Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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folgen wird, automatisch wesentlich verbessert werden.
Die hlesigen Eisenbahner werden dann jicher nicht
schlechter gestellt sein, als die Eisenbahner aus dem
linken Rheinufer.
Da nun eine Einigung über die Forderungen er—
zielt ist und den Eisenbahnern spätestens bei der Rati⸗
fütation des Friedens ihren Spezial-Forderungen ent⸗
sprechende Verbesserungen zuteil werden, empfiehlt
es sich, den Streik abzubrechen, und die Arbeit
allgemein sofort, spätestens aber bis
Freitag vormittag wieder agsufzunehmen.
Der Belagerungszustand mit all seinen Härten
wird aufgehoben werden, fobald die Plünderungen
aufgehört haben und die Arbeit aufgenommen ist.
GSaarbrüucken, den 9. Oktober 1919.
Fur den Deutschen Metallarbeiter⸗Verband:
D. Fuhrmann.
Fur den Cheistlichen Metallarbeiter⸗Verband!
— P. Bäcker. —
Fulr den Verband ber Bergarbeiter Deutschlands:
—OS. Hetterich.
Gewerkverein christlicher Bergarbeiter:
SF. Kuhnen. —
ZFür den Deutschen Eisenbahner⸗Verband:
F. Thamerus.
Gewerkschaft Deutscher Eisenbahner:
M. Klein.
Allgemeiner Eisenbahner⸗Verband:
Born. —E
Gewerkschaftsverband Deutscher Eisenbahner:
Paschedag.
Verband Preußisch-Hessischer Lolomotivführer:
Gödicke, Gusenberger.
Deutscher Transportarbeiter⸗ Verband:
O. Ottielie.
Für das Gewerkschafts-Kartell Saarbrücken:
—A. Gerhardt.
Für das Angestellten-Kartell im Saargebiet:
Noll, Albin.
Für das Kartell christlicher Gewerkschaften:
n P. Kieser.
Verband HirscheDunkerscher Gewerkschaften:
Thierry.
Fuüur die Soziagldemokratische Vartei Deutschlands
J O. Feld. B. Schäfer.
Für die Kriegsbeschüdigten:
J Cordier.
Bunb technischer Angestellten und Beamten:
Eifler.
Berband der unteren Post- und Telegraͤphen-Beamten:
Ortsgruppe Saarbrücken: Gerten.
Arbeitgebher⸗BPerband der Saarindustrie:
Tessmar.
Oberst⸗Leutnant Huckendubbler,
Vertreter der französischen Verwaltung.
RoalLfernun, Landrat und Verhandsungsletter.

A
—
533) Bekanntwmachung.
Durch den Erlaßz vom 2. Dezember 1913 — M. 7780 (Min
Bl. für Med.Angel. S. 372, Min.“Bl. für die Hand⸗ und
Gew.⸗Verw. S. 638) ist bestimmt, wer als Zahnlechniker im
Sinne des 8 123 der Reichsvpersicherungsordnung anzusehen ist.
Ziffer 1 Absatz 2 enthält die Uebergangsvorschrift, daß es
„in dem Zeitrairm von 5 Jahren nach Inkrafttreten der Reichs—
dersicherungsordnung“ des Nachweises der ordnungsmäßigen Lehr⸗
p (Giffer 1 Abs. 16) nicht bedarf für Zahntechniker, die
eses Gewerbe mindestens während der letzten 8 Jahre selbst⸗
ständig im Hauptberuf ausgeübt haben. Da es während des
Krieges vielen, im Haupfberuf täligen Zahntechnikern an der
Plöglichleit gefehlt hat, ihr Gewerbe unmnterbrochen guszuüben,
o wird hiernit inn Kinvernehmen mit den Minisserien für Handei
und Gewerbe, für Laudwirischaft. Domänen und Fnttten und

— —

der öffentlichen Arbeiten jene Frist in Zisser 1 Absatz 2 de—
Erlasses vom 2. Dezember 1913 bis zum J. Juli 1923 verlängert
Berlin, den 26. März 1919.
Der Minister des Innern.
Im Auftrage: Dietrich
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354) Medre l
zur Blurtztermerstere Kenferenz am 24. Sephenber 1819.
Tagesordnung:
1. Besprechung der Wohnungsfürsorgeorganssativn bei den Bilrgetmeisteramtern
 (Wohnungsamt, Wohnungsnachweis, Wohnungspfleger
 und dergl.).
Deganisalionen der Wohnungslommissivnen (Art der Zu—
sammensetzung, Aufgaben und Jätigkeit).
Organisation der Mieteinigungsämtet (Statut)s.
Beldanntmachungen und Verordnungen zum Mieterschutz bezw
zur Belämpfung der Wohnungsnot. Richtlinien für Miet
zinsaufschläge.
Zautostenzuschüsse zu Umbauten bezw. Reparaturen als Maß
nahnten gegen Wohnungsmangel.
Verschredenes.
Herr Landrat von Halfern, der nur zu Anfang der
Sitzuig anwesend ist, spricht einführend seine Ansicht dahin
nus, doß eine wirkliche Befeitigung, der Wohnungsnot einziq
und allein durch Schafsung von Neubauten erfolgen bönne,
sür die die Gemeinden die Ueberteuerungskosten übernehmen
nũhten. Die vom Reich und Staat zu diesen Zwecken bereit—
gesellten Mittel seien fast vollständig erschöpft und würden
ur noch in den allerdringendsten Fällen gewährt. Der Kreis
sei wegen seiner durch die Lebensmittelzuschüsse hervorgerus
fenen ungünstigen Finanzlage leider ebenfalls zur Gewährung
bon Beihilfen für Neudauten nicht imstande, auch sei von
der neuen Saarregierung vorläusig nichts zu erhoffen; es müsse
daher nahegelegt werden, möglichst noch an dle gegenwärtigen
Bemeindever iretungen wegen Bewilligung von Gemeindemit
dein zur Schaffung von Neubauten heranzutreten. Bis zu
Ersteilung diefer mühßten die innmehr energisch durchzuführenden
Behelssmaßnahmen noch Möglichkeit Erlechterungen schaffen.
Darauf wird unter Vorsitz des Herrn Roegierungs-Assessors
van Endert in die Besprechung der Tagesordnung eingetreten
Zu 1 wird festgestellt, daß den vom Landratsamte gegebenen
Anregungen seitens der Bürgermeisterämter durchweg Rech
uung getragen worden ist. Einrichtungen wie Wohnungs
mt, Wohnungsnachweis sind überull geschaffen und werden
meistens als Untetabteilung des Baugmtes durch Beamte
der Verwaltung geleitet, auch ist die Anstelklung von Woh—⸗
nungs⸗Aufsehern, wenigstens in den größeren Buürger—
meißereien erfolgt. Die Wohnungspflege wird teils durch
besoldete, teils durch ehrenamtich tätige Personen ausgeubt,
in Brebach durch die Fürsorgerin. Die Durchführung der
Wohnungsstatiit lähstt noch manches zu wunschen übrig. Es
wird erneut Wert darauf gelegt werden, das Zahlemn
material, das die Grundlage für die Beurteiluung von
Art und Anfang der notwenbigen Maßnahmen bilden muß,
zusammenzubringen. Eine Befichtigung aller Wohnräume und
jolcher möglicherweise zur Herrichtung von soslchen geeig—
neten Räume wird dabet trotz der zu übermindenden Schwie
rigkeiten unvermeidlich sein.
2. Der Versammlung wurden die ün der letzten Kreis
wohnungsausschußsitzung vorgebrochten Beschwerden bezüglich
der Zusammenseumg der oͤrtlichen Wohnungskommisstonen
und über ihre Fnanspruchnahme zu Verwaltungsarbeiten be—
fanntgegeben und um Veranlassung im Sinne der den Be⸗
schwerdeführern in der betreffenden Sitzung gemachten Aus—
führungen und Zusagen ersucht, wo sich Anstände ergeben
hatten. Auf eine dea Anfrage wird erwidert, daß
chematische Richtlinien üher die disher ergangenen hingus,
nsbesondere betreffs Zusammensetzung und Zahl der Mit⸗
glieder der örtlichen Kommissionen bei der Verschie den heit
der Bedürfnisse in den einzelnen Bürgermeistereien nicht
gegeben worden Dnnten, dies vielmehr dem Ermessen des
zuständigen Bürgermeisters überlassen bleiben müsse.
Die von den übrigen Anwesenden nicht geteilken Be—
denken des Bürgermeisters von Friedrichsthal gegen die
Durchführung der mit Verfügung vom 20. cr. Dm. 1799 au
geordneten Maßnahmen (Revifion der Zusammensetzung der
oͤrtlichen Wohnungstommiffionen) werden vom Vorsitzenden
gerstreut. Der in der Verfügung hinsichtlich der Zusammem
fetzung der Kommissionen gewlesene Weg wird als der einzig
ganghare, vielfach übrigens dereits beschrittene anerkannt.
Der Burgermeister von Friedrichsshal hält eine Heranziehung
der Mitglieder der Wohnungskominissionen über den durch
Verfügung Dm. 1376 vom 9. Juk 1819 und Du. 1799 vom
20. C rezogenen Rahmen R wegen der nach leine?
            
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