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nicht nur im unbesetzten Gebiet, sondern auch in den besetzten
Teilen der Rheinprovinz durch mangelhafte Vblieferung von
Brotgetreide die genngende Versorgung der Bevöllkerung mil
dem wichtigsten Rahrungsmittel für die nächsten Monate in Frage
gestellt wird. Der entstandene Mangel an sofort greifbarem
Setreeide ist bei den stetig wachsenden Transportschwserzgkeiten
um so bedrohlicher, als er auch durch Bezüge aus dem Aus—
land nicht erseßzt werden kann. Angesichts der trostlosen Aus—
icht, datz Hungersnot in dem durch den Umsturz schon aufs
chwerste erschütterten Vaterlande den völligen Zusammenbruch
herbeifhren würde, darf und kann sich die Landwirtschaft der
Iflicht nicht ent:iehen. durch sofortige verstärkte Ablieferung
hrer Erzeugnisse an den Konmunalrerband das drohende Un
heil akbzuwenden. Sie beweist damit ebenso, wie es in der
Kriegszeit stets geschah, ihre Bexeitwilligkeit, das Vaterland
in der Not nicht inmn Stich zu lassen, und darf deshalb auch
shrerseitis mit um so stärkerem NRachdruck den Anspruch er
heben. daß den ebenso unbegründeten wie verhängnisvolley
Arbeitseinstellungen in den wichtigsten Betrieben auch durch die
Reglecung endlich mit der nötigen Schärfe entgegengetreten wird.
Die Verkreter der Landwirtschaft sind sich wohl bewußt, daß
die verzögerte Ablieserung dos Getrefsdes in erster Linie auf
die verspätete Etrnte, die Schprierigteit des Drusches und den
Wiangel an Arbeitern und Gespannen zurückzuführen ist. Sie
verkennen auch keineswegs, daßz die Ablleferung der Erzeugnisse
zu den festgesezten, die Kosten der Erzeugung nicht mehr
dedenden Höchstpreisen ein großes Opfer für die Landwirte
bedeutet und nicht dazu angelan ist, ihre Arbeitsfreudigkeit
und damit die Erzeugung selbst zu heben. Aber trotzdem mülsen
sie den Siandpunkt vertreten, daß eine Perweigeruug der Ah—
lieferung im gegenwärtigen Augenblick ebenso verwerflich ist wie
der Schleichhandel und die Verschiebung von Brotgetreide in
das Ausland. Treue Pflihtertedunag und Achtung der Geletze,
auch unter persönlichen Opfern, wird und muß den berechtiglen
Anspruch unterstützen, daß die Zwangswirtschaft, sobald es
ohne Gefährdung der Vollsernährung möglich ist, auf allen
Gebieden aufgehoben, und, wo sie noch zeitweillig fortgeführt
werden inußz, ein Preis bewilligt wird, der den gesteigerten
Erzeugungskosten genügend Rechnung trägti. Solltke, wie wn
hoffen, der Höchstpreis für Brotgetreide noch für diese Ernte
nachträglich eine Erhöhung erfahren, so wird diese auch dem—
denigen zugute kommen, die vorher zu den jetzigen Höchstpreisen
abgeliefert haben. Wir sprachen die Erwartüng aus, dah
alle landwirtschaftlichen Organisativnen der Rheinprovinz sich mi
uns in der Aufforderung vereinigen; Rheinische Landwirte, helft
dem Vaterlande in seliner Not, liefert freiwisllig und bald an
die Kommunalverbände die gesehlich vorgeschriebenen Ltengen eurer
Erzeugnisse ab. Damit werdet ihr auch am wirksamsten den
Kampf gegen die bestehende Iwamgswirtschaft unterstüßen.
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