Schlacht⸗) Einstands ⸗
gewicht preis
RName Wohnort — ugWik. Vigs.
Metzgereten und Geschäfte, die andero Wurstarten, wie vor⸗
tehend qufaesudet. vertaufen wollen, mussen vorher die Rech—
ungen bei dem zuständigen Bürgermeisteramte vorlegen zweds
Festfezung der Kleinverkaufspreise nach Einvernehmen mit der
rtlichen Preisprüfungsstelle bezw. der Lebensmitteltommission. Vor⸗
het iist der Verkauf nicht gestattet.
Vie Preistafeln für die einzelnen Waren müssen ständig
ausgehangt werden.
Geschäfte und Metzgereien, die gegen vorstehende Anorb
mung verstoßzen, werden sofort geschlossen. Die vorhandenen
Waren werden unentgeltlich eingezogen und den Gemeinden zur
Abgabe an die Bevölkerung überwiesen.
Saarbraden, den 11. Ofttober 10109.
Der Landrat.
von Halfern.
566 Bekanntmachnug
Wie mitgeteilt worden ist, soll infolge oes Gasmangels
der Preis für Retroleum durch einzelne Geichäfte
eriöht worden sein.
Das Petroleum wird den Geschäften zum BVreise von
200 Mk. pro Liter geliefert. Es darf mitbin nicht über
2,30 Mtk. pro Liter verkauft werden.
Geschäfte. die Uber diesen Preis binausgeben, werden
seschlossen.
Der Preis ist sofort in sämtlichen Geschäften, die Pe⸗
troleum verkaufen, an aut sichtbarer Stelle anzuschreiben.
Beschäfte, die dies unterlassen werden ebenfalls geschlosfsen.
Saarbrücken, ben 11. Oktober 10919.
Der Landrat.
von Halfern.
Betau rug
Auf Grund der in Sitzung vom B. Oktober
1919 getroffenen Verein ag wird die Verordnung
Aber Kartoffelversorgung vom 1. Oktober 1919 wie
blgt abgeändert:
813.
Als Erzeugerhoͤchstpreis gilt der von der Pro⸗
oinzialkartoffelstelle Coblenz festgesetzte Preis von 8.—
Nk. pro Zentner. Bei Abgabe von Mengen unter 10
Zentner tritt ein Zuschlag von 1.— Mk. pro Zentner
hinzu.
Bei Uebernahme der Kartoffeln durch den Kom—
munalverband bezw. die Bürgermeistereien und bei
Abgabe der Kartoffeln durch Erzeuger unmittelbar an
Verbraucher beträgt der Preis 10 Mk. pro Zentner
frei Lager des Kommunalverbandes bezw. Verbrau—
ters einschließlich aller Nebenkosten, wie Schnellig—
keitsprämie, Anfuhrkosten, Stellung Hsäcken usw.
—R
ab Verkaufsstelle der Gemeinden beträgt der Preis
11- vro Zentner.
Saarbrücken, den 10. Oktober 1919.
Der Landrat.
von Halfern.
Lebensmittelkontrollstelle des Saarreviers.
gez. de Radaillae.
dedannmochungen moerer behdeen
Betanutmachung.
In Ergänzung bezw. Erläuterung der Bekannt—
machung vom 5. d. Mts. (A.Bl. 8. 182) betreffend
Hoͤchstpreise für Obst, wird hierdurch folgendes be⸗
stimmt:
Da im Regierungsbezirk Trier „Edelobst“ nur
felten goerntet wird, kommt diese Klasse für unsern
Bezirk kaum in Betraucht. Wer „Tafelodst zu einem
boheren Erzeugerpreise aͤls 45 Mark, Birnen 3 Mar!
als Edelobst verkaufen will, hat in jedem Falle dei der
Degtrtaßelle sir Semiise und Dbi in Tricze einen ·n—
sprechenden Antrag zu stellen. Es wird alsdann ein
Sachverständiger zur Feststellung der Qualität des Ob—⸗
stes und seines Verkaufswertes von der Bezirksstelle
entsandt werden. Die hierfür entstehenden Kosten fal—
len dem Antragsteller zur Last.
2. Nach Anhörung von weiteren Sachverständigen
ist der Winterrambour als ein „den Reinetten gleichwer⸗
tiges Tafelobst“ mit 458 Mark zu bewerten.
3. Trankobst (Viezobst), welches bekanntlich nicht
gepflückt zu werden braucht, fällt unter den Begriff
„Schüttelobst“ und ist mit 15 Mk. (GBirnen 12 Mky
zu bewerten. Der Trierische rote Weinapfel gilt nach
einer früheren ausdrücklichen Entscheidung der Reichs—
stelle für Gemüse und Obst als Trankobst.
4. Der festgesetzte Erzeugerhöchstpreis für Obsti
aller Sorten enthält auch die Kosten des Transports bis
zur nächsten Bahnstation. Die Bewilligung einer Ne—
hbenvergütung hierfür würde eine Ueberschreitung des
Höchstpreises sein.
Die Kleinhandelshöchstpreise für Obst sind nach
Anhörung von Sachverständigen durch das Obstver—
sorgungsamt Mainz inzwischen anderweitig festgesetzt
worden. Unter Aufhebung der in der Bekanntmachung
vom 5. d. Mts. angegebenen Preise gelten nunmebr
die nachstehenden Höchstpreise:
Erzeuger⸗- Kleinhandels
Obstart höchstpreis höchstpreis
— —— NM..
Edelufirfiche 1,50 2,30
Zwetschen und Pflaumen . 25 O.ae
Aepfel:
Tafelobst (Reinetten und
gleichwertige Sorten 0. 46 0.70
Wirischaftsobst (Kochobsth ge
pflückt u. sortiert (Sorten
wie brauner Madapfel,
Schafsnase, Bohnenapfel
roter Eisenapfel und
andere gleichwert. Sorten) 0.25 0. 87
Schüttel⸗ und Fallobst 0. 15 0.253
(Trankobsi)
Biruen:
Tafelobst (Butterbirnen u.
gleichwertige Sorten) 0,35 0.60
Wirtjchaftsobst, (Kochbirnen
gepflückt und sortiert) 0,20 0,32
Schüttel⸗ und Fallobst 0.12 0.32
Trankobst)
Quitten 0.45 d. *35
Trier, den 25. September 1919.
Der Regierungs-Präsident.
GBezirksstelle für Gemuse und Obst.)
J. A.: Schrakamp.
Saarbrücken, den 16. Ottober 1919
Der LRandrat:
wvon Halfern
Bekanntmachung.
Der große weithin del f
(Kram⸗, Vieh⸗ und Pferdemarkt)
findet hier am
Dienstag, den 28. Oktober d. J.
tatt, die Versteigerung der Standplätze am Montag. den 27. Aiteber
, 2 Uhr an Ort und Steile. —
St. Wendel (Rhein⸗Rahe⸗Bahn), 7. Oktober 1919.
Der otadtbürgermeister:
Meitlich.