Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

A— LA 224676— 4
Saarbrücker Kreisblatt
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Amtlliches Anzeigeblatt
für den Kreis Saarbrücken
derausgegeben vom Landraisamt Saarbrücken

aqrutlestung det nichtamtlichen Tetlet, Drucken. Verlag von Gebr. Oofer, Saarbruͤden⸗
Voltlingzen. — erusprecher der Druckere! Nx. 1184 (Amt Saarbruücken.)
— —

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Amtliche Anzelgen: die Zeile oder deren Raum 50 Pla.

sr. 1

Mittwoch,

. Januar 1920. 46. Jahrg.

Int⸗t.
Biehseuchenpolizeiliche Anordnungen (S. 1). —
Terminkalender für den Monat Januar 1920 (S. 2
und 3). — Erloschene Maul- und Klauenseuche (S. 4.
— Ausgebrochene Maul⸗ und Klauenseuche (S. 4). —
Aufhebung der Richtpreise für Obst und Obstwein
(S. 4. — Veranlagung der Besitzsteuer (S. 4).
beadunimochungen seg Lonetzumees.
ä Dehsenchenpolizeiliche Auordnung.
In dem Gehöfte des Hüttenarbeiters August
Sötten in Völklingen, Kolonie III, ist die
Maul— und Klauenseuche amtstierärztlich festgestellt
vorden. Ueber das genannte Gehösft wurde die Sperre
erhängt.
Der Sperrbezirk umfaßt die Kolonie III Völklingen
Fin Beobachtungsgebiet wird nicht gebildet.
Für das verseuchte Gehöft und für den Sperrbe—
zirk finden die Vorschriften meiner viehseuchenpoli—
eilichen Anordnung vom 10. Dezember ds. Is. J 7152
Kreisblatt S. 254 — sinngemäß Anwendung.
sßaarbrücken, den 80. Dezember 1919.
Der Landrat.
J. V.: Best.

Biehsseucgendolizei liche Rnoronnung.
In dem Gehöfte der Witwe Christian Regitz
in Carlsbrunn ist die Maul- und Klauenseuche
amtstierärztlich festgestellt worden. Ueber das Ge—
höft wurde die Sperre verhängt. Der ganze Ort
Tarlsbrunn wird zum Sperrbezirk erklärt.
Von der Bildung eines Beobachtungsgebiets wird
1bgesehen.
Für das verseuchte Gehöft und für den Sperrbe—
zirk finden die Vorschriften meiner viehseuchenpoli—
zeilichen Anordnung vom 10. Dezember ds. Is. J 7152
Kreisblatt S. 254 — sinngemäß Anwendung.
Saarbrücken, den 31. Dezember 1919.
Der Landrat.
J. B.: Best.

2) Biehsenchenpolizeiliche Anorduung.
In den Gehöften des Pensionärs Nikolaus Sellen
und des Pensionärs Ludwig Schütz in Otten—
hausen ist die Maul- und Klauenseuche amtstier—
irztlich festgestellt worden.
Ueber die Gehöfte wurde die Sperre verhängt.
Der Sperrbezirk umfaßt die Klarenthalerstraße von
Ottenhausen.
Ein Beobachtungsgebiet wird nicht gebildet.
Für die verseuchten Gehöfte und für den Sperrbe—
irk finden die Vorschriften meiner viehseuchenpoli—
zeilichen Anordnung vom 10. Dezember ds. Is 1 7152
Kreisblatt S. 254 — sinngemäß Anwendung
Saarbrücken, den 30. Dezember 1919.
Der Landrat.
J. V.: Best.

SBiehsenche wwolizei liche Ausrounug
In dem Gehöfte der Witwe Johann Huppert
n Hilschbach ist die Maul—- und Klauenseuche
amtstierärztlich festgestellt worden. Ueber das Ge—
höft wurde die Sperre verhängt. Der ganze Drt
dilschbach wird zum Sperrbezirk erklärt.
Von der Bildung eines Beobachtungsgebiets wird
abgesehen.
Für das verseuchte Gehöft und für den Sperrbe—
zirk finden die Vorschriften meiner viehseuchenpoli—
zeilichen Anordnung vom 10. Dezember ds. Is. J 7152
— Kreisblatt S. 254 — sinngemäß Anwendung.
Saarbrücken, den 31. Dezember 1919.
Der Landrat.
JR. P.: Best.

Biehseuchenpolizeiliche Anordnung.
In dem Gehöfte des Hüttenarbeiters Johann Heid
n Völkklingen ist die Maul- und Klauenseuche
imtstierärztlich festgestellt worden. Ueber das Ge—
höft wurde die Sperre verhängt. Die Gartenstraße
»on der Hohenzollernstraße ab in Völklingen wird
um Sperrbezirk erklärt.
Von der Bildung eines Beobachtungsgebiets wird
ibgesehen.
Für das verseuchte Gehöft und für den Sperrbe—
zirk finden die Vorschriften meiner viehseuchenpoli—
eilichen Anordnung vom 10. Dezember ds. Is. J 7152
Kreisblatt S. 254 — sinngemäß Anwendung.
ZSaarbrücken, den 31. Dezember 1919.
der Landrat.
2 Be:BMaesf

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
In den Gehöften des Ackerers und Stierhalters
Fzriedrich Krebs und des Bergmanns Wilhelm
Neyer in Güchenbach, Heusweilerstraße, ist die
Maul— und Klauenseuche amtstierärztlich festgestellt
vorden. Ueber die Gehöfte wurde die Sperre ver—
jängt.
Der Sperrbezirk umfaßt die Heusweilerstraße von
Büchenbach.
Ein Beobachtungsgebiet wird nicht gebildet.
Für die verseuchten Gehöfte und für den Sperrbe—
zirk sinden die Vorschriften meiner viehseuchenpoli—
zeilichen Anordnung vom 10. Dezember ds. Is. lJ 7152
Kreisblatt S. 254 — sinngemäß Anwendung
Saarbrücken, den 30. Dezember 1919.
Der Landrat
W.: Boesft
            
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