Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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bahnen vom 28. Juli 1892 hiermit zur öffentlichen
Kenntnis bringe.
Die Pläne liegen bei der Polizei-Direktion Saar—
brücken, Schloßplatz Nr. 2, Zimmer 23, während der
nächsten 14 Tage und zwar vom 4. Dezember 1919
bis zum 17. Dezember 1919 zu jedermanns Einsicht
offen.
Während dieser Zeit können Einwendungen
schriftlich oder zu Protokoll erhoben werden.
Saarbrücken, den 4. Dezember 1919.
Der Polizei-Direktor.

—IIILLLILI
636) Bekanntmachunug.
Nachdem die Schweineseuche unter dem Schweine—
bestand des Rentmeisters Kniebes zu Dudweiler, Sud⸗
straße Nr. 16, erloschen, ist die über das Gehöft ver—
hängte Sperre aufgehoben worden.
Dudweiler, den 24. November 1919.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister.
Jost.
Saarbrücken, den 4. Dezember 1919.
Der Landrat:
von Halfern.

—XXXRXXXXI
Neuwahl der Mitglieder der Steuerausschüsse der Gewerbesteuer⸗
klassen III und IV für den Stadtkreis Saarbrüden.
Für die vorbezeichneten Mitglieder und deren Stellvertreter
sind gemäß Art. 21 B. Nr. 2 der Anweisung vom 4. November
1895 des Gewerbesteuergesetzes seiütens der betreffenden Steuer—
gesellschaften aus ihrer Mitte auf drei Jahre Neuwahlen vor—
zunehmen.
Es sind zu wählen:
in der Gewerbesteuerklasse 1III: 7 Abgeordnete
und ebensoviel Stellvertreter; in der Ge—
A
sovrel Stellvertreter. Termin zur Vornahme dieser Wah—
len wird hiermnit für die Gewerbesteuerklasse III auf:
Donnerstag, den 11. Dezember, nachmittags 317,
Uhr, und für die Gewerbesteuerklasse 1Vv auf
Donnerstag, den 11. Dezember, nachmittags 4t,,
Uhr, anberaumt.
Wahllokal: Sitzungszimmer des Staatssteueramts, Kronprinzen⸗
traße 12, hierselbst. Wahlberechtigt sind sämtliche zurzeit der
Wahl zur Gewerbesteuer veranlagten Gewerbetreibenden des be—
treffenden Veranlagungsbezirks in ihrer Klasse. Wählbar sind
nur solche männliche Mitglieder der betreffenden Klasse,
welche das 25. Lebensjahr vollendet haben und sich im Besitz
der bürgerlichen Ehrenrechte befinden.
Von mehreren Inhabern eines Geschäftes ist nut einer wähl⸗
bar und auch zur Ausübung der Wahlbefugnis zu verstatten.
Aktien⸗ und ähnliche Gesellschaften üben die Wahlbefugnis durch
einen von dem geschäftsführenden Vorstande zu bezeichnenden
Beauftragten aus, wählbar ist von den Mitgliedern des ge—
schäftsführenden Vorstandes nur etnes. Minderjährige und Frauen
önnen die Wahlbefugnis durch Bevollmächtigte ausüben: wähl—
har sind sie nicht.
Wird die Wahl der Abgeordneten und Stellvertreter seitens
etner Steuergesellschaft verweigert oder nicht ordnungsmäßig be—
wirkt, oder verweigern die Gewählten die ordnungsmäßige Mit—
wirkung, so gehen die dem Steuerausschuß zustehenden Be—
R für das betreffende Steueriahr auf den Vorsitzenden
er.
Saarbrückhen, den 2. Dezember 1919.
Der Vorsitzende
der Steuerausschüsse der Gewerbesteuerklassen II1 und IV
des Stadt- und des Landkreises Saarbrücken:
Fischer.

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operafionslos
auf naturgem. und sehmerzlosem Wese
hne Roↄrnfeastärungs.

Bebdannemeachang.
Neuwahl der Mitglieder der Steuerausschüsse der Gewerbeftenen
klassen IIIund IV für den Landkreis Snarbrüden.
Für die vorbezeichneten Mitglieder und deren Stellvertreden
sind gemäß Art. 21 B. Nr. 2 der Anweisung vom 4. November
1895 des Gewerbesteuergesetzes seilens der betreffenden Steuen
gesellschaften aus ihrer Mitte auf drei Jahre Neuwahlen voß
zunehmen.
Es sind zu wählen:
in der Gewerbesteuerklaffe 1II: 3 Abgeordnete
und ebensoviel Stellvertreter; in der Ge—
werbesteuerklasse Jy: O Abgeordnete und eben—
soviel Stellvertreter. Termin zur Vornahme dieser Se
—
Freitag, den 12. Dezember, nachmittags 31, Uhr.
und für die Gerbesteuerkhasse 1V 4uf: Freitasg.
den 12. Dezember, nachmittags M/, Uhrxr. anberaums
Wahllokal: Sitzungszimmer des Staatssteueramts, Kronprinzen
straße 12, hierselbst. Wahlberechtigt sind sämtliche zurzeit den
Wahl zur Gewerbesteuer veranlagten Gewerbetreibenden des be
treffenden Veranlagungsbezirks in ihrer Klasse. Wählbar sinb
nur solche männliche Mitglieder der betreffenden Klafse,
welche das 25. Lebensjahr vollendet haben und lich im Besit
der bürgerlichen Ehrenrechte befinden.
Von mehreren Inhabern eines Geschäftes ist nur einer wähl
bar und auch zur Ausübung der Wahlbefugnis zu verstatten.
Aktien⸗ und ähnliche Gesellschaften Uüben die Wahlbefugnis durch
einen von dem geschäftsführenden Vorstande zu bezeichnenden
Beauftragten aus, wählbar ist von den Mitgliedern des go
schäftsführenden Vorstandes nur eines. Minderjährige und Frauen
dönnen die Wahlbefugnis durch Bevollmächtigte ausüben; wähl
bar sind sie nicht.
Wird die Wahl der Abgeordneten und Stellvertreter feitene
einer Steuergesellschaft verweigert oder nicht ordnungsmäßig be
wirkt, oder verweigern die Gewählten die ordnungsmäßige Mit
wirkung, so gehen die dem Steuerausschuß zustehenden Be—
fugnisse für das betreffende Steuerjahr auf den Vorsitzender
über.
Saarbrücken, den 2. Dezember 1919.
Der Vorsitzende
der Steuerausschüsse der Erwerbesteuerklassen III unden
des Stadt- und des indkreises Saarbrücken:
er,
R * 10s assessor.

Steckbrief.
Gegen den unten Beschriebenen, welcher sich verborgen hält
ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls und Betrugs, be
gangen in Saarbrücken-Stadt, Kreis Saarbrüden, im April 1819
verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaflen und in das
nächste Gefängnis abzuliesern, sowiee zu den hiesigen Aktem
9 J. Nr. 1155/19 sofort Mitteilung zu machen.
Personbeschreibuna.
4. Familienname: Steinseld;
Vorname: Hans;
Stand und Gewerbe: Dreher;
Geboren am 9. Oktober 18908 zu Düsseldorf, Kreie
Düsseldorf;
Letzter Aufenthalt (Wohnung): Saarbrüden
Größe: mittelgroß;
Gestalt: schlank;
Haar: blond;
Bart: Anflug von rotbsondem Schnurrbart
Gesicht: länglich;
Stirn: hoch;
Auge: blau;
.Augenbrauen: bogenförmig, rotblond;
4. Nase: wellig;
5. Ohren: mittel;
16. Mund: mittel;
17. Zähne: vollständig;
18. Kim: breit;
19. Tätowierungen: Rechte Hand: tat ba u. rt. Mädchen
büste x. „Orelln“ u. S. Herz mit Dolch, Armband
Sg. 0;
Saarbrücken, den 25. November 1919.
Der Erste Stinoann wlt.

— 55 o0
duezialarzt De. Mod. bBäumhes
aus Köin, Altenberger Straße 21, hält Sprechstunden
von 9-1 Unr vorm. am α Freitag, den s. Deremhor
in Saapbrüchen, 2—3
            
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