Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

wählt werden d. h. die Wähler müssen sich zunächst
auf einen Sammelvorschlag einigen, dem dann der Be—
werber entnommen werden soll. Die Parteigruppen
stellen also ihre Vorschläge auf, die ihre Kandidaten in
Reihenfolge, wie sie dieselben zur Nationalversamm—
lung herangezogen wissen wollen, enthalten. Nach Prü—
fung dieser Vorschläge auf ihre formellen Voraus—
setzungen hin veröffentlicht der Wahlkommissar — d.i.
für den oben genannten Wahlbezirk 21 der Regierungs⸗
präsident v. Gröning in Coblenz — diese Vorschläge.
Nunmehr sind die Wähler an diese Vor—
schläge (Listen) gebunden. Kandidaten die Stim—
me zu geben, die nicht auf den veröffentlichten Listen
stehen, ist zwecklos. Solche Stimmzettel wären un—
gültig. Korrekt wäre es, daß der Stimmzettel des
einzelnen Wählers die sämtlichen Namen des Wahl—
vorschlages seiner Partei enthält. Nötig ist das nicht
Der Wähler kann sich damit begnügen, auf dem Stimm—
zettel den ersten Namen seines Wahlvorschlages zu
nennen. Tut er das, hat er den Vorschlag ganz gewählt
Er kann sogar seine Stimme einem anderen Bewerber
geben, wenn dieser nur auf der Liste seiner
Partei steht. Auch ein solcher Stimmzettel wird
als für die betresfende Liste abgegeben gezählt. Ob
schließlich gerade dieser Bewerber einen Sitz erhält.
hängt davon ab, ob seine Partei so viele Sitze erringt,
daß er nach der Stelle, an der er auf der Vorschlags—
liste steht, an die Reihe kommt.
Wenn schon das System der Verhältniswahl es
mit sich bringt, daß kleinere Parteigruppen einen Ab—
geordnetensitz erringen können, während sie bei Mehr—
heitswahl ganz ausfielen, so wäre es andererseits zweck—
los und verkehrt, zu kleine Gruppen zu bilden und mit
Sonderwahlvorschlägen aufzutreten. Wie der Name
„Verhältniswahl“ besagt, muß eine Gruppe, um einen
Sitz zu erhalten, immerhin so viele Stimmen auf sich
vereinigen, daß sie im Verhältnis der Gesamtstimmen—
zahl zu der Zahl der zu vergebenden Sitze bedacht
werden kann. Ganz kleine Gruppen sind also von vorn—
herein von der Beteiligung an den Sitzen ausgeschlos—
sen. Es kann deshalb nicht dringend genug davor ge—
gewarnt werden, solche kleine Gruppen zu bilden.
Wenn sich hiernach nur Gruppen nach größeren Ge—
sichtspunkten bilden sollten, so kann es zweckmäßig wer—⸗
den, daß die Parteirichtungen, die im Wahlkreis nur
schwächer vertreten sind, aber auch größere Parteien,
wenn sie in bestimmter Richtung zusammengehen wol⸗
len, ihre Wahlvorschläge verbinden, d.h. sie
erklären dem Wahlkommissar, daß ihre Vorschläge mit
denen einer anderen Parteigruppe verbunden seien
Dann werden die so verbundenen Vorschläge bei
der Wahl zunächst als ein Wahlvorschlag behandelt,
d. h. sie können infolge der nunmehr erreichbaren höhe⸗—
ren Stimmenzahl mehr Sitze erringen, als wenn sie
allein aufgetreten wären, oder überhaupt es zu einem
Sitz bringen, während sie sonst ganz ausgefallen wären
Nachher werden die Stimmen der einzelnen Gruppen
wieder getrennt, um zu ermitteln, wer von ihnen den
Sitz oder die Sitze erhält. Diese Unterverteilung wie
überhaupt auch die Berteilung der Abgeordneten—
sitze auf die abgegebenen Stimmen geschieht auf fol
gende Weise:
Die auf die einzelnen Wahlvorschläge gesallenen
Stimmenzahlen werden nacheinander durch 1,2, 3,4,5
usw. geteilt, bis so viele Teilzahlen vorhanden sind,
daß eine der Zahl der Abgeordnetensitze entsprechende
Anzahl von Höchstzahlen — in unserem Wahlkreise
also zwölf — ausgesondert werden können. Jeder
Wahlvorschlag erhält dann so viele Sitze, wie au
ihn Höchstzahlen entfallen.
Ein Beispiel, bei dem der Einfachheit halber nicht
mit 12, sondern mit 5 Abgeordneten gerechnet ift,
möge dies erläutern:

Gesamtzahl der Stimmen: 600 000, davon haben
Wahlvorschlag A: 280000
Wahlvorschlag B: 210 000
Wahlvorschlag 0: 110 000
Stimmen erhalten, während 5 Sitze zu verteilen sind
Es werden also 280 000, 210 000 und 110 000 nach⸗
einander durch 1, 2, 3, 4,5 usw. geteilt, bis 5 Höchst—
zahlen vorhanden sind,

geteilt Wahl⸗
durch vorschlag

Wahl⸗
vorschlag B

Wahl⸗
— vorschlag C
110000

220 00

ↄin o

105 000

55000

93333

70 000

Die Höchstzahlen sind unterstrichen.
Es erhält also Wahlvorschlag A: 2 Sitze, B: 2
Sitze, Ot: 1 Sitz.
Wir hoffen hiermit unseren Lesern einige nützliche
Aufklärungen über das neue Wahlverfahren gegeben
zu haben. Wer noch weitere Fragen-hat, möge sich
an uns wenden, wir werden sie nötigenfalls an die
zuständige Stelle zur Beantwortung weiter geben.
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