Saarbrücker Kreisbla
Anmtliches Anzeigeblati
für den Kreis Saarbrücken
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15. März 1919 45. Jahrg
Juhalt.
Einberufung Provinzial-Vandtag (S. 61). VLehrgangs
in der Hufbeschlaglebrschmiede (S. 61). - Ausgabe von
ausländischer Butter (S. 61). — Erloschene Pferderäude (S.
51). — Militär-Polizeigericht (S. 61). — Gemeinde-Ange—
legenheiten von Bischmisheim (S. 61). — Aufgebodene Sperr⸗
S. 62). — Meldepflicht (S. 62).
IVVVII
AUleg Oberoeruüssdenten det heingrovlnz.
68) Bekanntmachung
Die preußische Regierung hat genehmigt, daß der
Provinzial-Landtag der Rheinprovinz zum 23. März
d. J. nach Düsseldorf berufen werde.
Coblenz, den 1. März 1919.
Der Landtagskommissar und Oberpräsident
der Rheinprovinz.
v. Groote.
IIIAIL
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den Lehrgang in der Hufbeschlaglehrschmiede hier betreffend.
Der nächste Lehrgang in der Zufbeschlagleheschmiede hier be—
ginnt am 1. April 1918.
Die Lehrschmiede hat den Zwecd, künftigen Beschlagschmieden
die Gelegenheit zur Erwerbung derjenigen Kenntnisse und Fertig—
keiten im Hufbeschlage zu geben, welche zum Bestehen der im
Sesetze vom 18. Juni 1884, betreffend die Ausübung des Huf—
beschlaggewerbes, dorgeschriebenen Prüfung und zur rationellen
Ausübung des Hufbeschlages erforderlich sind.
Als Schüler werden in der Regel nur solche Personen auf—
zenommen, welche die Gesellenprüfung im Hufbeschlage bestanden
haben. Ausnahinen können in besonderen Fällen von der ständigen
Aufsichtsbehörde der Lehrschmiede zugestanden werden.
Die Gesuche um Aufnahme in einen Lehrgang lind unter
Beifügung der erforderlichen Zeugnisse mindestens 14 Tage vor
Beginn des Kursus an die ständige Aufsichtsbehörde der Lehr—
schmiede, zu Händen des Lehrschmiedemeisters Joh. Mus baum,
Pferdemarkt Nr. 5 hier, zu richten, welche über die Aufnahme
zu befinden hat.
Mehr als 8 Schüler sollen in der Regel an einem Kursus
nicht teilnehmen. Der Lehrgang umfaßt einen Zeitraum vor
drei Monaten. Es findet in jedem Vierteljahr ein solcher statt
defssen Schlutz jedesmal mit der von der staatlichen Prüfungsbehörde
für Hufschmiede anberaumten, in dem Amtsklatt hekann;
gemachten Prüfung zusammenfällt.
Die Schüler erhalten den Unterricht und ihre praktische Aus
bildung unentgeltlich; sie haben aber für ihren Unterhalt selbß
zu sorgen und vor Ablegung der Prüfung eine Prüfungsgebühr
pon 10 Mt. zu entrichten. Auch hat jeder Schüler den Leitfader
des Hufbeschlags von Professor Dr. Eberlein sich anzuschaffen
Mit Rücksicht auf die hohen Anforderungen, welche bei den
Prüfungen für das Hufbeschlaggewerbe in stels steigendem Maßt
gestellt werden, kann der rege Besuch der Lehrschmiede nicht
dringend genug empfohlen werden.
Trier. den 27. Februar 1819.
Der Regierungs-Präsident.
— I. B. Schulin
IIIIL
170) Bekanntmachunug
In der Woche vom 16. bis 22. März kann Mar—
garine nicht geliesert werden. Es gelangt dafür aus—
ländische Butter zur Ausgabe. Der Aleinver—
kaufspreis stellt sich bei Abgabe an die Verbraucher
auf 8 Mk. für das Pfund.
Saarbrücken, den 11. März 1919.
Der Landrat.
von Halfern.
1710 Bekanntmachung
Die in dem Gehöfte des Hofpächters Herrn Albert Gal
zu eeret ausgebrochene Pferde-Räude ist erloschen
Die angeordneten Sperrmaßnahmen werden aufgehoben.
Saarbrücken. den 11. Märs 1019.
Der Landrat.
von Halfern.
behuunimuchungen gocderer bebörden
172) Militär⸗Polizeigericht.
Landkreis Saarbrücken, Talstraße 80.
Vorsitzender: Leutnant Renaud vom 114. R. J. x.
.Der Hermann Bertrand, Saarbrücken, erbielt weger
Danenedet 500 Mt. Geldstrafe. Die Ware wurde besplaao—
nahmt.
Der Wirt Dellesse in Völklingen, wurde wegen
Abhaltung von Tanzveranügen obne Erlaubnis zu 100 Mi
Geldstrafe verurteilt.
Der Jakob Oberhausen, völklingen, erhielt wegen
Vergehens gegen die Verkehrsordnung 20 Mtk. Geldstrafe.
Der Joseph Stiehl, Völklingen, erhielt wegen Ver—
gehens gegen die Verkehrsordnung 100 Mk. Geldstrafe und
8 Tage Gefängnis mit Aufschub.
Der Anton Teuk, Völklingen, erhielt wegen Vergebens
gegen die Verkehrsordnung 50 Mti. Geldstrafe.
Der Mathias Ruppert, Wehrden, erhielt wegen
Nichtablieferung von Waffen 160 Mt. Geldstrafe und!
Monat Gefängnis mit Aufschub.
Der Wilhelm Dienner erhielt wegen Trunlenhei
1560 Mk. Geldstrafe.
Der Fritz Bauser, Herrensohr, erhielt wegen unbe—
rechtigter Briefbeförderung 560 Mk. Geldstrafe.
Der Wilhelm Schimpen, Dudweiler. wurde wegen
Nichtablieferung von Waffen und Diebstahl zu 3 Monaten
Gefängnis und Unterbrinaung in eine Bessernungsanstal⸗
verurteilt.
Ter Nikolaus Jungblut, Dudweiler, erhielt wegen
Nichtablieferuna von Wafien 2 Mk. Geldstrafe
173
Gemeindeangelegenheiten von Bischmisheim.
In der Sitzung des Gemeinderates am 3. ds. Mts
wurde über, folgende Punkte verhandelt:
1. Wahlvon Mitgliedern gemäß866 V. G. O.
Die bisherigen Mitglieder Theodor Schmeer und Kart—
Anbaus wurden wieder gewäblt.
25.Bildung von Kommisssfonen,
Mit Rücksicht auf die in absebbarer Zeit notwendigen
Neuwahlen beschließt der Gemeinderat, von der Bildung
von Kommissionen über besondere Angelegenbeiten Abstand
zu nehmen.