gewicht darf der Stückpreis den vorgeschriebenen Gewichtszöchstpreis
um nicht mebr als 20 v. H. überschreiten.
Die Höchstpreise verstehen sich frei Versandstation (Ber—
tadeftelle) einfchl. Verladung und bandelsüolicher Ver—
oackung.
Die Herstellung anderer als der vorbezeichneten Käse—
sorten bleibt bis auf Weiteres verboten.
—ILVIVL
t91) Bekanntmachung
—DR
Von der Prüfungsstelle für Hufschmiede (Amtsblatt-⸗Belannt⸗
machung vom 11. April 1888, S, 120, und vom 31. Mai 1905,
S. 1327133) ist eine Prüfung auf
Montag, den 29. September 1018,
anberaumt worden.
Hufschmiede, die don selbständigen Betrieb des Hufbeschlag⸗
gewerbes zu beginnen und das hierzu nach dem Gesetze vom
3.Juni 1884 (G.S. S. 305) erforderliche Prüfungszeugnis zu
erwerben beabsichtigen, werden hiermit aufgefordert, mindestens
1 Wochen vor dem Tage der Prüfung bei dem Vorsitzenden der
Prufungsbehörde, dem Regierungs- und Geh. Veterinärrat St.
Steinbach hier unter Einreichung des Geburtsscheines, etwaigen
Zeugnisse über die erlangte gewerbliche Ausbildung, sowie unter
kinfendung der Prüfungsgebuüͤhr von zehn Mark sich zur Prü—
sung zu melden.
Die Einberufung der Prüflinge, die das erforderliche Hand—
werkszeug selbst mitzubringen haben, erfolgt unter Angabe der
Stunde und des Orts der Prüfung durch den Vorsitzenden
der Prüfungsbehörde.
A. Der theoretische Teil erstredt sich auf:
die Anatomte des Fußes und des Hufes,
die Zirkulation des Blutes und das Wachstum des Hufes
und den Hufmechanismus,
rormale und anormale Hufe,
Ae verschiedenen Stellungen und Gangarten der Pferde,
ie Enistehung und Beseitigung der verschiedenen Hufkrank⸗
heiten, wie Steingallen, Hornspalten, Zwanghufe, lose und
jetrennte Wände, Vernagelung, Kronentritt, Flach- und Platt⸗
zuf, Vollhuf, Hufpverschlag, Bockhuf, Stock und Stetzhuf,
ztrahlfäule usw.
Vortéile des rationellen Hufbeschlages,
ie Hufpflege (Erweichen, Einschlagen, Beschneiden, Berunden
ind Einfetien der Hufe) des beschlagenen und nicht be—
hlagenen Hufes einschließlich der Fohlenhufe,
»en Beschlag regelmäßiger Hufe,
‚en Beschlag fuͤr besondere Gebrauchszweche (Reit-, Renn⸗
Hewichtseisen usw.),
en Beschlag anormaler Hufe (Flach-, Voll⸗, Zwang- und
qdehhuf usw.),
— Platteneisen),
en Beschlag bei fehlerhaften Gangarten (das Streichen und
zinhauen der Pferde),
»en Winterbeschlag (Stollenbeschlag),
ie Hufeinlagen,
en Klauenbeschlag und die Klauenpflege des Rindes,
ie grundlegenden Regeln über den Wert, die Beschaffung,
lufbewahrung und Behandlung der zu verarbeitenden Roh—
naterialien, sowie über die Kennzeichen ihrer guten oder
hlechten Beschaffenheit,
ie Schmiede⸗ und Feuerungsanlage, die Geräte und Werlk—
euge,
das Zeichnen von Hufbeschlagvorlagen, sowie die Buchführung
ür das Schmiedehandwerk,
ie Behandlung widerspenstiger Pferde (Rindvieh), welche
ich nicht beschlagen lassen, und
zie Haftung des Hufbeschlagschmiedes in Bezug auf, Kunstehlet,
ordnungswidrige Behandlung der Pferde, und durch
Tiere hervorgerufene Verletzungen.
B. Der pralktische Teil der Prüfung erstredt sich auf:
das Schmieden der Eisen und die Ausführung des Beschlages
jür gesunde und kranse Hufe, und zwar:
a) der Sintereisen für linken und rechten Fuß,
5 der Vordereisen (Pantoffeleisen) für linken und rechten
Fuß, und
) der Eisen für die unter A Ziffer 8 bis 15 aufgeführten
Beschlagssormen,
die Abnahme der alten Eisen,
den Gebrauch des englischen Hufmessers zum Ausschneiden
der Hufe,
das Richten, Aufpassen und Aufschlagen der Eisen,
die Erlernung des Einziehens der Hufspaltnieten, und
das Zurichten und Auswirken der Fohlenhufe.
Trier, den 23. Juli 1819.
Der Regierungspräsident.
IIXVVIII
492) XRXXCXX
Als Kreisaffistenzarzt ist Herr Dr. Kreuser. Saarbrücken,
bestellt. Er ist dem Kreisarzte des Stadt- und Landkreifes
Saarbrücken, Herrn Mediszinalrat Dr. Ledermann zur dienst—
lichen Beschäftigung überwiesen worden, was ich hiermit zur
öffentlichen Kenntnis bringe.
Saarbrücken, den 26. August 1919.
Der Landrat:
J. B.: v. Salmutb.
483) Bekanutmachnung
Die Liste der Zahnärzte, die für die Zahnärztekammer
für Preußen wählbar sind, liegt während 14 Tage auf dem
Landratsamte, Zimmer Nr. 5 öffentlich zur Einsicht offen
Saarbrücken, den 27. August 1919.
Der Vandrat.
J. B.:; von Salmutb.
Bekauntuachung
Auf Grund der durchzuführenden Berbilligung der
vebensmittel werden den Verbrauchern wöbentlichh 125
Bramm Auslandsspeck oder Fett zum Preise von: Speck zu
150 Mk. das Pfund und Fett zu 5.— Mk. das Pfund ab—
zegeben.
Die Abgabe darf nur auf Karten erfolgen.
Saarbrücken, den 30. August 1919.
Der Vandrat.
J. V.: von Salmuth.
azzobkunnmochungen ddorer bebörsten.
5
Der Plan über die Errichtung von unterirdischen Te—
legraphenlinien in Saarbrücken a) in der Triererstraße,
d)) in der Richard-Wagner- und Sörsterstraße, c) in der
Stephanstraße und auf dem Rathausplatz, d) in der Gers—
weilerstraße, e) in der Nauwieserstraße, k) in der Hoch—
straße (Eifenbahnbrüce), Kleiststraße, g) in der Lessingitrabe,
Ecke Bismarckstraße, b) in der Provinzialstraße nach Neu—
scheidt von der Eisenbahnüberführung am Halberg bis
zur Seifenfabrik Hartung, liegt bei dem Telegravhenamt
in Saarbrücken vom 4. September ab vier Wochen aus.
Trier, den 27. August 1919.
Ober⸗⸗Postdirektion.
Der Plan über die Errichtung einer unterirdischen
Telegraphenlinie in Brebach liegt bei dem Postamt in Bre—
bach (Saar) vom 4. September ab, vier Wochen aus.
Trier, den 27. Auqust 1919.
Ober-⸗Wostdirektion.
494
Bekanutmachung
betr. Höchstpreis für Frühkartoffeln.
Auf Grund der 81 und 2 der Verordnung des Reichs—
rnährungsministers über die Preise für Frühkartoffeln vom
10. April 1919 (R. G. Bl. S. 385/86) wird hiermit bestimmt:
Der Höchstpreis für Frühkartoffeln aus der Ernte 1919
deträgt vom 1. September ab 8.— Mark für den Zentner
dieser Preis ist Höchstpreis im Sinne des Gesetzes betr
Höchstpreise.
Der Höchstpreis gilt für die in
zeugten Kartoffeln für den Verkauf
erzeuger. Er schließt die Kosten der
Lerladestelle des Ortes, von dem die
»der zu Wasser versandt wird, sowie
adens daselbst ein.
Coblenz, den 25. August 1919.
Provingialkartoffelstelle für die Rbeinprovins.
Der Vorsitzende.
In Bertretung: Brandt.
497) Bekannutmackung
Die Rotlauf-Seuche unter dem Schweinebestande des
Schreinermeifters Nathias Zehrden zu Völtlingen, Alte
Maͤrktstraße 2 ist erloschen und sind daher die angeordneten
Sperrmaßregeln wieder aufgehoben worden.
Völklingen, den 29. August 1919.
Die Polizei-Berwaltung.
Der Bürgermeister.
J. VB.: Der Beigeordnete Klonz
198) Sitzung des Gemeinderates von Püttlingen
am 26. August 1819.
Anwesend waren unter dem Vorsitz des unterzeichneten
Bürgermeisters die Gemeindeverordneten:
496)