Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Bramte,
welche
zu verichten haben

Die Erledigung
anordnende
Verfügung

15.

Serx G —X

—A
9. Ott. 1908, Nu. 11 136.

2

16.
15.

Som Kche HSerren
Bur gerneister.
Sämtliche Herten
Burgerme ster.

6. Juli 1011 Nr. 7142
7. Jull 1807, Nr. 767T.

zö

15.
15.
15.

Sãmtliche Herden
Burgermeister.
Somtliche Herren
Buͤrgernreister.
Die Herren Bürgermelster
on Brebach, Gersweiler,
heusweiler, Kloeinblitters⸗
orf, Ludweiler, Püũttlingen,
Riegelsberg u. Völllingen.
Sänrtliche Herren
Buͤrgermeister.
Sãm? kiche Herren
Burgermeister.
Sämtliche Herren
Buͤrgermeister.

8. Febr. 1912, Nti. 1420.
8. Nowd. 1905, K. A. 36064.
18. Aug. 1913, K. A. 4811.
19. April 1913, Nr. 4038.

7

(b.

a. Febr. 1914, N. 86.
16. April 1908, Nr. 5081.
20. Febr. 1900, Ne. 1234.
27. Dez. 1912, Nr. 13 481.
. März 1908, Nre. 27985, u.
17. Mai 1800, Nr. 5583

—

28

Bekatnmntmachteng
beir.
Wornuengssünsorge inn Tandftreise Saarbrücken.

Satzung für die Mieternignuagsämter des Lanb reites
Sgarbrücken.
Auf Grund der Bekannemachung des Bundesrates
bom 15. Dezember 1914 und der Ausführungsverord—
nung hierzu vom 17. Dezember 1914 habe ich für den
Bezirk des Landtreises Scarbrücken 4 Einigungsämter
errichtet, denen ich nachsolgende, durch den Herrn
Regierungspräsidenten in Trier durch Verfügung vom
18September 1919 genehmigte Satzung gebe.

81.
Die Aemter haben die Ausgabe zwischen Mietern
und Vermietern ober zwischen Hypothekenschuldnern
oder Hypothelengläubigern zum Zwecke eines billigen
Ausgleichs der Interessen zu vermitteln bezw. nach
Maßgabe der auf Grund der Mieterschutzzverordnun⸗
gen bezw. der Verordnungen über Maßnahmen gegen
Wohnungsmangel nachstehend ergehenden Bekannt—⸗
machungen bezw. Verordnungen zu entscheiden.
82.
Die Aemter haben ihren Sitz in Sulzbach, Völf⸗
ungen, NRiegelsberg und Brebach.
Der Geschäftsbereich des Einigungsamtes in Sulz—
bach erstrect sich über die Bezirke der Bürgermeistereien
 Sulzbach, Friedrichssthal, Dudweiler und Quier⸗
schied, der des Einigungsamtes in Völklingen über
die Bezirke der Bürgermeistereien Völklingen, Lud—
weiler und Puttlingen, der des Einigungsamtes in
Riegelsberg über die Bezirke der Bürgermeistereien
Riegelsberg, Gersweiler und Heusweiler, der des
Sinigungsamtes in Brebach über die Bezirke der
Bürgermeistereien Brebach und Kleinblittersdorf.
83.
Sachlich zuständig ist das Einigungsamt derjeni⸗
gen Bürgermeisterei, innerhalb deren veide Parteien
ihren Wohnsitz haben, in zweiter Linie, innerhalb
deren der Grundbesitz an den die Streitsache geknupft
ist, gelegen ñ.

Gegenstan?

Antrage auf Bewilligung von Beihllkfen zur Förderung
der Waldlultur, — Auszuge aus den Lagerbüchern
ber die Verwendung der zur Forderung der Wald⸗
wirtschaft gewãhrten Beihülfen.
Ernreichung der Nachweisung über o und Fort⸗
bisdungsschulen für die weibliche Jugend.
Nachweisung der Anicãge auf Bewilligung von kleineren
HSauskollekten für gemeinnühige usw. Zwecle. ( Fehl
angeige nicht ersorderbich.)
Nachweisung der zu beschulenden blinden und taubsftummen
Konder nach Mußer A.
Beantragung von Beihulfen zur Hebung der Blenenzucht.
ehlangeige nicht erforderlich.)
Vorlage der Auräge auf frriüßändene Holzabgaben au
Gemeindewaldungen.

Aenderungen im Vorsitz der Ortsausschusse ur Jugend⸗
pflege. (Fehlauzege micht erforderlich.)
Veraberungs· Nachwetsungen des vorhandenen Mater iale
schmalspuriger Bahnen teinschliezlich der elektrischer
Bahnen).
Veraͤnderungen der Feuerwehren und Löschgerätschaften
Fehlanzeige ukht erforderlich.)

84.
Die Einigungkämter bestehen aus je einem Vor—
sitzenden, der die Bekähigung für das Richteramt oder
für den höheren Verwaltungsdienst hat, und einer
Anzahl von Beisitzern Geisitzerinnen), die sich in
gleicher Zahl aus Vertretern der Mieter und der Ver—
mieter bezw. Hausbesitzer zusammenseßgt. Zu Epruch—⸗
sißzungen werden vom Vorsitzenden je ein Vertreter
dieser beiden Gruppen zugezogen nach folgendem Ver⸗
fahren:
Jede Bürgermeisterei stellt 3 Paare von Beisitzern.
Die Sitzungen werden nach Bürgermeistereien geord—
net besetzt und zwar der Sache wie der Person der
Beisttzer nach. Die 83 Beisitzerpaare jeder Bürger—
meisterei wechseln hierbei der Reihenfolge nach ab
8 5.
Der Vorsitzende wird von mir ernannt. Die Bei⸗
itzer werden auf Vorschlag der bei den Bürgermeistereien
 gebildeten Wohnungskommission aus den Mit—
gliedern dieser Kommission durch den Bürgermeisterei⸗
rat gewählt. Im Falle einer vom Wahlvorschlag ab-⸗
weichenden Wohl entscheidet auf Beschwerde die vor⸗
gesetzte Verwaltungsbehörde nach Anbbrung des Kreis⸗
wohnungsausschusses.

86.
Das Amt der Beisitzer ist ein Ehrenamt. Als
Auswandsentschädigung wird ein Betrag von Mk. b.-pro
 Sitzung nebst Erstattung von Reisekosten gewährtz
dolchen Personen, die im Arbeitsverhältnis stehen,
e em Ersatz nacweisbar entaanaenen VUrbeitsohnes.


87.
Die Spruchsitzungen der Einigungsamter finden
am Sitze der Aemter statt. Zur Erleichterung für die
Parteien sowie in Fällen, wo die Sachlage es zweck⸗
dienlich erscheinen Jäßt, sollen die Vorsißenden nach
Möglichkeit Spruchtage am Sitze der übrigen zum Be—
zirk der Einigungsämter gehörenden Bürgermeistereien
abhalten. 838 IJ
Die Geschäftsztmmer der Einigungsämter befin⸗
den sich im Verwaltungsgebäude ihres Sitzes, wo nach
Möglichkeit auch die Spruchsitzungen stattfinden. Die
Schriftsührer sind dem Kreise der Verwaltungsbeamten
zu entnehmen.
            
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