Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Saarbrücker Zreisblatt

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4 April 1919 45. Jahrg

Inhalt.
Bekanntmachungen der Militärverwaltung des
Landkreises Saarbrücken (S. 89). — Rückkehr der Elsaß—
Lothringer (S. 90). — Frühjahrsschonzeit der Fische
(S. 90). — Brotpreise (S. 90). — Bank für Handel
und Industrie (S. 90). — Erloschene Maul- und Klau—
enseuche (S. 90). — Offenlegung der Haushaltspläne
(S. 90). — Verarbeitung von Gemüse und Obst (Preise
für Marmelade) (S. 90).

2477 Sekanntmachung
Es wird nmochmals darauf aufmerksam gemacht, daß
tetnerier Jebens ober Genußmittel aus dem Saargebiet aus—
gesführt werden dürfen obne eine Genehmigung, die von
dem Sebensmittelamt des Generals Andlauer unterzeichnet ist
Die Gesuche sind in meinem Bureau abzugeben und
werden, falls sie jür zulassig befunden werden. voraelegt
Jeder Verstoß gegen die obenstebende Verfügung wird
als Schmuggel bestraft werden. —
Die mit einer Ausfubrerlaubnis versehenen Waren
tönnen frei und ohne Einschränkung in den 6 Kreisen
Saarbrucen⸗Stadt, Saarb ücken-Land, Saarlouis, Ottweiler.
Dietzig, St. Wendel, und in den, 83 Kreisfen St. Inabert.
domburg und 8weibrücken eingeführt werden.
Saarbrücken, den 3. April 1919.
F Capitän de Nadaillage,
8getter der Lebensmittelversorgunasstelle

248) Vekanntmuachung
Allen deutschen Arbeitern, die freiwillig in den Dienst der
ameritanischen Besatzungs⸗Armee getreten sind oder für dieselbe
arbeiten, ob sie requiriert oder nicht requiriert worden sind, ist es
derboten. Streikversuche oder Arbeitseinstellung zu entwerfen. zu
versuchen oder auszuführen.
* Jede Nichtbeachtung dieses Befehls wird von den amerita⸗
nischen Gerichten bestraft werden.
gez. J. T. Dicmann,
General⸗Leutnant.
Kommandeur der III. Armee
Vorstehende Bekanntmaächung bringe ich hiermit zur allge⸗
neinen Kenntnis.
S4arbrücen, den 9. April 1019.
Der Militär⸗Verwalter des Landkreises Saarbrücken
gez. de Villers
giner der Plünderer von St. Quentin in Deutschland
2499 verlaftet.
Brussel, den 4. April.
Das Kriegsgericht meldet, daß man in Calca (Deutschland)
einen Viann namens Giesen verhaftet hat, der sich als er dem
116. Infanterie-Regiment angehörte, der Plünderung von St
Quentin strafbar gemacht hat.
Nach seinen Erklärungen hat dort die Plunderung systematisch
tattgefunden. Die Stadt war in mehrere Abschnitte geteilt
worben. In jedem von diesen konnte ein Regiment handeln. Die
Plunderungen waren als regelmäßiger Dienst aufgefaßt. Giesen
hatte die Erlaubnis, alles sich anzueignen und er jandte auch sehr
grohe Mengen gesiohlener Sachen nach Hause.

2369 —

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Bekanntmachung
Das Kriegsgericht der 127. Inf.Div. hat in seiner Sitzung
vom 3. Avbrik 1919 folgende Urteile gefällt: Friedrich
Michel. wegen Behbinderung der Arbeitswilligkeit 1 Jabr
defangnis. o0 Irs. Geldstrafe; Kappelius Josef, Bal
tat veter, SEchuis dinton. wegen des adleichen Wer

wgehens je 1 Jabr Gefängnis, Thome Georges, wegen
des aleichen Vergehens 6 Monate Gefängnis.
Vorstehendes bringe ich zur allgemeinen Kenntnia.
Saarbrücken, den 19. April 1919.
Der Militär-Verwalter des Landtreises Saarbrücken
de Willers.
251) Ober⸗Polizeigericht Saarbrücken
Sitzung vom 10. April 1019.
Richter: Rittmeister de Billers
Es wurden verurteilt:
Weégen Schmuggel: Geblen dJosef, Raßweiler (Kr.
Ottweiler) 60 Mark Geldstrafe; Wale Johann, Nleinros—
seln, 160 Mark Geldstrafe; Gottlob Fritz, Saarbrücken
3, 100 Mark Geldstrafe; Ru pprecht Fritz, Völtlingen, 100
Mark Geldstrafe; Ladenburger Friedrich, Völtlingen.
100 Mark Geldstrafe; Schmidt Jakob, Geislautern, 5000
Mark Geldstrafe; Rech ANikolaus, Geislautern, 200 Mar!
Geldstrafe; Frau Bertram Emma, Saarbrücken Z3, 1500
Mark Geldstrafe; Faber Ernft, Ormersheim 1000 Mek
Geldstrafe; Klaus Fritz, Püttlingen, 1000 Mark Geldstrafe
Wegen Diebstabl: Blank Peter, Püttlingen, 100 Mt.
Geldstrafe; Franz Jobann, Saarbrücken 2, 3 Monate
Befängnis.
Wegen Paßfälschung: Wang Fritz, Völtlingen, 3 Mo—
nate Gefängnis.
Wegen LNReichtablieferung von Waffen: Schönborn
Karl, Saarbrücken 3, 560 Mark Geldstrafe; Schneider
Peter, Saarbrücken 5,6 Monate Gefängnis.
Wegen Nichtanmeldung von Heeressachen: Branden—
burg Ludwigs, Saarbrücken 1, 250 Mark Geldstrafe; Thale
Karl, NRNeunkirchen, 300 Mark Geldstrafe;:
ferner; Menn Karl, Saarbrücken 3, Kronenstr. 22
wegen RNichtablieferung von Waffen 6 Monate Gefänagnis.
wegen Schinuggel 1000 Mark Geldstrafe; Krämer Ewald.
Saarbrücken 7, wegen Schmuggel 200 Mt. Geldstrafe; ohne
Paß 100 Mark Geldstrafe.
In drei Fällen erfolat Freisprechung.
Der Militär-Staatsanwalt:
gez, Leutnant Leelere.

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252)
Administration Superieure
de la Sarre 11. April 1910.
In der Kriegsgerichtssitzung des 127. Infan terie⸗Regiment⸗
vom 10. April 1919 burden folgende Urteile gefällt:
Schmitt Ludwig, Serf Franz, Raus Wilhelm, Kaufmann
Henri Magensti Josef, Luine Jean. Karper Albert, Můller
Ritolaus fur Beeinträchtigung der Arbeitsfreiheit zu 3 Monatern
Gefängnis;
Koölbrich Jakob, König Alois für Beeinträchtigung doi
Arbeitsfreiheit zu 3 Monaten Gefängnis mit Aufschub;
Schilling Jean für Verweigerung, der Wiederaufnahme der
Arbeit zu einem Jahre Gefängnis mit Aufschub;
Speder fürt Verweigerung des Befehls der Wie deraufnahme
der Abeit azu 6 Monaten GSefängnis mit Aufschub

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