Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

M

424) Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Amtstierärztlich ist unter dem Viehbestande des hier
Adolfstraße Nr. 13 wohnenden Händlers Peter Jänicke die
Maul- und Klauenseuche festgestellt worden. Die zum
Schutze gegen die Weiterverbreitung der Seuche erforder—
lichen Maßnahmen sind getroffen. Die Adolfstraße wurde
zum Sperrgebiet erklärt.
Saarbrücken, den 14. Juli 1920.
Der Polizei⸗Direktor.
425) Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Amistierärztlich ist bei einer im hiesigen Schlachthos
geschlachteten Kuh des hier Wilhelmstraße Nr. 22 wohnen
den Großhändlers Peter Rieser die Maul- und Klauen—
seuche festgestellt worden. Die zum Schutze gegen die
Weiterverbreitung der Seuche erforderlichen Maßnahmen
sind getroffen. Zum Sperrgebiet wurde das Seuchen
gehöft erklärt.
Saarbrücken, den 14. Juli 1920.
Der Polizei⸗Direktor.
426) Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Amistierärztlich ist unter dem Viehbestande des hier am
Füllengarten Nr. 4 wohnenden Karl Kirsch die Maul—
und Klauenseuche festgestellt worden. Die zum Schutze
gegen die Weiterverbreitung der Seuche erforderlichen
Maßnahmen sind getroffen. Zum Sperrgebiet wurde das
Gebiet „Am Füllengarten“ erklärt.
Saarbrücken, den 14. Juli 1920.
Der Polizei⸗Direktor.

1427) Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Amistierärztlich ist unter dem Viehbestande des hier
Saargemünderstraße Nr. 179 wohnenden Wirts Karl Siegel
die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden. Die
zum Schutze gegen die Weiterverbreitung der Seuche er—
forderlichen Maßnahmen sind getroffen. Zum Sverraebie
wurde das Seuchengehöft erklärt.
Saarbrücken, den 14. Juli 1920.
Der Polizei⸗Direktor.

428) Bekanntmachung.
Nachdem die unter dem Viehbestande des hier Saar—
gemünderstraße 258 wohnenden Christian Huppert festge—
stellte Maul- und Klauenseuche erloschen ist und die amts—
tierärztliche Abnahme der vorschrifismäßig ausgeführten
Desinfektion des Stalles usw. stattgefunden hat, hebe ich
die unterm 26. Mai d. Is. angeordneten Schutzmaßnahmen
wieder auf. (Saarbrücker Kreisblatt Nr. 19, Seite 78)
Saarbruͤcken, den 10. Juli 1920.
Der Polizei⸗Oirektor.
129) Bekanntmachung.
Nachdem die unter dem Viehbestande des hier, Metzer⸗
straße 97, wohnenden Michael Büchel festgestellte Maul—
und Klauenseuche erloschen ist und die amtstierärztliche
Abnahme der vorschriftsmäßig ausgeführten Desinßfetk—
tion des Stalles usw. stattgefunden hat, hebe ich die
unterm 8. v. Mts. Nr. IIIa. 3012 angeordneten Schutz—
maßnahmen hiermit wieder auf. (Saarbrücker Kreis—
blatt Nr. 21 Seite 82.)
Saaorbrücken, den 15. Juli 1920.
Der Polizeidirektor.

430) Bekanntmachung.
Am Sonnabend, den 24. Juli 19820, 11 Uhr
vormittags, wird auf dem Hofe der Berittenen—
Abteilung der Polizeidirektion Saarbrücken, Talstraße
Nr. 41, Hinterhaus, Eingang Alleestraße, ein für den
Polizeidienst ungeeignetes Dienstpferd, Fuchswallach,
hjährig, meistbietend gegen sofortige Zahlung, öffent—
lich versteigert.
Saarbrücken, den 16. Zuli 1920.
Der Volizeidireftyr

VIIIIED
431) Höchstpreise sfür Frühkactoffeln.
Mit Genehmigung der Reichskartoffelstelle wird auf
Grund der Verordnung über die Preise für Frühkar—
toffeln vom 14. Juni 1920 (R. G. Bl. S. 1204) bekannt—
gegeben, daß der Julihöchstpreis des Jahres 1920 für
den Zentner Frühkartoffeln in der Rheinprovinz 35.
Mark beträgt.
Daie Provinzialkartoffelstelle behält sich Senkung
dieses Preises je nach der Marktlage vor.
Coblenz, den 25. Juni 1920.
Die Provinzialkartoffelstelle für die Rheinprovinz.
„Der Vorsitzende: J. V. Brandt.

432) Bekanntmachung.
Um eine virklame Kositrolle des Obit. und Gemülehandels
zu ermöglichen, hat die Oberpreisprütungskommission die Durchührung
 folgender IIIahnahmen helschlossen:
1. Die beltehenden Grotzhandelserloubnisscheine sollen revidiert
und neue nur ausgeltellt werden nach sstaßgabe nach—
ltehender Vordusletzungen:
a) liegt für die Erteilung ein volksWolrtschaftliches Bedürfnis
 vor,
b) lind hinreichende Kapitalien und fachkenntnisse für den
Betrieb einer Obst- und Gemũse-Groftzhandlung vorhanden.
Alle Selblterzeuger, die Produkte zum Verkaufe bringen,
müllen im Besitze eines von ihrem Bürgermeilteramt ausgeltellten
 Husweiles sein, worin ihre Eigenschatt als Er—
zeuger bescheinigt ist. Diese Husweile lollen von den
Bürgermeisterãmtern nur nach genduer Prütfung ausgeitellt
und in adllen Fällen verlagt werden, in denen über den
Kahmen der Eigenprodukte hindus Handel getrieben wird.
Ulle Händler mülsen für alle Varen, die lie zum Verkaufe
dringen, im Belitze von Einkodufsrechnungen oder lielericheinen
 lein, aus welchen Bezugsquelle, Datum, Ort.
sTienge und Preis der VWore hervorgeht.
Der auf den Verlteigerurgsmärkten außzerhalb des Saurgebietes
 aufkautende händler, der in das Sdargebiet liefert,
mußz die Versteigerungskarte, die rt-, Getoicht- und Preisangahbe
 enthölt, sowie fFructtbrief vorlegen.
In Ergänzung der am 12. lltdi durch die Oberpreisprütfungskommission
 feltgeletzten Gewinnzuschläge werden
folgende Hbänderungen vorgenommen:
im Sroßhandel im kleinhande'
cẽrdheeren 0,50 ITIk. 0, 60 ITIk.
kKirlchen — — 0,30,
Heidelbeeren o,40, o,420,
dJohunnis beeren .A0 0,830 ,
XL 0,40 0.50 .
Sdarbrücken, den 30. Zuni 1920.
Oberpreisprũtungskommilsion
. H.: Dr. Floru.

433) Bekanntmachung.
Nachdem die Räude unter dem Pferdebestande des
Fuhrunternehmers Wilhelm Diener in Bischmisheim,
Geisberg 46, abgeheilt ist, werden die unterm 19. April
ds. Is. angeordneten Schutzmaßnahmen aufgehoben.
Brebach, den 12. Juli 1920.
Die Polizeiverwaltung.
Der Birgermeistey.

434) Bekanntmachung.
Die Fa. Heinrich Sorg Nachf. Gebr. Schmidt aus
Altenkesseln beabsichtigt in ihrer Fabrik in Altenkessel.
Gerhardstr. — Flur 48 Parz. 880,295. — ein Hammer—
werk zu errichten.
Es wird aufgefordert, etwaige Einwendungen binnen
14 Tagen bei der unterzéichneten Behörde schriftlich in
zwei Exemplaren oder zu Protokoll anzubringen. Nach
Uhblauf dieser Frist können Einwendungen in dem Voer—
            
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