Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

denwertrag sestgesetzzen Grenzen und gegen das In⸗
land durch folgende Binnenlinie begrenzt wird:
Die Binnenlinie beginnt in Kirf, wo die von Kör—
rig und Nerzkirchen kommende Binnenlinie gegen das
robherzogtum Luxemburg einmlndet. — Der in der
Bekanntmaͤchung vom 12. Junt 1919 im Amtsblatt der
Negierung in Trier Seite 139 über Borg und öft bis
an die lothringische Grenze weiter beschriebene Sauf
dieser Binnenlinie wird durch diese Neuordnung hin⸗
füllig. Von Kirf folgt die Binnenlinie der Landstraßze
uüber Meurich, Trassem bis Saarburg und Veurig, hier
wendet sie sich nach Osten und folgt der Stroͤße über
Irsez und Nieder-Zerf bis Confeld und Weiskirchen.
Von dort geht sie über Ober⸗- und Unter-Morscholz nach
dem Nordaußzgang von Wadern und von hier über Bu—
weiler nach Castel. Sodann folgt die Linie der Straße
über Brauushausen nach Schwarzenbach und von hier
dem in nedlicher Richtung nach der Straße Otzen⸗
hausen⸗Stern führenden Wege, der bei der Ziegelei in
die Straße einmündet. Von hier läuft sie sodann die⸗
ser Straße entlang über Sötern, Nohselden bis Bahn⸗
hof Birkenfeld-Neubrücke. Ihr weiterer Lauf geht von
hier auf dem Wege über Weiersbach nach Leitzweiler
und weiter zwischen den Höhen 525 und 540 hindurch in
südäftlicher Richtung nach Nückweiler. Endlich folgt
sie der Straße über Freifen, Oberkirchen, Haupers⸗
weiler und Seitzweiler bis zur Grenze gegen die bay—
erische Pfalz und läuft an d entlang, bis sie mit
dem weiteren Lauf der von yern sestzusetzenden
Biunenlinie zusammenfällt.
Sämtliche Orte, die als Punkte auf der Binnen⸗
linie bezeichnet sind ober von ihr durchschnitten werden,
neßst gadiem Zubehör, wie Gärten, Schennen, Zäunen
ufw., sowie alle Straßen und Wege, durch die der Lauf
der Vinnenlinie selbst beschrieben ist, sind als zum
Breuzbezirt gehörig anzufehen.
Unter Abtrennung von dem Beziek des Haupt⸗
vllumtes Saarbrücken gehören die vorstehend genann⸗—
ten, westlich der Westgrenze von Birkenfeld gesegeuen
Drte innerhalb des deutschen Zollgebietes vom 1.k.
Mts. ab zum Bezirk des mit diesem Zeitpunkt in
Trier neuerrichteten zweiten Hauptzollamtes, die öst⸗
lich der Ostgrenze von Birlenfeld gelegenen Orte so⸗
wie die zu Birkenfeld selbst gehörlgen Orte zum Ve
zirk des Haußtzollsamtes in Kreuznach.
Töln. den 14. Septentber 1919. —
Oberzolldiretktlon.
Sitzung des Grurernderats von Putitiugen
349) vrom 18. September.
Amvesend waren unter dem Vorsitz des unter—⸗
eichneten Virgermeisters die Gemeindeverordneten:
1. Buckes, 2. Beck, 3. Becker, 4. Besch, 5. Blank
z. Blum. 7. Gauer, 8. Igel, 9. Knopp, 10. LSeblang
113. Melling, 12. Ott, 13. Dr. Plaßmann, 14. Sartorius,
Schaller, 16. Schmidt. 17. Sick, ferner Beigeordneder
amec.

Die Tagesordttung wurde erledigt wie folgt:
Dem Beramannu Johann Balzert-Baltes, welcher
zur Wegeanlage Terrain hergegeben hat, wurde
eine entsprechend große Gemeindefläche in Tausch
gegeben ohne gegensettige Barpergütung.
Die Errichtung einer Futtermauer am Fußwege
nach dem Hirtenberg und die Erwerbung einer
Fläche von dem Hüttengarbeiter Nikolaus Hein
behufs Erbreiterung des Verbindungsweges zwi—⸗
schen Derler- und Sprengerstraße wurde genehmigt.
Der Ausbau eines Schulspeichees in Altendesfel
als Zohnung wurde gleichfalls genehmigt.
Das Einschalten der Straßenbeleucztung wurde
dem Franz Vreinig und Sebastian Schinidt über—
tragen.

5.

Die Anträge der freiwilligen Feuerwehren in Putt⸗
lingen und Altenkessel auf Beschaffung verschie—
dener Geräte, Erhöhung der Erfrischungs⸗ und
Wachgelder sowie des Gemeindezuschusses an die
Wehrrasse wurden genehmigt.
Die Ausdehnung des Ortsstatuts über die An—
stellung und Versorgung der Gemeindebeamten auf
den Nohrmeister, den Wegeaufseher und den Ge—
meinde⸗Desinfettor wurde beschlossen.
Das Kleidergeld für die Polizeibeamten wurde
den jetzigen Teuerungsverhältnissen entsprechend
für das laudende Rechnungsfahr erhöht.
Das Besoldungsdienstalter des Wegeaufsehers
wurde als mit 1. April 1910 beginnend sestge⸗
fetzt. J
Zur Kohlenbeschaffung für die Schulen wurden
pro Saal 240 Mt. für das lausende Rechnungs?hr
bewilligt.
Das Fixum des Tierarztes wurde anderweits fest⸗
gesetzt mit der Maaßgabe, daß die aus der Schlachtviehbeschau
 eingehenden Gebühren in Anrechnung
kommen.
Den Jagdpächtern wurde für das Jahr 1918 40
des Pachtbetrages nachgelassen, da dieselben wegen
Beschlagnahme der Waffen an der Jagdausübung
zeitweise verhindert waren.
12. Die Anträge der Hahlstellen der Gewerlsvereine
auf Befreiung der Steuerpflichtigen mit einem
Einkommensteuersatze bis zu 16 Mk. von der
Gemeindesteuer, sowie das Gesuch des Kaninchen⸗
zucht⸗Vereins zu Altenkessel um Bewilligung einer
Beihilfe und der Antrag des Handwerksvereins da⸗
selbst auf Uebernahme der Handwerkslammerbei⸗
träge auf die Gemeinde wurden abgelehnt.
Die Anträge auf käufliche Ueberlassung von Grab⸗
stättken wurden geuehmigt und die Gebühren für
Benutzung festgesetzt.
Die Gesuche um Bewilligung von Teuerungszu—
lagen wurden der Finanzkommission zur Bera⸗
tung üherwiesen.
Zur Abteufung von Bohrlöchern im Walddistrikt
Espen wurde der Berginspettion UVI die Genehmi—
gung bedingungsweise erteilt.
16. Dem Gemeindeförster wurde eine Gemeinde-Par—⸗
zelle als Dienstland Überwiesen.
Die eingegangenen Gesuche um Ermßigung der
Lustbarkeitssteuer wurden entsprechend erledigt.
18. Die Kosten des Gasverbrauchs der Schwestern
Niederlassung in Altenkessel wurden auf die Ge⸗
meinde übernommen.
Püttlingen, den 19. September 1919.
Der Bürgermeister
Jr. Mattonet.

8.

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Saarbrücken, den 3. Oktober 1919.
Der Laudrat:
von Halfern.“

— —

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und Frzeugaee des ot udnats
zu Syndikats⸗Preisen und-Bedingungen.

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