polizei-⸗Direktor.
oedunnimochungen gucerer behdrlen
479) Beschlußß.
Auf Grund des 8 40 der Jagdordnung vom 15. Juli
1907 (G.⸗S. S. 207) wird für den Umfang des Re—
gierungsbezirks Trier Folgendes festgesetzt:
1. eine Abänderung der gemäß 8 39 der Jagdord⸗
nung für Rebhühner und Wachteln festgesetzten Schon⸗
zeit findet nicht statt, sodaß der 1. Sevtember 1920 der
erste Jagdtag ist,
2. für Fasanenhähne und Fasanenhennen endet die
Schonzeit am 1. September 1920. Der erste Jaddtaa
ist der 2. September 1920,
3. eine Verlängerung der Jagdzeit für Rebhühnet
und Wachteln über den 30. November 1920 hinaus
findet nicht statt. Die Schonzeit beginnt alio am
t. Dezember 1920,
4. nach Ablauf der Jagdzeit beginnt die Schonzeit
für Fasanenhähne am 1. JZuni 1921, für Fasanenhennen
am 1. Februar 1921,
5. die Schonzeit für Rehkälber wird auf das gansze
Jahr ausgedehnt.
Der Bezirksausschuß zu Trier.
480) Bekanntmachung.
Diur 81 der Ordnung für die Erhebung einer Gemeinde—
steuer bei dem Erwerb von Grundstücken im Bessirke der
Gemeinde Rilchingen-Hanweiler vom 28. August bezw. vom
26. November 1904 wird dahin abgeändert, daß vom 1
April 1920 ab an Stelle der bisherigen Steuer von 1 vom
Hundert eine Steuer von 2 vom Hundert erhoben wird
Kleinblittersdorf, den 21. August 1920.
Der Bürgermeister.
Günther.
Saarbrücken, den 26. Auauft 1920
Der Landrat:
Dre 800oelser