Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Dbst:

Brombeeren
Edelz fir siche
Zwetschen
Aepfel, Tafelobst, einetsen und gleich—
wecrtige Sorten
Aepfel. Wirtschaftzobst (Kochobst, gepflückt
und sortiert; Sorten wie brauner Mad⸗
apfel Schafsnase, Bohnapfel, rot. Riesen⸗
apfel und andere gleichw. Sorten) 9.37 4
Schuttel- und Fallobst (Trankobst) 0,255
Birnen, Tafelobst (Butterbirnen und gleich⸗
wer tige Sorten) 0,60
Bienen, Wirtschafisobst (Kochbirnen ge—
pflüdt und sortiett) 0,332
Schuttel- und Fallobst (Trenkobst) 0,332 5
Quitten 0,65
Wallnussse 0. 85
Vorstehende Preise sind Höchsepretse im Sinne der Höchst
preisvorschriften.
Die Preise müssen an sämtlichen Geschäften und Verkaufs
tellen angeschriehben sein. Der Verstoß gegen die Söchstpreisvorschriften
 wird mit Geschäftsschließung bestraft.
Da Edelobst im hiesigen Bezirke nur selten geerntet wird,
so bommt diese Klasse für den Verkauf laum in Frage. Der
Verkauf von Edesobst. d. h. von Aepfeln über 70 Pfa. das
Pfund, und von Birnen über 60 Pfg., isst nur dann statt—
haft, wenn die Brzietsstelle für Gemuse und Obst in Trier
die Obstsorten ausdr lich und schriftlich nach Besichtigung durch
den Sachverständigen, als Edelobsi erklärt hat.
Vielfach ist bislser die Ansicht vertreten worden, die Waren
nts?ten zu den angegebenen Höchstpreisen abgegeben werden.
Es wird aber ausdrüdlich darauf aufmerksam gemoöocht, daß vor—
stehende Preise Höchstnreise sind, d. h. die Hreise dürfen nach
oben nicht überschritten werden. Selbstverständlich sind die Er—
zeuger und Sändler berechtigt und sogar verpflichtet, für
minderwerlige Waren den Preis entsprechend zu ermäßigen.
So— en, den 6 Oktober 1019.
Der Landent.

Pfund

130 5
230 5
0,40 r⸗
—XR

bz8

ür dee Roins-—
 —
ruf Grund des 877 er Reichsgewerbeoronteng wird
fitz die Reinigung der Schoörnsteine im Stadttreise Saar—
sAckent folgende Tare festgesetzt:

2
dsr Fhnrnsteine
897*7

81
8 F
Für die einmalige Reinigung eines Schornsteines find
an den Beszirtsschornsteinseger folgende Gebühren zu ent—
rachten:
1. Sür gewbhnliche Schornsteine ohne Rücsicht auf die
kahl der eingeleitelen Heizröhren
a) von einem Stocwert 39 3ta.
b) von zwei Stogwerken 35 Bis.
c) von drei Stockwerken 40 30fg.
d) für Gebsäude von mehr als drei Stogwerken
für jedes weitere Stocwerk und jeden Schorn— 2
stein mehr 5 Bfg.
udfür die Reinigung von der Basis des Schornsteines bis
ur Oeffnung desselben oberhalb des Daches erfolgen muß
2. Für rufsische Schornsteine
3) bei gewöhnlichen Reinigungen mit der Drahtbürste die
vben bestimmten Sätze.
d) füür das Ausbrennen eines Schornsteines ohne Rück—
ficht auf die Babl der Stockwerke 1.850 Markt.
3. Für Ofenröhren oder ähnliche Feuerleitungen pro
saufende Meter 3 Pfennig.
e. Für das Untersuchen der Schornsteine dieselben
Sätze wie für das Reinigen.

82—

Bei Beresnama der Stockwerke gelten Dach-⸗ und Kel⸗
lergescho nur dann als befonderes Swer, sofern sosche
bewobn-⸗ und bheinbare Räune uthalten

83.
„DZem Zablungspflichtigen ist auf Verlangen eine Be—
scheinigung auszuflellen, die das VDatum der Keinigung
und den gezablten Betrag entbalten muß.

Uebertretungen dieser Taxe werden naß 8 148 Nr. 8
der Ldrleichs⸗Gewehæ Ovenne —

84

85.
Gegenwärtige Taxe rid mit Wirkung vom 1. Okbo⸗
ber 1919 ab an Stelle der bisher für den Stadtkreis Saar⸗
brücken bestandenen Taxe vom 17. Januar 1018 in Kraft
Saarbrücken, den 4, Oktober 10919. F
Der Wolizei⸗Direktor.
J. A. Kiebel

Bekanntmachnitg
Antstierärztlich ist bet den, den Fuhrunternehmerw
Vebrüder Kappel in Saarbrücken-St.«Arnual, Saargemün—
derstr. 67, gebörigen Pferden die Inflacnza in Form der
Brustseuche festgestellt worden. Ich habe über das Ge—
böft, in welchem die kranken Peferde untergeoracht sind,
die Sperre verhängt und die übrigen, zum Schutz gegen
die Weiterverbreiltung der Seuche notwendigen Maßregeln
angeordonet.
Saarbrücken, den 6. Oftoher 1919.
Der Poliseidirektor.

ern
Auf Grund der 88 17 und 25 der Reichssgewerbeordutens
wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. daß die
Firma Röchling'sche Eisene und Stahlwerke »u Völllingen“
auf Slur Axr. 8 in der Getzloch eine Benzol-Absorbdtions⸗
anlage zu bauen begabsichtigt, vezw. bereits errichtet hat.
Die Einrichtung besteht gus: 3. der Gaskühl- und Wasch⸗
ankage. b. der Oelkühlanlage, c. dem Anffang —D ——
atrbehälter jüir das Waschöl, d. der BKBumpenanlage.
Etwaige Einwendungen gegen die neue Aulage find
binnen 14 Tagen anzubringen, beginnend mit Ablauf des
Tages, an welchem das die Belatinachung entbaltende
Blatt ausgegeben worden ijst.
Plan und, Beschreibung der Aulage liegen in der
Zeit vomn 9.-23. Oltober 1919 einschließlich auf dem Buür—
gzermeisteramt Böltlingen Simmer Nr. 24) azur Ginsicht⸗
nahme vffen.
Kölrlinaeun, den 7. Oktober 1919
Der Bürgermeistet.
J. B.: Der Beigeordnete Klonz
3616) Drduuug
—DDDD
Bezerte der Gemeinden der Bürgermeisterei
Bifchmisheint
Auf, Grund des Beschlusses des Gemeinderates potnt
Bischmisheim vom 3. Juli 1919, Bliesransbach vom 16.
Juti 1919, Bübngen vom 17. JIuli 1913. Fechengen vom
. Juli 1919, Güdingen vom 7. Zuli 1010, SteοtαKten
trisch vom 21. Zuli 1919. wird bdierdnurch m Gemßhett
der 88 18. 18. 82 des Kommungal-Abgaben-Gesfetzes pom
14. Juli 1893 in Verbindung mit Artikel 11 der Nusführungsanweisung
 vom 10. Mai 1804 nachstehende Ord⸗
nung betreffend die Erbebung von Lustbarkeitssteuern iw
Bezirke der genaunten Gemeinden erloffen.

569)

81.
Für alle un Bezirke der geuannten Gemeinden statt⸗
findenden Vussbarleitsen sind an die Gemeindekafse nach
sttehende Steuern zu entrichten und zwaur:
1. für die Leranstaltung einer Tanzbelusstgung:
a) gleichwel ob dieselbe längstens bis 12 übr oder
über 12 Uhr nachts hingus dauert S5h Act.
b) wenn dieselbe von Maslen besucht wird 100 Me.
für die Veranstaltung eines Festes unter
fretem Himmel einschließlich Festzug für
den Tag M
für die Veranstaltung einer Kunstreltervorstellungz
a) wenn bei derselben ein Eintrittsgeld von
böchstens 05830 Mt. erhoben wird vder aber
Die Zahlung eines Eintrittsgeldes in das
Belieben der Buschauer gestellt wird 10 M.
b) wenn beli derselben ein Eintrittsgeld
von mehr als 050 bis 1 Mk. erhoben wird 20 M.
o) wenn bei derselben ein Ernrrittsgeld
von mehr als 1 Mk. erhoben wird 60 M
für die Veranstaltung
a) eines Konzertes
bw einer Theaterorstelslung

10 N.
25 Mk.
            
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