251
bdas Feilbieten oder der Verkauf anderer aus inländ. Fleisch
hergestellten Wurstsorten ist verboten.
Außerdem sind ausländische Wurstwaren zum Verkauf zu—⸗
gelasfen. Aber lein Geschäft darf zu gleicher Zeit inländische
und auslandische Waren führen. Die Vertrauensleute der Ober—
preisprüsfungskommission haben das Recht, alle Geschäfte im
Saargebiet durch Einsichtnahme in Rechnungen und Frachtbriefe
auf Herkunft der Waren zu kontrollieren.
Wurstware, die aus Deutschland eingeführt wird, gilt als
anheimische Ware und untersteht den hiesigen Höchstpreisen.
3. Gemüse:
Zentner
Pfund
Weißkraut 15,00,
Weißkraut (in Mengen unter 1 Zentner) o,18,
Wir sing 0,288,
Rotkraut , 40,
gelbe Erdkohlrabien ,168,
Speisemöhren (Gelbrüben) 15,000
Speisemöhren (in Mengen unter 1 Zentner) 0,188,
Rotrũben 15,000,
ber Abnahme eines 1/Itr. i. d. Itr⸗Preis 16,00,
Pfund Rotrüben 0,188,
Weißrüben ohne Kraut 0, 158.
Zwiebeln ohne Schloten 0,808,
kndiviensalat 0,45,
Mangold 0,10 Mk᷑
Meerrettich 1,658,
Blätter⸗, Butter⸗, Krauskohl 0,25,
4. Obst:
Zentner
Pfund
Zentner
g
s
*
Aepfel:
Tafelobst, Reinetten und gleichwertige
Sorten
Wirtschaftsobst (Kochobst), gepflückt u.
sortiert, Sorten wie brauner Madapfel,
Schafnase, Bohnenapfel, roter Riesen⸗
apfel, und andere gleichw. Sorten 0,37,
Schuüttel- und Fallobst (Trankobst? 0,.288,
Birnen:
Tafelobst (Butterbirnen und gleichwert.
Sorten) 0,60,
Wirtschaftsobst (Kochbirnen), gepflückt
und sortiert 0,322
Schüttel und Fallobst (Trankobst) 0,32 5
Wallnüsse 0,888,
Vorstehende Preise sind Höchstpreise im Sinne der Höchst⸗
oceisporschriften.
Die Preise müssen an sämtlichen Geschäften und Verkaufs—
stellen angeschrieben sein. Der Verstoß gegen die Höchstpreis—
vorschriften wird mit Geschäftsschließzung bestraft.
Die Geschäfte, die Waren verkaufen, müssen durch Rech—
nung nachweisen können, welche Mengen sie gekauft haben, von
welcher Stelle und zu welchen Preisen, da sonst eine Nachprüfung
der Preise, ob nicht ein übermähßiger Gewinn genommen ist,
nicht möglich ist. Die Geschäfte dürfen nur den von der Ober
preisprüfungskommission festgesetzten Preisaufschlag zuschlagen.
Soweit noch Warenbestände vorhanden sind, für deren
Berechnung der bisherige Höchstpreis maßgebend war, müssen
diese Waren unbedingt zu den alten Pressen verkauft werden
Die mit der Preiskontrolle beauftragten Vertrauensmänner sind
— * auf die Einhaltung dieser Vorschrift besonders zu
achten.
Da Edelobst im hiesigen Bezirke selten geerntet wird,
so lommt diese Klasse für den Verkauf kaum in Frage. Der
Verkauf von Edelobst, d. h. von Aepfeln über 70 Pfg. das
Pfund und von Birnen über 60 Pfg., ist nur dann fiatthaft,
wenn die Bezirksstelle für Obst und Gemüse in Trier de
Obstsorten ausdrüdlich und schriftlich nach Besichtigung durch
den Sachverständigen als Edelobst erklärt hat.
Vielfach ist bisher die Ansicht vertreten worden, die Waren
müßten zu den angegebenen Höchstpreisen abgegeben werden.
Es wird aber ausdrüdlich darauf aufmerksam gemacht, daß vor—
stehende Preise Höchstpreise sind, d. h. die Preise dürfen nach
oben nicht überschritten werden. Selbstverständlich sind die Er—
zeuger und Händler berechtigt und sogar verpflichtet, fur
minderwertige oder billiger angekaufte Weren den Preis ent—
prechend zu ermäßigen.
Saarbrücden, den 9. Dezember 1919.
Der Landrat
659 Bekauntmachung
Da in hiesiger Stadt Maul⸗ und Klauenseuche
nicht mehr herrscht und eine Gefahr der Weiterver—
breitung dieser Seuche nicht mehr besteht, habe ich
heute das von mir am 18. Nobember v8. Is. für den
Umfang der Stadt Saarbrücken erlassene Verbot zur
Abhaltung von Klauenviehmärkten und marktähnlichen
Veranstaltungen wieder aufgehoben.
Saarbrücken, den 4. Dezember 1919.
Der Polizei-Direktor.
* nft z594 z33f0300 uInre—
—IVVV
660) Bekanutmachung
Infolge Ausbruchs der Rotlauf-Seuche habe ich
über das Gehöft des Stierhalters Kaspar Schütz in
Gersweiler die Sperre verhängt.
Gersweiler (Saar), den 4. Dezember 1919.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister.
Saarbrüden den 12. Dezember 1918838
Der Landrat:
von Halfern.
— —
)Brebach. (Gemeinderatssitzung vom 27. November. Der
Verkaufspreis für Beleuchtungs— und Kochgas wurde infolge der
ständigen Steigerung der Kohlenpreise von 15 Pfg. auf 30 Pfg.
pro Kubikmeter und für Kraftgas auf 20 Pfg. pro Kubit—
meter erhöht. — Der Antrag der sozialdemokratischen Orts⸗
gruppe Schafbrücke, auf Zuweisung eines Gemeinderatsmitgliedes
für den zu Brebach gehörigen Teil von Schafbrüchke wurde wegen
der schwebenden Umgemeindungsverhandlungen in Schafbrücke ver—
tagt. — Der Antrag der evangelischen Gemeinde Brebach auf
Leistung eines Zuschusses zum Unterhalt und Betrieb des evang.
Bemeindehauses wurde ebenfalls vertagt. — Die Beträge für
an die Kriegsteilnehmer abgegebenen Kleidungsstücke sollen ein—
gefordert werden, eventl. ratenweise.
)GSulzbach. In der Gemeinderatssitzung vom 27.
November wurde u. a. beschlossen: Dem Beschlusse der Kriegs—
Fürsorge-Kommission vom 20. November betr. Beschaffungsbei—
jilfe für Kriegshinterbliebene und sonstige Unterstützungsempfänger
zuzustimmen und das Einverständnis zur Umbildung der Kriegs—
Fürsorge-Kommission zu erteilen. An Beihilfen sollen 100 Mt.
ür Erwachsene, 20 Mk. für Kinder und 75 Mk. für Vollwaise
gezahlt werden. — Die Monatsbezüge der Wasserwerksangestellten
den der anderen Arbeiter entsprechend zu erhöhen und den
Hilfsangestellten eine Beihilfe zu gewähren. — Grundsätzlich
mit dem Bau von Arbeiter-Wohnungen einverstanden zu sein
und dafür eine Anleihe bis zu 1 Wiillion Mark aufzunehmen.
— Der Herrichtung von Wohnungen in der Turnhalle zuzustim—
men. — Die Waren aus den Plünderungen, soweit sie die Ge—
schäfte nicht zurüchehmen, zu verkaufen, und den Erlös den
Geschäften zur Verfügung zu stellen.
IUinger Anger-Gesellschuft
A Gaarbrũcken8 E
EAeservx
hodqhð ines Zomagmebl
Oe Trzenguisse des oltsyndltet⸗:
—
— p x —
7 Beinwunden ⸗
Krampfadergescnwüre, Venenentzündung, geschwollene Beine
Gelenkleiden, Sehnenzerrung, Hautausschlàge, Flechten, Salæ.
fluß und alle anderen, auch veraltete Beinleiden, werden ohne
Oneration, ohne Berutsstörung mit gutem Erfolg behandelt im
——IILDD
Abt. Lichthadeanstalt, Hõnhensonnenbestrahlung, elektrische
Bäder, Röntgen Kabinett. Laboratorium fur Harnuntersuchung
Augen-Diagnose
unter persönlicher Leitung von
H. dehneider uünd fpau N. zchnejdep,
Saarbrücken, Friedrich-Wilhelstratße J.
schräg gegenüber vom Kaiserautomat
1Minute vom Bbahnnhof.
zprechzeit 025. Sonntags o3 Telenhon 3172