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. Februat 1919 J 45. Jahrgꝗ
Inhalt.
Bekampfung der Arbeitslosigkeit (S. 27). — Ankauf von
Menschenhaaren im Umherziehen (S. 27). — Außerkrafttreten
der Belanntmachungen über Beschlagnahme und Höch tpreise von
Tierhaaren usw. und der Bekanntmachung betr. Versorgung des
Heeres mit Nadelschnittholz (S. 27). Verhütung von Seucher
S. 28). — Fürsorge füt geschlechtsktanke Herresangehörige (S. 28)
— Versicherungsrechtliche Wirkungen der Aufhebung des Hilfsdienk
gesetzes (S. 25). — Etgänzung der Anordnung über die Regelun⸗—
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Rohunnsuchunnen goz xocncgiölmltes
688) Bekaumtenachang
Zur Erlangung der im Interesse der
Bekampfung der Arbeitslosigkeit
ersorderlichen lückenlosen Uebersicht über den Arbeits
markt bitte ich die
kreibeingesessenen Arbeitsuchenden aller Berufsgruppen
sich bei drohender oder bereits eingetretener Arbeits
losigkeit unverzüglich bei den Arbeitsnachweisen der—
jenigen Bürgermeisterei, in der sie ihren Wohnsit
haben, zu melden. Jede Meldung bei einem anderen
als dem hiernach zuständigen Arbeitsnachweis ist zwock
los. Sie belastet die Behörde, die dite Meldung an
die zuständige Stelle weiterleiten muß, verursacht dem
Arbeitsuchenden doppelte Gänge, da er genbtigt ist
sich beim zuständigen Arbeitsnachweis nochmals zu mel
den. Ueberdies verstreicht nutzlose Zeit.
Ebenso sind Anträge auf Zahlung von
Erwerbslosennnterftützung
ausschließlich beim Arbeitsnachweis der bezeichneten
Bürgermeisterei zu stellen, da die in enger Verbindung
mit den Arbeitsnachweisen arbeitenden Erwerbslosen—
fürsorgeämter der Bürgermeistereien ausschließlich auf
Grund der von den Arbeitsnachweisen zu erbringenden
Bescheinigung der Unmöglichkeit der Arbeitsvermitte⸗
lung in Tätigkeit tritt.
Die kreiseingesessenen
Arbeitgeber
aller Gattungen bitte ich, sich zur Befriedigung ihres
etwaigen Bedarfs an Arbeitskeäften gleichsalls aus
schließlich an den Arbeitsnachweis derjenigen Bürger
meisterei zu wenden, in dem das Werk oder die Be—
triebsstelle liegt. Falls diese Stelle über die geeigneten
Arbeitskräfte nicht verfügt, erfolgt die Vermittelung
im Wege des Austausches der miteinander in ständiget
Verbindung stehenden Arbeitsnachweise des Kreifes
oder benachbarter Bezirke. Die einseitige Inanspruch
nahme anderer als der hiernach zuständigen Nachweise
erzeugt Verzögerungen und Doppelbemühungen und
entzieht die Arbeitsnachweismöglichkeicen denjenigen
Bezirken, die im Hinblick auf die Lage der Betriebs
stellen in erster Linie zur Verminderung der Ecwerös
losen Anspruch darauf hat.
Saarbrücken den 29. Januar 1919.
Der Landrat des Landkreises Saarbrücken
von Halfern
der Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter (S. 290). — Abänderung der
Bekanntmachung über die Errichtung von Herstellungs- und Ver—
triebs⸗Gesellschaften in der Schuhindustrie S. 29).“ Ergebnis
der Wahlen zur verfassunggebenden preußischen Landesversammlung
im 21. Wahlkreise (S. 29). — Viehseuchenpolizeiliche Anordnung
S. 30). — Aufforderung zur Einreichuag von Rechnungen der
Bürgermeisterei Brebach S 30). — Ortsschulaufsicht (S. 30)
— Forthildungskurs für Lehrer und Lehrerinnen S. 30).
bbüͤunnimusunaen gor zentrurhehorsten.
70) Bekanntmachung
betreffeud Ankauf von Menschenhaaren im Umherziehen
Vom 4. November 1918.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 31. Okt.
1918 auf Grund des 8 56 Abs.1 der Gewerbeordnung
beschlossen, den Ankauf von Menschenhaaren im Um—
herziehen insoweit zu gestatten, als nicht Verordnungen
der Kriegsministerien oder der Militärbefehlshaber ent⸗
gegenstehen. Die Haare müssen am Uebernahmeorte
fofort in Papierbeutel gebracht werden. Die Papier—
beutel sind an von der Heeresverwaltung bezeichnete
Sammelstellen abzuliefern, die für eine sofortige Rei—
nigung, die etwaige Krankheitserreger vernichtet, zu
sorgen haben.
Berlin, den 4. November 1918.
Der Reichskanzler.
J. V. gez. Freiherr von Stein
Berauntmachung.
Nr. F. R. 1110/12. 18. K. R. A.
Im Auftrage des Reichsamts für die wirtschaftliche
Demobilmachung wird folgendes angeordnet:
Artikel J.
Die Bekanntmachungd Nr. W. J. 1772/5. 17. K. R. A.
betressend Beschlagnahme und Höchsftpreise von Tierhaäaren,
deren Abgängen und Abfällen, sowie Abfällen und Abgängen
don Wostteem Haarfellen und Pelzen vom 1. Zuni 1917
un
die Nachtraasbekanntmachung zu der obigen Bekanntmachunq
Nr. W. 1. 1070/ 10. 17. K.5R. A vom 15. Dezember 1517
treten außer Kraft.
Artikel II.
ꝙ Zese Bekanntmachung tritt am 4. Januar 1919 in
raft.
Berlin, den 4. Sanuar 1919.
Kriego⸗Rothstoff⸗ Abtelung.
gez. Wolffhüdel
Bekanntmach ung
Nr. F. R. 835,11. 18. K. R. A.
Im Auftrage des Reichsamtes für die wirtschaftliche
Demphilmachung wird folgendes angeordnet
Artikel lJ.
Die Bekanntmachung Nr. H. I. 59,6. 17 K. R. A.
betrefsend Versorgung des Heeres mit Nadelschnit holßz, vom
31. Auaust 1917, tritt außer Kraft,
Artikel II.
æ ee Bekanntmachung tritt am 5. Januar 1919 in
raft.
Berhin, den 5. Januar 1919.
Ærieas⸗Noth sto ff⸗Abtet sunna
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