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Saarbrücker Kreisblatt
Amltliches Anzeigeblati
für den Kreis Saarbrücken
herausgegeben vom Landratsamt Saarbrũcken
Dre. QA t Sarbrneen), gerrivrecher der Druckerei Ar. 1184 (Anct Saar drbden)
Nr. 2.
Dienstag.
14. Januar 1919 45. Jahrg.
Inhalt.
Saarbrücken (S. 6/7). — Aufhebungs des Kleinverkaufspreises
für Salz (S. 7). — Ausgebrochene Pferderäude in Sgar—
brücken (S. 7). — Zusatz zu dem Verzeichnis von Roh—
ftofssfen, die von Deutschland nach dem linken Rheinufer
eingeführt werden können (S. 7). — Nacheichung für die
Stadtteile Altsaarbrücken und St. Arnual (S. 7). — Er—
loschene Pferderäude (S. 7). — Kreissammelstelle für Schul—
sammlungen (S. 7). — Kommentar zum Wahlverfahren
zur Nationalpersammlung (S. 7 / 8).
seit mindestens einem Jahre Preußen sind. Die auf
den Wahlvorschlägen zu benennenden Bewerber müssen
also dieser Voraussetzung genügen.
Wahlberechtigt sind aber alle dautschen Männer
und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vol—
lendet haben und in Preußen wohnhaft sind
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 100 im
Wahlkreis zur Ausübung der Wahl berechtigten Perso—
nen unterzeichnet sein. Sie dürfen nicht mehr als 18
Namen enthalten. Von jedem vorgeschlagenen Bewer—
ber ist eine Erklärung über seine Zustimmung zur
Aufnahme in den Wahlvorschlag anzuschließen. Gleich—
zeitig mit dem Wahlvorschlage sind Bescheinigungen
der Gemeindebehörden vorzulegen, daß die Unter—
zeichner in die Wählerliste aufgenommen worden sind
Die Gemeindebehörden haben solche Bescheinigungen
auf Antrag unverzüglich gebührenfrei auszustellen.
Im Wahlkreise darf ein Bewerber nur einmal vor—⸗
geschlagen werden.
Mehrere Wahlvorschläge können miteinander ver—
bunden werden. Die Verbindung muß von den Unter⸗
zeichnern der betreffenden Wahlvorschläge oder ihren
Bevollmächtigten übereinstimmend spätestens am 19.
Januar 1919 bei mir — Adresse wie oben — schrift—
lich erklärt werden. Verbundene Wahlvorschläge kön—
nen nur gemeinschaftlich zurückgenommen werden.
Die verbundenen Wahlvorschläge gelten den ande—
ren Wahlvorschlägen gegenüber als ein Wahlvorschlag.
In den Wahlvorschlägen müssen die Bewerber in
Druck oder deutlicher Schrift mit Ruf- und Familien—
namen aufgeführt und ihr Stand oder Beruf sowie ihr
Wohnort so deutlich angegeben werden, daß über ihre
Persönlichkeit kein Zweifel besteht. Sie sind in erkenn—
zarer Reihenfolge aufzuführen. Die Unterzeichner dsr
Wahlvorschläge sollen ihren Unterschriften die Angabe
ihres Berufes oder Standes und ihre Wohnung bei—
fügen.
In jedem Wahlvorschlage soll ein Vertrauensmann
bezeichnet werden, der für die Verhandlungen mit dem
Wahlkommissar und dem Wahlausschusse, zur Rück⸗
nahme des Wahlvorschlages sowie zur Abgabe und
Rücknahme von Verbindungserklärungen bevollmächtigt
ist. In derselben Weise kann ein Stellvertreter des
Vertrauensmannes bezeichnet werden.
Zur Bezeichnung des Wahlvorschlages dient der
Name des Bewerbers, der in dem Wahlvorschlage an
erster Stelle genannt ist.
Zwecks Bildung des Wahlausschusses habe ich be—⸗—
rufen die Herren:
Ernennung von Wahlkommissaren für die Wahlen zur
preußischen Landesversammlung im 20. und 21. Wahlkreis
(S. 5).. — Oeffentliche Aufforderung betr. die Wahlen zur
preußischen Landesversammlung (S. 5). — Die Wahlvorschläge
zur deutschen Nationalpersammlung im 21. Wabhlkreis (S. 6).
— Maul- und Klauenseuche in Sulzbach S. 6). — Aufbe—
walhrungsgebühr und Erhöhung des Kleinverkaufspreises für
Kartoffeln, (S. 6). — Berichtigungen betr. Stimmbezirke
bet den Wahlen zur Nationalversammlung im Landkreis
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ubr Aheinproblnz.
Vekannutnachung
Auf Grund des 8 7 der „Verordnung über die Wahlen
zur versassunggebenden preußischen Landesversammlung vom
21. Dezember 1918“ (Preußische Gesetzsammlung 1918, Seite
201/202) in Verbindung mit 8 11 der „Wahlordnung für
die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalver—
sammlung vom 30. November 19189 (Reichsgesetzblatt 1918
Seste 1053 ff.) habe ich
1. für den die Regierungsbezirke Cöln und Aachen um—
fassenden Wahlkreis 20 den Regierungs-Präsidenten
von Starck in Cöln,
2. für den die Regierungsbezirke Coblenz (mit Ausschluß
des Kreises Wetzlar), Trier und Sigmaringen umfaässen—
den Wahlkreis 21 den Regierungspräsidenten von Grö—
uing iu Cyohlenz
zum Wahlkommissar für die Wahlen zur verfassunggebenden
preußischen Landesversammlung ernannt und zu seinem Stell—
vertreter den
bei 1: Oberregierungsrat von Wolff,
bei 2: Regierungsrat Draeger.
Coblenz, den 31. Dezember 1918.
Der Oberpräsident der Rheinprovinz.
v. Groote.
bonundchungen
—E secerung- Prssdenlen.
14 Oeffentliche Aufforderung
betreffend die
am 26. Januar 1919 stattfindenden Wahlen zur ver⸗
fassunggebenden preußischen Landesversammlung.
In meiner Eigenschaft als Wahlkommissar für den
aus den Regierungsbezirken Coblenz (außer Kreis Wetz⸗
lar), Trier und Sigmaringen bestehenden Wahlkreis 21
fordere ich die Wahlberechtigten des Wahlkreises auf,
spätestens am
11. Januar 1919
die Wahlvorschläge für die Wahlen zur verfassung—
gebenden preußischen Landesversammlung bei mir —
unter der Adresse: „Preußischer Wahlkommissar Cob⸗
lenz, Schloß, Zimmer 17 — einzureichen.
Die Verbindung von mehreren Wahlvorschlägen ist
bei mir — Adresse vorstehend — spätestens am 19.
Januar 1919 schriftlich zu erklären.
Zu beachten ist, daß zur verfassunggebenden preu⸗—
hischen Landesversammlung gemäß 8 5 der Verord—
nung vom 21. Dezember 1918 (Preuß. G.S. S. 201)
wählbar sind nur Wahlberechtigte, die am Wahltag?