Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Lehrschmiedemeisters Josef Nusbaum, Pfercemarkt vir. 5
hier, zu richten, weiche über die Aufnahme zu befinden
—X

Mehr als 8 Schüler sollen in der Regel an einem
stursus nicht teilnehmen. Der Lehrzang umfaßt einen Zeir⸗
raum von drei Monaten. Es findet in jedem Viertel—
zahr ein solcher statt, dessen Schluß jedesmal mit der vor
der staatlichen Prüfungsbehörde für Hufschmiede anberaum—
ten, in dem Amtsblatt bekannt gemachten Brüfung zu—
sammenfällt.
Die Schüler erhalten den Unterricht und ihre prak—
tische Ausbildung unentgeltlich; sie haben aber für ihren
Unterhalt selbst zu sorgen und vor Ablegung der Prüfung
eine Prüfungsgebühr von 10 Mark zu entrichten. Auch
hat jeder Schüler den Leitfaden des Husoeschlaas vbon
Profefsor Dr. Eberlein sich anzuschaffen.
Vit Rücksicht auf die hohen Anforderungen, welche
bei den Prüfungen sür das Hufbeschlaggewerbe in stets
steigendem Maße gestellt werden, kann der rege Besuch
der Vehrschmiede nicht dringend genug empfehlen werden.
Trier, den 20. November 1919.
Der Regierungsoräsident.
J. V.: Engelbrecht.

—ILILVVVVLE
und der pohze rehbi.
655) Bekanntmachung
Wegen Höchstpreisüberschreitung und Verkaufs
von Brot ohne Marken wird das Kolonialwaren-Ge—
schäft und Bäckerei der Witwe Paul Hoer, in Dud—
weiler-Herrensohr, Marktstr. 5, auf 2 Wochen, vom
10. ds. Mts. ab, geschlossen.
Saarbrückeenn, den 4. Dezember 1919.
Der Landrat.
J. V.: van Endert.

656) Biehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Nachdem noch weitere Ausbrüche der Maul⸗ und
Klauenseuche in Bischmisheim amtstierärztlich sestge—
stellt worden sind, wird im Anschlusse an meine vieh—
seuchenpolizeiliche Anordnung vom 11. November ds
Is. — Kreisblatt S. 235 — der ganze Ort Bischmis—
heim zum Sperrbezirk erklärt.
Saarbrücken, den 8. Dezember 1919.
Der Landrat.
J. W: van Endert.

657) Viehsenuchenpolizeiliche Anordnung.
In Bliesransbach ist in den Gehöften
1. des Ackerers Matthias Bähr,
—W Nikolaus Lang,
3. Johann Heidt,
4. und Stierhalters Nikolaus Bur
5. der Witwe Johann Bähr und
b. des Maschinisten Josef Helle
der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche amtstier—
ärztlich festgestellt worden.
Der Sperrbezirk umfaßt den ganzen Ort Blies—
ransbach. *
Von der Bildung eines Beobachtungsgebietes
wird abgesehen. Für die verseuchten Gehöfte und für
das Sperragehiet finden die Vorschriften meiner viehß—

seuchenpolizettichen Anordnung vom 11. November
ds. Is. — Kreisblatt S. 235 — sinngemäß An—
wendung.
Saarbrücken, den 8. Dezember 1919.
Der Landrat.
J. V.: van Endert.

658)

Nachweifung
über die Preise der Lebensmittel
und sonstigen Verbrauchsgegenstände,
gültig von Donnerstag, den 11. Dezember 1919, ab.
Nationierte Waren, die durch Reichszuschüsse verbilligt sind
Pfund reines Weizenmehl 0,70 Mt
II. Rationierte Waren, ohne Reichszuschusse:

J

Ein 5⸗Pfund-Bret
21äůö—nd-Brot
. Weißbrot (1 Pfund)
“ Pfund Brotmehbl auf Brotkarten
— Margarine, rationiert
Würfelzucker
alle anderen Zuclerarten
Kandiszucker
Marmelade
Weizengrieß
Haferflocken
Graupen
Gerstengrütze
Gerstenflocken
Vollreis
Hülsenfrüchte (Erbsen, Bohnen)
gespaltene Bohnen
Teigwaren (Reichsware)
andere Teigwaren
Kartoffeln

1,70 Mi
0.86,
1304
0,338
—
100
—X
1,12
1305
—X
100 5
O,71 —
0735
0, 75
200
—8
120 5
118 5
150065
—B

III. Waren im freien Handel:
1. Verschiedenes.
ausländische Margarine 15,50 ,
Pflanzenfett 16,50
ausl. Schmalz 20,60,
Butter 12,00,
inl. rohes Schmalz 14,00,
grüner Speck 14,000
geräuch. Speck 15,00 ,
rohes Nierenfett 10,00.
ausgelassenes Rinderfett (Darmfett uswp.) 9,00
inländ. Nudeln (hergestellt aus ausl. Mehl) 3,80
ausl. Teigwaren 5,60
gespaltene gelbe Erbsen 310
zanze geschälte Erbsen 3,50 .
rohe grüne ungeschälte Erbsen 2,20.,
holl. grüne Erbsen 4,00,
Perlbohnen (weiße) 2.50 .
F Flageolettbohnen 260,
Pfund Käse 18,00 ,
Pfund Gefrierfleisch 300
* Salz, einschl. Dute 0,28 .
Pfund Seife, 7200 ige (Marseille) 9,00 ,
Doppelstück holländische Seife 4,758.
Hering (holl.) —X —
Liter“ Milch, bei Abgabe an die Verbraucher 120
Magermilch, Erzeugerpreis 0,60,
F Verbraucherpreis 0,70,
Pfund Zwieback 2,00,
Patket ausl. Feuerzeug mit 10 Schachteln 160
Einzelschachtel 0.15.
Paket inl. Feuerzeug mit 10 Schachteln 1358,
Schachteln 0,27 3
Liter Salatöl 20,00 .
F Petroleum 3,30.

1 Pfund

2. Frischfleisch:
Pfund Rindfleisch mit Knochen bis 20 06 3,00 ,
ohne Knochen 6,00,
Knochen 1,000,
Kalbfleisch Dabei sind bis 20 010 Knochen 5,00 4
Hammelfleisch pro Pfund gestattet 5,50.
Schweinefleisch (Ferkel nicht einbegriffen) 10,008,
Blutwurst 3,00 ,
Leberwurst 4,000
Fleischmurst 700,

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—

Es dürfen nur drei Wurstsorten hergestellt werden, und
mar Rimparrfte Kößerwurltt und Feischmursft. Die Herstellung,
            
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