39) Bekanntuachung
Im Einverständnis mit den Herren Vorsitzenden der
Mieteinigungsämter und Mitgliedern der Kreiswoh⸗
nungskommission werden die in meiner Bekanntmachung
betr Richtlinien über die Zulässigkeit von Mietzins⸗
steigerungen vom 30. September v. Is. festgesetzten
Zätze von 35 und 50 hiermit auf 50 bezw. 75 Prozent
erhöht.
Saarbrücken, den 8. Januar 1920.
Der Landrat.
J B: van Endert.
31) Bekannutmachung
Auf Grund des Erlasses des Herrn Preußischen
Ninisters für Volkswohlfahrt vom 5. Dezember 1919
St. 44323 werden nach Anhörung der Herren Vor—
sitzenden der Mieteinigungsämter und Mitglieder der
sreiswohnungskommission die gemäß 88 5 und 6 der
Mieterschutzwuerordnung vom 23. 9. 18 R. G. Bl. Seite
14430 2 22. 6. 19 R. G. Bl. S. 591 — unterm 25
September v. Is. diesseits erlassenen 4 Bekannt⸗
machungen und Verordnungen über Maßnahmen aus
dem Gebiete des Wohnungswesens dahingehend er—
gänzt, daß zwischen den Worten „Wohnräume“ und
Läden“ die Worte „Geschäftsräume, Büros“ einzu—
fügen sind.
Gleichzeitig wird Ziffer J der diesseitigen Bekannt⸗
machung II betreffend Mieterschutz gegen Kündigung
auf Grund des 86 Abs. 1 der Mieterschutzverordnung
in Verbindung mit dem anfangs erwähnten Min⸗
Erlasse wie folgt abgeändert:
Die Einigungsämter ordnen an:
daß die Vermieter von Mieträumen ein Miet⸗
verhältnis rechtswirksam nur mit vorheriger Zu—
timmung des Einigungsamtes kündigen können,
insbesondere, wenn die Kündigung zum Zwecke
der Mietsteigerung erfolgte.
daß ein ohne Kündigung ablaufendes Mietver⸗
hältnis als auf unbestimmte Zeit bis zur Dauer
Anes Jahres verlängert gilt, wenn der Vermieter
richt vorher die Zustimmung des Einigungsamtes
zu dem Ablauf erwirkt hat.
Saarbrücken, den 8. Januar 1920.
Der Landrat.
J. V.: van Endert.
32) XRXXX
Nachdem die bei einem Rinde des Metzgers Aloys
Paul in Wehrden ausgebrochene Maul— und Klauen⸗
seuche erloschen ist, wird meine viehseuchenpolizeiliche
Anordnung vom 18. November v. Is. J. 6773 — Kreis—
hblatt S. 237 — hiermit aufgehoben.
Saarbrücken, den 10. Januar 1920.
Der Landrat.
33 Bekauntmachunug
Nachdem die Maul- und Klauenseuche unter dem
Viehbestande des Pensionärs Karl Müller und des
Bergmanns Michel Maldener in St. Nikolaus
erloschen ist, wird meine viehseuchenpolizeiliche Anord⸗
nung vom 26. November 19198 J. 6881 II — Kreisblatt
Seite 242 — hiermit aufgehoben.
Saarbrücken, den 17. Januar 1920.
Der Landrat.
J. V.: van Endert.
34) XEXEVYXX
Nachdem die Maul- und Klauenseuche unter dem
Viehbestande des pensionierten Steigers Johann
Nikolaus Nenno in Großrosseln erloschen
ist, wird meine viehseuchenpolizeiliche Anordnung
vom 19. Dezember v. Is. J. 7424 — Kreisblatt S. 259
— hiermit aufgehoben.
Saarbrücken, den 19. Januar 1820.
Der Landrat.
J. B.: van Endert.
35) Viehsenchenpolizeiliche Anordnung.
In den Gehöften des Bergmanns Wilhelm
Konrad in Puttlingen, Neuer Berg, und des
pens. Bergmanns Johann Warken, daselbst, Schle⸗
bachstraße, ist die Maul⸗ und Klauenseuche amts⸗
tierärztlich festgestellt worden. Ueber die genannten
Gehöfte wurde die Sperre verhängt.
Der Sperrbezirk umfaßt die Schlebachstraße und die
an die Schlebachstraße anschließende Straße Neuer
Berg in Püttlingen.
Ein Beobachtungsgebiet wird nicht gebildet.
Für die verseuchten Gehöfte und für den Sperr—⸗
bezirk finden die Vorschriften meiner viehseuchenpoli⸗
zeilichen Anordnung vom 10. Dezember v. Is. J. 7152
— Kreisblatt S. 254 — sinngemäß Anwendung.
Saarbrücken, den 17. Januar 1920.
Der Landrat.
J. B.: van Endert.
36) Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
In dem Gemeindestier- und Milchviehstalle in Völk—
lingen, Ecke Moltke- und Gatterstraße, und in dem
Gehöfte der Witwe Peter Rupprecht in Völklingen,
Karlstraße, ist die Maul- und Klauenseuche amts—
tierärztlich festgestellt worden. Ueber die genannten
Gehöfte wurde die Sperre verhängt.
Der Sperrbezirk umfaßt die Moltke-, Gatter- und
Karlstraße in Völklingen.
Ein Beobachtungsgebiet wird nicht gebildet.
Für die verseuchten Gehöfte und für den Sperr—
bezirk finden die Vorschriften meiner viehseuchenpoli—
zeilichen Anordnung vom 10. Dezember v. Is. I. 7152
Kreisblatt S. 254 — sinngemäß Anwendung.
Saarbrücken, den 17. Januar 1920.
Der Landrat.
J. V.: van Endert.
37) Bekanntmachung.
Die Landwirte, die mit der Abliefserung ihrer Ge—
treidebestände noch im Rückstande sind, werden hier⸗
durch dringend aufgefordert, für schleunige Ablieferung
Sorge tragen zu wollen, da das Getreide für die Brot⸗
versorgung äußerst dringend benötigt wird. Die kleinste
Getreidemenge, die nicht abgeliefert und zurückbehalten
wird, geht den Verbrauchern verloren. Im Interesse
der Allgemeinheit wird daher nochmals dringend ge—
heten, die Ablieferung zu beschleunigen.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß die Land—
wirte bestimmt damit rechnen können, daß sie in der
allernächsten Zeit die anfallende Kleie, die ihnen be—
reits zugesichert ist, zurückerhalten, sodaß durchaus
kein Anlaß besteht, aus diesem Grunde etwa mit der
Betreideablieferung zurückzuhalten.
Saarbrücken, den 19. Januar 1920.
Der Landrat.