Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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anlaßt wird, von weiteren Ankäufen teuerer Auslands⸗
lseifen Abstand zu nehmen.
Ich ersuche daher ergebenst, allen in Frage kom⸗
menden Stellen von diesem Schreiben eine entsprechende
Mitteilung zukommen zu lassen und sie darauf hinzu⸗
weisen, daß es eine nationale Pflicht ist, die Regie⸗
rung in ihrem Bestreben nach Fernhaltung auslän⸗
discher Fertigwaren und Hebung der einheimischen
Produktion nachdrücklichst zu unterstützen.
Berlin, den 22. Juli 1919.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
In Vertretung:
gez. v. Moellendorfsf.
180) Bekanutmachung
Auf Grund der 88 4 und 7 der Verordnung über
Bemüse, Obst und Südfrüchte vom 8. April 1917
Reichs⸗Gesetzbl. S. 307) wird bestimmt:

81.
Zwiebeln aus der Ernte 1919 dürsen mit Kraut
nicht in den Handel gebracht werden.

82.

Zuwiderhandlungen werden gemäßes 16 der Ver—
ordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3.
April 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahre und
mit Geldstrase bis zu 10000 Mark oder mit einer
dieser Strafen bestraft. Auch kann auf Einziehung
der Vorräte erkannt werden, auf die sich die strafbare
dandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter
zehören oder nicht.

83.
Diese Verordnung kritt mit dem Tage ihrer Ver—
fündung in Kraft.
Berlin, den 24. Juli 1919.
Reichsstelle für Gemüse und Obst.
Der Vorsitzende: von Tilly.

—IV
481) Bekanntmachung
Nachdem nunmehr gemäß Verordnung der Reichs—
regierung vom 5. Februar er. die völlige Sonn—
tagsruhe eingeführt ist, sind auf Grund der 88 41b
und 105b der Reichsgewerbeordnung seitens des Herrn
Regierungspräsidenten und der Ortspolizeibehörde
olgende Ausnahmen von dem Verbote zugelassen:
Der letzte Sonntag vor Ostern;
2. der letzte Sonntag vor Pfingsten;
3. der letzte Sonntag vor Allerheiligen;
4. der Kirmessonntag (im November);
5. die beiden letzten Sonntage vor Weihnachten;
b. der Sonntag zwischen Weihnachten und
Neujahr.
Die Verkaufszeit für diese Ausnahmetage
ist festgesetzt auf
oormittags von 8 bis R/, Uhr,
nachmittags von 122/, bis 6 Uhr.
Außerdem sind für sämtliche Sonntage
zugelassen: Der Verkaus von Frischgemüse,
Back-⸗ u. Konditorwaren, Milch, Obst, Zigarren,
Blumen und Zeitungen
dormittags von 8 bis 9 Uhr,
nachmittags von 5 bis 6 Uhr.
An Festtagen: Der Verkauf von Frisch
gemüse, Milch, Back- und Konditorwaren, Zei—
tungen, Blumen und Obst
vormittags von 8 bis 9 Uhr.

Uebertretungen werden gemäß 8 24623 der Ge
werbeordnung bestraft.
Brebach, den 12. August 1919.
Die Polizeiverwaltung
Der Bürgermeister.
Gemeinderatssitzung von Fechingen.
In der gestrigen Sitzung des Gemeinderats vor
Fechingen wurde zunächst die Gemeinderechnung sih
1918 abgenommen. Die Rechnung schließt ab
mit einer Einnahme von .. 212381,59 Mk.,
„Ausgabe . 17232118,33 ,
mit einem Bestand vnnn. 9063 61
Das Kapital-Vermögen der Gemeinde beträg
11398,78 Mark.
Seitens der Regierung ist angeregt worden, den
einstweilig und auftragsweise angestellten Lehrper—
sonen das gleiche Grundgehalt zu gewähren wie den
endgültig angestellten Lehrkräften. Da gegenwärtig
in der Gemeinde Fechingen keine einstweilig und aus⸗
tragsweise beschäftigten Lehrpersonen vorhanden sind
so wurde beschlossen, sich die endgültige Stellungnahme
in dieser Frage von Fall zu Fall vorzubehalten.
Ein Antrag auf Herabsetzung des geforderten
Kaufpreises für ein Gemeindegrundstück wurde abge—
wiesen.
Die vorliegenden Hauungs- und Kulturvorschläge
für das kommende Wirtschaftsjahr wurden gutgeheißen
Außer den planmäßigen Holzfällungen soll noch ein
außerordentlicher Holzeinschlag zur Brennholzversor⸗
zung erfolgen.
Die beantragte Herstellung eines Kanals in der
stirchstraße in Fechingen wurde vom Gemeinderat als
sehr wünschenswert anerkannt. In Anbetracht der
gegenwärtig bestehenden hohen Materialpreise usw
soll aber die Ausführung einstweilen verfchoben wer—
den. Aus demselben Grunde wurde der Ausbau der
Johannisstraße in Neufechingen vorläufig bis zun
nächsten Frühjahr hinausgeschoben.
Zum Armenpfleger und Waisenratsmitglied von
Fechingen wurde der Ackerer Albert Frantz, II. ge
wählt.
Brebach, den 14. August 1919.
Der Büuͤrgermeister

Saarbrücken, den 23. August 1919. J
Der Landrat:
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