Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Sie nntrige für Auktfubr aus dem xicbesegzten ODenuischland,
aca einen Vermerk über die tägliche Kroduktion der Fabrik
Foe eine ausdrüdliche Erklärung des Antragstellers, daß die
stiereaden Stocs voni 16. Januar 1810 unberührt bleiben,
Broeviserifsche Liste No. I.
n Bringip ist die Ausfuhr von Safsen und Vrodukten
—88 des besetzten Gebietes mit der Besuͤmmung des nicht—
Tijcten Deutschlands ohne Genehmigung des Contite ——
daterallie de Luxembourg untersagt.)
J. Kohlen und Brennmiaterialien: besonbere Negelung.
A. Fisenprodutie. Bleche. Gisenträger. Echienen, Saudeisen,
zpRUsen Winkeleisen, Zandeleisen, Mohre, Drähte,Spegial—
i prechanische Konstruktivnen, verschiedene Notore. Loko—
siben, Waggona, Werlteugutaschinen, tleltrische Apparate,
e e

Berschiedene Metalle, Ziuk, Vlei, Aluminium, Kupfer æ*.
* denunt Glas für Fenfter und Dächer. Ziegel (keine Ziegel⸗
feuerfeste Produkte.
uheschmttenes Bauhots, zugeschnittenes Grubenholz, zuge⸗
ene Eisenbabnschwellen.
der und Daute. —————
fer.
emische 8: adukte, Farbsiegfe (uund pharmageutische Pros
Zrevijsrische Liste As. II. 9
WDie Einfuhr vorn Stoffen und Produkten aus dem unbesetzten
das besetzte Deutschland ist freigegeben.)
RXehensmiltel, Getränke, Futter, Getreide, Samen, Rohprodukte
ünd sertige Gegenstände, die der Industrie notwendig sind.
Ke Chef ve la Section Feonomiqur de la X. Armee.

236 Brkauntmachung
Vom 15. April ab gelten für die sechs Kreise Saarbrüden—
Stadt, Saarbrücken-Land, Saarlouis, Merzig, Ottweiler und
St. Wendel, ebenso auch für die pfälzischen Kreise St. Ingbert,
Homburg und Zweibrücken, bis auf Weiteres folgende Bestim—
mungen für die Rationierung der Versorgungsberechtigten
1. Roggenbrot: Wie bisher.
2 Roggenmehl: Zulage 900 Gramm für Woche und
Kopf für alle Bergleute.
3. Weizenmehl!: Allgemeine Ration für alle Versor—
gungsberechtigte: 1 Pfund für Woche und Kopf. — Zulag—
iur Falle Bergleute: 1 Pfund für Woche und Kopf.
4. Fett und Speck: Allgemeine Ration für alle Ver—
orgungsberechtigte: 200 Gramm für Woche und Kopf. —
Zulage für alle Bergleute: 200 Gramm für Woche und Kopf
s. Rährmittel Geis, Hülsenfrüchte): Allgemeine Ration
zür alle Versorgungsberechtigte: 260 Gramm für Woche und Kopf
Zulage für alle Bergleuke; 250 Gramm für Woche und Kopf.
6. Kartoffeln: Wie bisher. Für den Ausfall eines
eden Pfundes Kartoffeln werden 60 Gramm Nährmittel ver—
ausgabt.
7. Frisches Fleisch, Gefrierfleisch oder gesalzenes Schweine—
fleishh: Allgemeine Ration ca. 400 Gramm für Woche und Kopf
für alle Versorgungsberechtigte. Dieses Quantum kann jedoch vor
Woche zu Woche wegen unregelmäßiger Zufuhr schwanken.
Die ausgegebenen Mengen für die allgemeine Ration gelten
auch für Kinder, wessen Alters lie auch seien.
Die Zulagen für das Eisenbahnpersonal werden durch eine
spätere Bestimmung geregelt, da eine interalliierte Vereinbarung
bierüber getroffen werden muß.
Le Capitaine, Directeur du Contrôle
du Ravitaillement de la Sarre.
Nadaillac.

Vorstehende Bekanntmachung bringe ich hiermit zur allge—
neinen Kenntnis.
Saarbrücken, den 8. April 1919.
Der Militär-Verwalter des Landkreises Saarbrüdcen
gez. de Villers.

237) Bekaunutuachnuug
Es wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß
letnerlei Lebens- oder Genußmittel aus dem Saargebiet aus—
geführt werden dürfen ohne eine Genehmigung, die von
Die Gesuche sind in meinem Bureau abzugeben und
werden, falls ste für zulässig befunden werden, vorgelegt.
Jeder Verstoß gegen die obenstehende Verfügung wird
als Schmuggel bestraft werden.
Die mit einer Ausfuhrerlaubnis versehenen Waren
Wnnen fret und ohne Einschränkung in den 6 Kreisen
dem Leben?mittelamt des Gene?als Andlauer unterzeichnet ist
Saarbrücken⸗Stadt, Saarb ücken-Land. Saarlouis, Ottweiler,
Merzig, St. Wendel. und in den 3 Kreisen St. Znabert.
Homburg und 8weibrücken eingeführt werden.
Saarbrücken, den 3. April 1919.
Captitän de Nadaillage,
dJetter der Kehensmittelversorgunagsstelle

2381 Bekauntiachn ag.
Diejenigen Taubenbesitzer, in deren Besitz sich Tauben be—
finden, welche während des Krieges, sei es von deutschen Behörder
ordnungsmähig erworben, oder von Privaten in Belgien weg.
genommen wurden, haben dieselben (mit Ausnahme der Tauben
don 10918) an eine der nachbenannten Sammelltellen zurickzu⸗
erstatten:
Franz Joseph Beckers, Aachen, Ottostr. 31.
P. Floeth, Crefeld, Dionysinstraße.
A. Berntgen, Köln, Tiebolsgasse 140.
Aug, Lipmann, Solingen, Schützenstr. 29.
Rich. Krug, Ludwigshafen, Hartmannstr. 26.
Der Chef des Generalstabes
Vorstehende Bekanntmachung bringe ich hiermit zur oͤffenn
lichen Kenntnis.
Saarbrücken, den 9. April 1919.
Der Militär-Verwalter des Landkreises Saarbrücken
gez. de Villers.
230) Bekanntmachung.
Oeffentliche Sitzung des Polizeigerichts
des Landkreises Saarbrücken
vom 5. April 1919.
Richter: Leutnant Paillet
Es wurden verurteilt:
Wegen vergehen gegen die verkehrsordauas
(abgelaufenen Passe).
Schirr. Heinrich, Friedrichstthal, 20 Mark Geldstrafe
Metzler Theobald, Büdstock, 20 Mark Geldstrafe.
Haag Anna, Vokdingen, 30 Mark Geldstrafe.
Rogér Katharina, Buũbingen, 20 Mark Geldstrafe.
Witwo Schäfer Maria, Pudweiler, 30 Mark Geldstrafe.
Laufer Johann, Bübingen, 30 Mack Geldstrafe.
Dreistati Anna, velkungen, 30 Mk. Geldstrafe (onhne Pab
Wegen desselben Vvergehens:
Recktenwald Madesaine, Bildsstock, 50 Mark Geldstrafe
Toschner Louise. Dudweiler, 50 Mark Geldstrafe.
Asperschlag Karl, Dudweiler, 509 Mark Geldstrafe
Meértes Louise, Dudweiler, 50 Mark Geldstrafe.
Mertes Karl, Dudweiler, 50 Mark Geldstrafe.
Zentes Eyva, Wahlschied, 20 Mark Geldstrafe.
Schuhmacheér Joh. Güdingen, 50 Mk. Geldstrafe (ohne Paß!
Wegen Nichtablieterung on Waffen:
Schneidet Katharina, Dudweiler, 100 Mark Geldstrafe,
Bess Adolt, Pudweiler, 300 Mark Geldstrafe und 2 Monat—-Gefängnis.

Wegen VUebertretung der Schankordnung
Riedschy Johanna, Dudweiler, 70 Mark Geldstrafe.
Venitz? Géorg, Dudweiler, 70 Mark Geldstrafe.
Sprengart Ludwig, wWehrden, 100 Mark Geldstrate
Strohfuß August, Dudweiler, 50 Mark Geldstrafe
Wegen Schmuggel ohne, Pab:
Grün Friedrich. Alstingen, 200 Mark Geldstrafe.
Grun Karl, Alstingen, 200 Mark Geldstrafe.
Hahun Gustav, Geislautern, 100 Mark Geldstrafe.
Wwegen Schmuggelund falschem PaG
Epp Valentin, Dudweiler, 300 Mark Geldstrafe.
Wegen Paßfälschung;:
Blum Barbara, Alteskessel, 200 Mark Geldstrafe.
Wegen Vebertretung de,r PoOolizeistunde
Schmit⸗ Ludwig, Brebach, 20 Mark Geldstrafe.
In 6 Fallen erfolgte Freisprechung.
Der Mnitar-Staatsanwalt
Leutnant Vannier,

248
Naoß stehende Arlegsgericht
der 127. Infanterie⸗No istom
Eitzung vom 7. April 1019.
—— Urteile:
F g ebs Peter Zakob, Vergmann, wohnhaft in Gngelfangen
RBaltze rt Henri, Bergm., wohnbaft in Puͤttlingen, 8. PBete!
woe Beromann,; wohnhaft in Schwarzeuholz, 4. Wilh elw
ierre, 3— wohnhaft in Friedrichsthal. wurden au fün
Jahren Gefängnis verurieilt.
A dre bmn ann Untoine, Bergmann, wohnhaft An Friedrichs
chal, 3. Kutscher Pierxe, Bergmann, wohnhaft in Schwarzen
holz. 8. Müller Jean, Bergmann, wohnhaft in ———
neun RNikolaus, Bergmann, wohnhaft in Schwarzenhold
—A Stephane, Bergmann. wohnhaft in in en
q. Serf Albert, Bergmann, Wyeg in Püttlingen, T. Eül⸗
eor Karl. Berginaun, wohnhaft in Puüttlingen, 8. * ch a kmant
28* 2 r 3 pe * 5 8 v—
nge e inder, Verg
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