—TC tann, eine Belohnung zuzusichern, und zwar fur jedes
—A Mk. 20.00.
Die Gewährung dieser Belohnung ist neuerdings auch auf die⸗
unigen Personen ausgedehnt, die Metzg er wegen Geheimschlach—
tung so zur Anzeige bringen, daß ihre gerichtliche Bestrafung
erfolgen kann.
Saarbrücken, den 15. April 1919.
Der Landrat:
J. VB.: von Salmuth.
273)
Bekanntmachuug
Amtstierarztlicher Feststellung zufolge ist unter den Pferden
des Fuhrunternehmers Georg Raubuch, welche in dem Stalle
des Hausgrundtüds Hahnengasse 15 hierselbst untergebracht sind
de Raude ausgebrochen. Die zum Schutze gegen die Weiterver⸗
breitung der Seuche notwendigen Maßtegeln lind augeordnet
vorden.
Saarbrücken, den 16. April 19186.
Der Polizeidirektor.
vehunnimuchungen guderer behören
375) Berordnung
Auf Grund der mir vom Staatskommissar für Demobil⸗
nachung erteilten Ermächtigung verordne ich gemäß 81 Absatz 1.
—9 Aoͤsatz 1 der Belanntmachung vom 7. Rovember 1818 Reichs
etzblatt S. 12902 ff.) für den Umfang des Regierungsbegirke
Trier den Bezirk des, ehemaligen Fürstentums Birlenield
was folgt:
84.
Den in den obigen Bezirken erscheinenden bezw. verlegten
Zeitungen und Zeitschriften dürfen Stellenangebote nur unter voll⸗
fandiger Namen- und Adressenangabe des Anbietenden veröffent⸗
ichen. Die Aufnahme von Stellenangeboten jeglicher anderen
Art und Form, insbesondere von solchen unter Chiffre. ilt ver⸗
batan.
62.
Wer dieser Anordnung vorsätzlich zuwiderhandelt, wird mit
Seldsirase bis zu einhunderttausend Mark besiraft. Die Straf—
erfoigung tritt nut auf Antrag des Staatskommissars für De—
mabilachung oder des Demobilmachungskommissars ein
83.
Die Verordnung tritt mit dem Tage ihret Verdffentlichung
Kraft.
Trier. den 22. Marz 1018.
Der Regierungs-VPräsident
als Demobilmachungstommislar.
Vor stehende Bekanntmachung bringe ich hiermit zur öoffent.
ichen Kenntnis.
Der Vorsitzende des Demobilmachungsausschusses der Kreise
Saarbrücken⸗/Stadt und ⸗-Land.
J. A.: dan Endert.
279 Bekanutmachung
betreffend Aufhebung der Eierzwangsbewirtschaftung.
Das Reichsernährungsamt hat durch Verordnung
vom 21. März 1919 die Verordnung über Eier vom
12. April 1916 (R-G.Bl. S. 927) — 24. April 1917
(R-G.Bl. S. 374) — und die Verordnung über den
Berkauf von Eiern vom 13. Juli 1916 (R.G.Bl. S. 697)
mit Wirkung vom 1. April 1919 aufgehoben. Mit dem
aleichen Termin sind alle dazu ergangenen Ausfüh—
rungsbestimmungen außer Kraft gesetzt.
Trier, den 9. April 1919.
Bezirkseierstelle für den Reg.Bez. Trier
278) Bekanuntmachung
Auf Anordnung der frang. Verwaltung haben die Herrer
Schulleiter beim Schulbeginn das Realienbuch von Velhagen u. Kla
fing zu beschlagnahmen uind über die Zahl der gesammelten Büchen
zu berichten.
Termin 28. 4. 10.
Saarbracden, den 17. April 1010.
Du Rteig chulinspeltion
: : Boölkli
i. B. Scheer. Scheer. Inmgen
— — — —— — —
Saarbrüchen, den 23. April 1010.
Der Landrat:
voan vSalicen.
aate ô)
gerr Julius Vohrer
ift nach langem Leiden verschieden.
Wir verlieren in ihm, der 15 Jahre im Dienste
der Kasse stand, einen pflichtgetreuen und tüchtigen
Beamten, dem wir stets ein ehrendes Andenken
bewahren werden.
Saarbrüden. den 17. April tis
Der Vorstand
der Kreissparkasse Faurbrücken.
Heute nacht verschied nach langem Leiden unser
lieber Kollege und Mitarbeiter
gerr Julius VBohrer.
Der Verstorbene eie sich durch ein —
liches und aufrichtiges Wesen aus und bedauern
wir von Herzen sein allzufrühes Hinscheiden.
Wir werden dem Verstorbenen ein ehrendes
Andenken in Treue bewahren.
saarbrücen. den 17. April 1819.
Die Veamten und Angestellten
der Kreisspartkasse ßFaurbrücken.
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Realgymnasium nebst Vorschule
zu Bölklingen.
Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag, den 24
April. Die Aufnahmeprüfungen finden statt für alle—
Klassen des Realgymnasiums am Mittwoch, den 28
April, für die Borschule am Donnerstag, den 24 April
edesmal vormittags 9 Uhr.
Die Anmeldungen können schriftlich erfolgen oder
mündlich während der Schulzeit 1221 Uhr.
Bölklingen. im März 1919.
Direktor SNxe. Krele
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