Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Saarbrücker Kreisblatt

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26. März 1919 45. Jahrg.

Inhalt.
Zgählung der im Saarrevier befindlichen deutschen Offi- GS. 68). — Zulafsung zum Handel und Ankauf von Vieb
ziere (S. 65). — Bekanntmachungen der militärischen Ver- (S. 68). — Schutz gegen ansteckende Krankheiten (S. 69)
waltungsstelle Saarbrücken-LZand (S. 67). — Vostverkehr im Kreisschul-Inspektion, betr. franz. Sprachunterricht; frei
Brückenkopfgebiet Straßburg (S. 68). — Bewegung von willige franz. Abendkurse (S. 699. — 3leischversorgung
Hoiz (S. 68). — Aufhebung der Verordnung über Herbst- S. 69). — Personalnachrichten (S. 69)
gemüse und Herbstobst, betr. Ausdehnung auf Runkelrüben

185

Bekanntmachung
Am 25. März er. findet eine neue Zählung aller
augenblicklich im gesamten Saarrevier besindlichen deut—
schen Offiziere, ob sie der aktiven Armee oder der
Reserve angehbren, statt.
Die deutschen Offiziere müssen sich auf dem Büro
des nächsten Platzkommandanten (Commandant d'armes
melden.
In der Stadt Saarbrücken müssen sich dieselben
auf dem Landgericht Zimmer 2833 zwischen 8 Uhr vor—⸗
mittags und JuUhr nachmittags melden.
Solche Offiziere, welche den Wunsch haben, end—
gültig die Saargegend zu verlassen, um sich nach dem
uͤnbesetzten Deutschland zu begeben, können dies der
französischen Militärverwaltung mitteilen. Diese wird
ihnen alle Erleichterungen für ihre persönliche Reise
und den Versand ihrer Möbel gewähren.
Der Generalstabschef.

Vorstehende Verordnung bringe ich hiermit zur
allgemeinen Kenntnis.
Zaarbrücken, den 24. März 1919.
Der Militärverwalter des Landkreises Saarbrücken
gez. Rittmeister de Villers

186
Die radio⸗telegraphische Station Rauen hat am 12
März folgende Nachrichten verbreitet:
das Benehnmen der Franzosen im Saargebiet.
Obwobl die Entente die Zensur der Presse und de—s
Briefverkehrs scharf bhandhabt, so gelangen doch hin und
wieder Nachrichten zu uns, welche hei uns aroke Soraen
auslösen.
Vor vier Wochen wurde in Saarbrücken eine Studentin
aus Heidelberg, Fräulein Sch. . von französischen Sol—
daten in einer Weise mißhandelt, daß sie daran starb.
Eine Lehrerin von 22 Jahren Fräulein B. H. wurde
ein Opfer eines gleichen Schicksals, während sie durch den
Wald von Friedrichssthal ging. Sie wurde von einem Fran—
zosen mit dem Baijonette töüdlich vermundet. Solche Fälle
sind zahlreich.
Drei Frauen aus dem Volke wurden in St. Johann in
der Ulanenkaserne von marokkanischen Truppen angegriffen
und vergewaltigt. In diesen drei Fällen bat man von einer
eue gegen die Urheber, obwohl diese dem franzö—
siichen Kommandanten bekannt waren, nichts gebört.
Damen aus der besseren Gesellschaft, welche ohne Pas⸗
sierschein in den Straßen angetroffen werden, ad gans
besonders allen möglichen Rohheiten ausgesetzt.
Als Strafe für ein solches Verbrechen müisen diese
worunter fich Frauen boͤherer Beamten wite Lehrerse und
Sfarrersfrauen befinden — die Straße kebren. Marokka—
nische Eoldaten beaufsichtigen dieselben and treibden dann
Hren Tpore

Dagegen werden solche Frauen, welche den Franzosen
gegenüber gefällig sind, umsobesser behandelt und im wei—
testen Sinne beschützt. In Saarbrücken wurde ein Bürger
mit 3 Monaten Gefängnis bestraft.
Ein Greis von 70 Jahren hat dagegen in SZaarbrüden
eine schlimmere Erfahrung gemacht.
Als er darüber Beschwerde führte, daß ein bei ihm ein—
quartierter französischer Offizier des Kachts den Vesuch
von Dirnen empfängt, wurde er mit 5 Monaten Gefängnis
bestraft, weil er sich beschwerte.
Die französische Militärbehörde hat daraufhin den
Landrat von Saarbrücken, Herrn v. Halfern, welcher zugleich
Polizeipräsident von Saarbrücken ist, gebeten, über diese
Vorfälle Ermittelungen anzustellen. Auf Grund dieser Er—
mittelungen hat Herr v. Halfern an den Kommandanten
Junot d'Abrantes, Militärverwalter von Saarhrücken, fol—
gendes Schreiben gerichtet:
„Nach den von mir eingezogenen Erkundigun—
gen ist weder ein Fräulein Sch. Nnoch
eine Lehrerin in Saarbrücken von französi—
schen Soldaten mißhandelt worden und an
den Folgen der Mißhandlung gestorben. Das
Telegramm aus Nauen entspricht nicht der
Wahrheit.“

ges. von Halfern, Landra—
P. O. Lofficier adjoint
Martin.

1871 Oberpolizeigericht
Talstraße 80.
In der Sitzung vom 20. Märsz 1919 wurden nachstehend—
Urteile gefällt:
Hollinger Friedrich, Wiebelskirchen, Monat Gefänd—
nis wegen Diebstahl.
Honecker Gustav, Wiebelskirchen, 3 Wochen Gefängnis
wegen Diebstahl.
Hornig Karl. Saarbrücken, 20 Mark Geldstrafe wegen
Diebstahl.
Wefler Albert, Herrensohr, 15 Tage Gefängnis wegen
Diebstahlsversuch.
Oster. Herrensohr, 15 Tage Gefängnis wegen Diebstahlsversuch.

Markus Karl, Saarbrücken, 500 Mark Geldstrafe wegen
verbotenem Lebensmittelhandel.
Pilz Maria, Saarbrücken, 500 Mark Geldstrafe wegen ver—⸗
botenem Lebensmittelhandel.
Müller Nikolaus, Pfluogscheid, ß Monate Gefängnis und
1000 Mark Geldstrafe wegen Lebensmittelschmuggel, Be—
stechungsversuch und Ausweisfälschung.
Witzzel Johann, Güdingen, 3 Wochen Gefängnis wegen
Lebensmitteldiebstahl.
4 Freisprechungen.
In 2 Fällen wird Berufung eingelegt.
Der Miltitär⸗Staatsanwelt:
aes. Leutnant Leclere.
P. O. Lofficier adjoiui
Mertis
            
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