das Verbalten der Bevölkerung gegenüber den ver—
bündeten Armeen in Einklang zu bringen ist.
Der Eintritt in das besetzte Gebiet oder von diesem
nach dem Innern Deutschlands kann den Personen
die von der zuständigen deutschen Behörde mit
zinem Ausweis versehen sind, bewilligt werden.
Die vorstehenden Anordnungen beziehen sich nicht auf
dlaß⸗Lotbringen.
Indem diese Entscheidung der französischen Komman—
danten der Bevölkerung bekannt gegeben wird, wieder—
bolt der militärische Verwalter folgende Verfügungen;:
Keine Zeitung, kein Buch, keine Broschüre, kein Pla—
kat. keine Zeichnung, keine Abhandlung darf gedruckt ver—
bffentlicht oder verteilt werden ohne Genehmigung der
militärischen Behörde. Ein Exemplar von jeder Drucfsache
dieser Art muß vor dem Erscheinen der Militärverwal—
tung vorgelegt werden.
Tie Tätigkeit des Herumtragens oder Vertetlung von
geitungen, Büchern, Broschüren, Zeichnungen, Notizen äaisw.
darf uur von Personen ausgeführt werden, die eine schrift—
liche Ermächtigung von. der Militärbehörde haben. Diese
Bewilligung kann widerrufen werden.
Die Verbreitung von falschen Nachrichten vder die
Vorbreitunz von Nachrichten, die geeignet sind, die Ord—
nung zu stören, werden strensg bestraft.
Fuür Wahloersammlungen, die bestimmt sind, die Wahlen
vorzubereiten, müssen die Gesuche durch die Hand des
Bürgermeisters direkt. dem Landrat zugeschickt werden.
Die Gesuche müssen schriftlich und vom Gesuchsteller
unterzeichnet sein. Dieselben müssen enthalten: Angabe und
Zweck der Versammlung und die Fragen, die verhaändelt
werden sollen.
Die Bürgermeister werden dafür verantwortlich ge—
macht. daß, keine Versammlungen stattfinden, die nicht
renehmigt sind.
Ein Vertreter der Militärverwaltung wird einer jeden
Versammlung beiwohnen; sie wird aufgelöst, wenn die
Ortnung gestört oder Worte gesprochen oder Handlungen
begangen werden, die das Ansehen und die Sicherhert
der Vesatzungstruppen gefährden oder die schuldige Ach—
der den verbündeten Armeen oder ihren Regierungen ver—
gen,
Saarbrückern, den 3. Januar 1919.
gdes de Villers.
V Bekanutmachung
zu den Vrovisorischen Anordnungen, betreffend den Anwendungen
des Befehls Am. vom 14. Dezember 1918.
Das Verzeichnis von Rohstoffen, die von Deutschland nach
den Gebieten des linken Rheinufers eingeführt werden können,
ohne vorherige Erlaubnis, wird wie folgt vervollständigt:
Leder und Häute (Felle),
Schmieröle,
Papier für Zeitungen,
Tabak,
Sand, Kalk, Ton,
Saatgut.
Der Präsident der interalliierten Kommission
der Eisenbahnen der Rheinlande
Bekanntnnachung
Die für Kontrolle der Beitragsleistung zur Invaliden—
versicherung zuständige Kontrollstelle der Landesversiche—
unnas-Anstalt in Neunkirchen bat ihre Tätigkeit wieder
aufdenommen.
Die Arbeitgeber werden darauf besonders hingewiesen.
ss lieat in ihrem. Interesse, die Quittungskarten ihrer
Arbeiter einer Durchsicht zu unterziehen und für eine etwa
earfor derliche Nachverwendung der Beiträge bald Sorge zu
tragen. Sollten Versicherte noch nicht im Besitze von Quit⸗
tungskarten sem, so ist die Ausstellung der Quittungs—
tarten bei den Quittungskartenausgabestellen (Polizei-Ver—
valtung) zu veranlassen.
Säumige Arbeitgeber küönnen von dem Vorstand der
Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz bestraft werden
Saarbrücken, den 28. Dezember 1918.
Berficherungsamt des Landkreises Saarbrücken:
aez. Breuer,
stellv. Vorsitzen der.
12) Semeinde⸗Angelegenheiten von Sulzbach.
In der Gemeinderats-Sitzung vom 2. Januar 1919 wurde
nach Wieder-Einführung des Beigeordneten Schmidt beschlossen:
1. Den Haushaltsplan des Schlachthofes pro 1018 festzu⸗
etzen auf eine Gesamt-Einnahme von 61000 Mt. Gesamt⸗-Ausgabe
»on 61 000 Mk. Zuschutz der Gemeinde von 18 000 Mk. NAp
Stelle der bisherigen Schlachtgebühren, vom 1. ds. Mis. ab
— die Teuerung besteht und vorläufig fat das Jahr 1010,
olgende Gebühren zu erheben: Für Großzvieh 9— Mk., fur
Kleinvieh 3.60 Mik. fur Schweine 5— Mt. für Pferde 10
2. Den Etat der Höheren Mädchenschule sestzusetzen in Ein—
nahme und Ausgabe auf 21000 Mtk., Gemeindezuschuß 15 500 Mk.
Mit dem Abbau an Ostern zu beginnen. Neu-Aufnahme in die
unterste Klasse soll nicht mehr erfolgen.
3. Den Etat des Realgymnasiums festzusetzen in Einnahme
und Ausgabe auf 105 000 Mk. Das Schulgeld für alle Schüler
um 830 Mt. zu erhöhen. Die bereits früher für die auswärtigen
Schüler beschlossenen Erhöhungen bleiben bestehen.
4. Die Verwaltungs-Ordnung für das Realgymnasium in der
vorgelegten Fassung gut zu heißen.
5. Unbeibringliche Steuern niederzuschlagen.
6. Den Angestellten und Arbeitern eine einmalige Teuerungs—
Zulage zu gewähren, nach Maßgabe des Gemeinderatsbeschluffes
vom 26. September 1918.
7. Anrechnung früherer Dienstzeiten der Gemeinde-Beamten
entsprechend den abgeänderten Satzungen für die Ruhegehaltskafse
der Landbürgermeisterei der Rheinprovinz.
8. Einen Ausschuß für die Erwerbslosen-Fürsorge zu wählen.
9. Die Entschädigung der Armenärzte für die Kriegsarmen—
pflege der vermehrten Leistung entsprechend zu erhöhen.
10. Den Gartenbauvereinen zur Samen-Beschaffung eine ein—
malige Beihilfe zu bewilligen.
Sulzbach-Saar, den 3. Januar 1019.
Der Bürgermeister.
— —
Saarbrücken, den 7. Januar 1019.
Der Landrat:
von Halfern.
SDie Milchnot im Saarrevier.
Die Versorgung der kleinen Kinder und Kranken im
knarindustriegebiet hat seit Kriegsbeninn die arößten
Schwierigkeiten verursacht, die in den letzten Wochen durch
das vollkommene Ausfubrverbot von Milch aus VNothrin—
ren, dem bhauptsächlichsten Milchversorger des Scacgebietes
auf das böchste gestiegen sind. Alle Bemühungen der
Bebörden im Beszsirk Trier für diesen Ausfall einiger—
maßen Ersas zu schaffen, sind ohne durchgreifenden Erfold
deblieben, da hei vielen Landwirten infolge der inner—
politischen Umwälzungen die Meinung vorberrscht, daß fsie
von der Ablieferungspflicht der Milch enthunden seien.
So kommt es, daß in vielen Gemeinden die Landwirte
die Milchabgabe entgegen der Veranlagung durch die an—
gestellten Revisoren stark eingeschränkt oder sogar ganz
tingestellt haben.
Doch nicht damit genug, kommt es in letzter Zeit
immer häufiger vor, daß einzelne Landwirte fich mivt
scheuen, die abgegebene Milch vorher zu entrabmen *oder
durch Beifügung von Wasser zu fälschen. Hier ist kein
Worreezu scharfi Bedenken denn diese Vandwirte nicht,
daß sie aus reiner Habgier sich an den kleinen Kindern,
unserer zukünftigen Genergation, die doch wabrlich durch
die Entbebrung der vier Kriegsjahre genug gelitten hat,
anfs schlimmste versündigen! Wenn das bischen Milch,
dos die kleinen Kinder erbalten, auch noch entrabmt und
zewässert wird, wobin muß das führen? Die traurigen
Folgen machen sich schon heute in den Industrieorten
bemerkbar, wo Rachtis und Tuberkulose erschreckende Opfer
ordern Wenn bier keine Besserung eintritt, ist ein Mas—
ensterben der Kinder und Kranken unausbleiblich. Wer
tur einen Funken von Mitgefübl für unsere Kinder und
Kranken bat, muß bier mithelfen. Landwirte! Mag es
auch manchem schwer fallen, gebt den sletzten Tropfen
Milch, den ibr in eurer Hausbaltung entbehren könut,
an die Sammelstelle ab, denkt daran, daß ibr mit jedem
Schoppen Milch ein kleines Kind der Stadt kür einen Tag
ernäbrt babt. Gebt die Milch, wie sie gemolken wird,
nicht entrabmt und nicht gewässert! Belastet nicht um
einiger Pfennige Nutzen euer Gewissen und denkt immer
daran, was ibhr biermit autes stiftet. Kühlt die frisch—
zemolkene Milch, bis sie an die Sammelstelle abgegeben
vird, schüttet keine alte Milch mit frischer Milch zu—
sammen, sonst kommt sie sauer in den Städten an. Ibr
zabt im Kriege aroße Opfer gebracht, belft auch jetzt den
armen Kindern und Kranken in den Städten, bis die
säot vorüber ist Der heiße Dank aller ist euch gewiß!
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