Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

442)

Terminkalender für den Monat August 1920.

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8

VBeamte.
welche zu berichten haben

Die Eddigung anordnende
VFersfuügung

Gegenstand

Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Desgl.
Ter Herr Bürgermeister
zu Kleinblittersdorf

16. Febr. 1891, Nr. 909
15. Tez. 1894, Ner. 14547.
20. März 1897, K.A.1200
u er 09
8. Oktober 1912,
70

Zahl der Geburten und Sterbefälle des verilos—
senen Monats.
Revisionen der Gasleitungen.

Kassenübersichten für Juli.
Vorlage des abgeschlossenen Lagerbuches über alle
Einnahmen im verflossenen Rechnungsjahre
aus dem Steinbruchbetriebe im Gemeindewalde
Kleinblittersdorf nach Berechnung der im
Staatsschuldbuch festzulegenden Beträge.
Weitererhbebung von Brückengeld bei der Brücke
Völklingen-Fürstenhausen
Bersorgung der minderbemittelen Bevölkerung mit
Hausbrandkohlen.
Veränderungen im Verzeichnisse der ernannten Lokal—
beobachter in Reblausangelegenheiten und der ge—
wählten Mitglieder der Lotalkommission.
Rachweisung über die Befruchtung der von Kal.
Landbeschälern und angekörten Privathengsten
gedeckten Stuten. (Fehlanzeige nicht ersorderlich)
Uebersicht über Anlegung und Reparatur von ge—
pfpflasterten Straßenrinnen im abgelaufen. Etatsjahr
RNennhaftmachung von Teilnehmern und Ersaßg—
leuten zur Ausbildung als Obstbaumwärter
inder Provinzial-Wein- und Obstbaumschule
zu Trier. (Fehlanzeige nicht erforderlich.
Krieaswohlfahrtsausgaben für Elsaß-Lothringer.

Bürgermeisteramt
Bölklingen
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Tie HH. Bürgermeister
zu Brebach u. Klein—
blittersdorf.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.

27. November 1917,
R. A. 13741.
28. Januar 1918,
R. A. 888.
12. Mob. 1904, Nr. 11701.

2
8

5.
j.Mts
1.

29. Oktober 1904,
RK. A. 11275.

Desgal.
Desgl.

27. Juni 1905,
RK. A. 2221.
26. Jan. 1900, K. A. 802.
12. Juli 1909. K. A. 3058

—
i2 10.
i8 15.
11 45
15126.

Sämtliche Herren
Bürgermeister
Herr Bürgermeister
zu Ludweiler.
Desgl.
Dæesqgl.

29. April 1919
RK. A. 2690.
21. April 1914,
Nr. 38883.
29. Juli 1896, R. A. 3276.
18. Des. 1909, K. A. 3779
g. Märsz 1908, Nr. 2795,
17. Maqi 1909, Nr. 5583,
2. Des. 1910, VNr. 11974.
6. September 1918,
1 10046.

Gewährung von Beihilfen aus dem Westfonds
zu Obstbaumpflanzungen.
Nachweisung über Sammelfonds.
Nackweisung über stattgehabte Nahrungsmittel—
Untersuchungen.
Beränderungen der Feuerwehren und Löschaerät—
schaften.

Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Desgl.

16 25.

Prüfung der Pasteurisierapparate der Molkereien

143 Biehsenchenpolizeiliche Anordnung.
Wegen der immer noch bedeutenden Verbreitung der Maul—⸗
und Klauenseuche im Saargebiete wird das Verbot der
Abhaltung von Klauenviehmärkten und marktähnlichen Ver—
anstaltungen sowie des Auftriebs von Klauenvieh auf Jahr—
und Wochenmärkte (Viehseuchenpolizeiliche Anordnung vom
15. 6. 1920, Amtsblatt der Regierungskommission Seite 31
zis zum 31. Juli verlängert.
Saarbrücken, den 13. Juli 1920.
Das Mitglied der Regierungskommission
kür die Angelegenheiten der Landwirtschaft:
gez. v. Boch.

445) Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Nachdem in Hohz ein weiterer Fall von Maul—
und Klauenseuche festgestellt worden ist, wird zur Ver—
hütung einer Weiterverbreitung der Seuche der in
meiner Bekanntmachung vom 15. v. Mts. näher be—
zeichnete Sperrbezirk auf den ganzen Ort Holz aus—
zedehnt.
Saarbrücken, den 22. Juli 1920.
Der Landrat:
TDr. Vodeler

144) Viehseuchenpolizeiliche Auordnung.
In dem Gehöft des Försters Hugo Reiß in
Herrensohr, Marktstraße 32, ist der Ausbruch der
Maul- und Klauenseuche amtstierärztlich festgestellt
worden. Ueber das Gehöft wurde die Sperre verhängt
Der Sperrbezirk wird auf den ganzen Ort Herren—
sohr ausgedehnt.
Ein Beobachtungsgebiet wird nicht gebildet.
Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen
der Gehöftssperre, doch ist die Verwendung des Rind—
viehs aus unverseuchten Gehöften im Ort und Ge—
meindebanne gestattet, in anderen Fällen darf das
Klauenvieh die Gehöfte nur mit ausdrücklicher Ge—
nehmigung der Ortspolizeibehörde nach Einholung
eines kreistierärztlichen Gutachtens verlassen.
Für die verseuchten Gehöfte und für den Sperr—
bezirk finden die Vorschriften meiner viehseuchen—
potizeilichen Anordnung vom 10. Dezember v. Is.
J. 7152, Kreisblatt S. 254, sinngemäß Anwendung.
Saarbrücken, den 20. Juli 1920.
Der Landrat:
Ir. NRodeler

446) Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
In dem Gehöfte des Johann Georg Lackes in
Etzenhofen und noch in einem weiteren Gehöfte
daselbst ist die Maul- und Klauenseuche amtstierärzt—
lich festgestellt worden. Ueber die Geböfte wurde die
Sperre verhängt.
Der ganze Ort Etzenhofen wird zum Sperrbezirk
erklärt.
Ein Beohachtungsgebiet wird nicht gebildet.
Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen
der Gehöftssperre, doch ist die Verwendung des Rind—
viehs aus unverseuchten Gehöften zu Fuhrzwecken im
Ort und Gemeindebanne gestattet, in anderen Fällen
darf das Klauenvieh die Gehöfte nur mit ausdrücklicher
Genehmigung der Ortspolizeibehörde nach Einholung
eines kreistierärztlichen Gutachtens verlassen.
Für die verseuchten Gehöfte und für den Sperr—
bezirk finden die Vorschriften meiner viehseuchenpoli—
zeilichen Anordnung vom 10. Dezember v. Is. J. 7152
Kreisblatt Seite 254, sinngemäß Anwendung.
Saarbrücken, den 22. Juli 19820.
Der Landrat:
Dr. Vodgeler
            
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