æιuν lSDGlIl
Amtliches Anzeigeblatt
für den Kreis Saarbrücken
derausgegeben vom Landratsami Saarbruͤcken
a⸗ritieitung des ulchteentsichen Telles, Druck aud Berlag von E. 6. S che un Sa⸗
as en ( Orudort Boceltagen). — Zerasprecher der Sischaͤftettella ( Dirteriat rade )
d. OIISAnit Saarvruckea), Ferusprecher der Dructerel Rx. 11284 (Amt Saar bri cen)
————————————————————
Ar. 37.
Freita
Militärverwaltung Saarbrücken-and (S. 167). — Ab—
ieferung von Brotgetreide (S. 167). — Verlegung der Ge—
neralversammlung der landwirtschaftlichen Lokalabteilung
S. 167). — Entnahme von Wurstproben (S. 167). — Ver—
legung der militärischen Verwaltungsstelle (S. 167). — Ver—
164 Bekanntmachung.
Die in Paragraph 3 des Gesetzes über die Feststellung
des Preußischen Staatshaushaltplanes für das Rechnungs—
—
kommensteuern zu der Ergänzungssteuer bedeuten deine Aen—
derung des am 11. November 1918 vestehenden Steuersystems
Bemäfß Paragraph 26 der Bestimmungen über das Saar—
beckengebiet im Friedensvertrage werden diese Zuschläge
daher zu Recht erhoben. Sie sind am ZFälligkeitstermine
nit den übrigen Staatssteuern zusammen bei den zustän—
digen Kassen einzuzahlen. Die Steuererhehestellen werden
ingewiesen, die rückständigen Steuern nötigensalls im
Zwangswege einzuziehen.
Saarbrücken. den 141. August 1919.
ez. Andlauer.
Borstehende Bekanntmachung bringe ich hiermit zur
Algemeinen Kenntnis
Saarbrücken, den 11. August 1919.
Der Militärverwalter des Landkreises Saarbrücken.
ges. Defoort
Oberstlieutenant
behunntnsshunsane sEutßz Lufssrustzümtss
Unsd sser 633178684.
V)
165) Bekanntmachung
Nach der Anordnung der franz. Lebensmittel-Kontroll—
telle des Saarreviers muß für Brotßetreide (Beizen. Rog—
gen, Mischelfrucht) die Zwangsbewirtschaftung für das Wirt—
schaftsijahr 1919/20 mit Rücksicht auf die Knaupheit an Medhl
und um eine gleichmäßige Verteilung zu erreichen, bestehen
zleiben. Dagegen wird die Gerste und der Hafer von der
Zwangsbewirtschaftung ausgeschlossen.
Der Preis stellt sich bis 15. Dezember 1919 für den Rog—
gen 55. — Mk. und für Weißzen auf 60. — Mk. für 100
silo. Außerdem wird den Getreideablieferern die ential—
lende Kleie zurückgegeben werden.
Den Getreidebesitzern sind hiernach weitßgehende Bor—
eile gegenüber dem unbesetzten Deutschland zugedilligt wor—
den. Es muß daher erwartet werden, daß im Interesse
der brotversorgungsberechtigten Personen die Brotgetreide—
mengen nunmehr mit der größten Beschleunigung restlas
Wgeliefert werden. Die Ablieferung erfolgt in ähnlicher
Weise wie im verflossenen Jahre und alle näheren Anord—
tungen erteilen die zuständigen Bürgermeisterimter. Ich
zemerke nochmals, daß die schleunigste Ablieferung im In—
teresse der Brotversorgung unbedingt notwendis ist.
Saarbrücken, den 11. August 1919.
Der Landrat.
166) Bekanntmachung
Die für Sonntag den 17. August ds. Is. anberaumte
Beneralversammlung der landwirtschaftlichen Lokalabteilung
ist auf Sonntag, den 14. September ds. Is. ver—
legt worden. Herr Winter-Schuldirektor Dr. Siebenhütter
zu Saarlouis ist infolge längerer Abwesenheit erst an die—
sem Tage in der Vage, den Vortrag gemäß Punkt 2 der
dereits bekanntgegebenen Tagesordnung zu halten.
——
Anzetzeangedbahre azSVe Sgeipaltene aiZetle oder dertn Nen un va
Amtliche Anjelgen: der M nnn brette 1 mu boe Aaum V Vg
Erichelntage: Dienstag, Dirrwoch Freinag cud —xXX
nuof 2419. J 45. Jahrg
bot des Flaggens (S. 167). — Schonzeit (S. 167). — Preu—
zisches Staatssteueramt (S. 168). — An⸗ und Abmeidung
von Wohnungen im Bürgermeisterbezirk Püttlingen Sl6ss
— Bürgermeistereiratssißzung Brebach (S. 168).
Die Versammlung findet nachmittags 4 Uhr im Saale
der Wirtschaft Köhl zu Heusweiler statt.
Saarbrücken, den 12. August 1919.
Der Lokalabteilungsdirektor
von Halfern, Landrat.
167 Bekanntmachung.
Bei der Untersuchung einer Fleischwurstprobe durch das
Rahrungsmittel-Untersuchungsamt ist festgestellt worden, daß die
Wurst 78,8 00 Wassergehalt hatte.
Es wird daher veranlaßt werden, daß öfters Wurstproben
ur Untersuchung in den Metzgereien entnommen werden. Gegen
Metzger, die die Bestimmungen überschreiten, wird unnachsicht⸗
ich vorgegangen werden.
Saarbrücken, den 12. August 10919.
Der Landrat.
von Halfern
168) Betanntmachung.
Die militärische Verwaltungsstelle des Landkreises Saarbrüden,
welche sich bishet Alleestraße 27 befand, ist vom 12. Augusi
nach Schloßplatz 15 verlegt.
Saarbrücken, den 12. Auguit 1910.
Der Landrat.
von Halfern.
169 Bekauntmacheng
Nach Entscheidung des Herrn Kommandierenden Ge—
serals der X. Armee vom 4. 8. 19 Nr. 11. 627 1,5 ist jedes
Flagagen bei Gelegenheit des Erlasses der deutschen Ver—
sassung verboten bis auf neuen Befehl.
Saarbrücken, den 11. August 1919.
Der Polizeidirektor.
1345*
2
—9 —
—* — 87 —
—
4 U
470) Beschluß.
Auf Grund des 8 40 der Jagdordnung vom 15. Juli
1907 (G. S. S. 207) wird für den Umfang des Regie—
zungsbezirks Trier Folgendes festgesetzt:
a) Die Schonzeit für Rebhühner und Wachteln schließt am
19. August 1919, sodaß der 20. August 1919 der
erste Jasdtag ist. Für Fasanenhähne und Fasanen—
hennen endet die Schonzeit am 1. September 1919.
Der erste Jagdtag ist der 2. September 1919.
Eine Verlängerung der Jagdzeit für Rebhühner und
Wachteln über den 30. November 1919 hinaus findet
nicht statt. Die Schonzeit beginnt also am 1. Dezem—
ber 1919.
Nach Ablauf der Jagds⸗eit veginnt die Schonzeit fsür
Fasanenhähne am 1. Juni 1920, für Fasanenhennen am
Februar 1920.
a) Die Schonzeit für Rehlälber wird auf das ganze Jahr
ausgedehnt.
Trier, den 4. August 1419.
Der Besirksausshuß zu Trier.
gez. Momm.
170 Befanntmachung
Gemäß Erlaß des Herrn Finanzministers vom 30
6. 1919 führen die staatlichen Steuerveranlagungsbe—