Haurbrucher Kreisblatt
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Ar. 36
Mittwo.
13. August 1919 45. Jahrg.
Juhalt.
Bekanntmachungen der Militärverwaltung des
Landkreises Saarbrücken (S. 165). — Preise der
debensmittel (S. 166). — Stellvertreter Schlachtvieh—
und Fleischbeschau (S. 166). — Gemeinderatssitzung
Sulzbach (S. 166).
161) Bekaunntmachnng
Verkehrsregelung
betrefsend den Verkehr, die Schiffahrt, Fischerei,
Jagd ꝛe. u Bereiche der 10. Armee.
J. Verkehr.
Der Tag⸗ und Nachtverkehr zu Fuß, zu Pferd, in Wagen,
per Rabd ist uneingeschränkt freigegeben; die einzige not⸗
vendige Ausweiskarie ist die rote Identitätskarte mit dem
Stempel des Militärverwalters bezw. zum Verkehr in dem
hesetzten allüerten Gebiet mit dem Interzonenstempel.
Der Verkehr per Auto bendtigt einen blauen, von dem
Feneral der Armee ausgestellten Erlaubnisschein, welcher für
rine Dauer von drei Monaten ausgestellt werden kann. Dieser
Schein muß enthalten: Photographie und besondere Keun—
zeichen des Wagenführers, ünd die Nummer des Autos. Die
m Wagen sich befinbenden Personen müssen ihre gewöhnlichen
Ausweiskarten mit sich führen.
Dder Verkehr imnit der Eisendahn unterliegt folgenden Bestim⸗
mungen:
Zur Reise vom besetzten nach dem nichtbesetzten Deutschland
vird benötigt:
Retsepaß, ausgestellt durch den Milttärverwalter, auf eine
Maximalgültigkett von drei Monaten.
Jur Reise vom nicht besetzten ins besetzte Deutschland wird
enötigt:
Reisepatz, beantragt und ausgestellt durch den General,
Kommandant der französischen Armee, nach Befürwortung
durch den Militärverwalter, falls die Gültigkeit länger als
— ohne diese Befürwortung, im entgegengesetzten
Falle.
die Reisegesuche nach Elsaß und Lothringen und neutralen
dändern müssen stets an den General, Kommandant der Ar—
aee, gerichtet werden.
Der Aufenthalt im Taunus und in Wiesbaden unterliegt
besonderen Bestimmungen.
Gefuch zweds Niederlassung im besetzten Gebiet:
Fenehmigung erfolgt durch den General, Kommandant der
Urmee, nach vorheriger Ermittelung.
Um die Sonntags- und Fetttagsausflüge zu erleichtern,
werden Sonderausweise ausgeftellt, die von den Verbindungs—
offizieren in Fraukfurt und in Darmstadt auf ein, Gesuch
der betreffenden Vereine hin, sofort den in Frage kommen—
den Personen ausgehändigt werden.
II. Cafés und öffentliche Lokale.
Die Feierabendstunde wird für Cafés, Restaurants und öffent—
ich; Eintichtungen im ganzen besetzten Bereich der Armee auf
Mitternacht fsestgesetzt.
III. Jaab.
) Die Jagdgewehre und Waffensammlungen werden den Eigen—
tümern wieder ausgehändigt.
) Die Jagdgenehmigung wird Privatpersonen und Gesellschaften
auf ein Gesuch hin erteilt. Diese Genehmigung geschieht
durch die Militärverwalter.
Die Waffsen werden zeitweist den Jagdhütern, Feldhütern
und Förftern ausgehändigt.
Der General, Kommandant der Armee, behält sich das
Recht vor, ihnen die Waffen zu entziehen, im Falle, daß
anzugängliche Vorfälle ihm gemeldet werden.
IV. Fischfang und Kahnfahren.
Das Recht des Fischfangs wird Privatpersonen und Gesell—
chaften ertellt im ganzen Bereich der Armee, mit Ausnahme
des Rheinteils, der die Grenze des besetzten und nichtbesetzten
Deutschlands bildet.
Der nächtliche Fischfang ist untersagt, mit Ausnahme de—
dachsfischfangs.
Das Recht des Kahnfahrens wird sowohl Privatpersonen
sowie Gesellschaften im Bereich der Armee erteilt, ausge—
nommen auf dem Rheinteil, der die Grenze zwischen dem
besetzten und nichtbesetzten Deutschland bildet.
Das nächtliche Kahnfahren ist verboten.
VI. Telephon.
Der Gebrauch des Telephons ist im ganzen Bereich der
10. Armee freigegeben. Neuanlagen können vom Mililtärverwalter
genehmigt werden.
Vorstehende Bedanntmachung bringe ich hiermit zur allge
meinen Kenntnis.
Saarbrücken, den 7. August 1918.
Der Misitärverwalter des Landkreises Saarbrücken:
gez. Defdort, Oberstleutnant
Belanutmachnug
Für die Zukunft wird das Verbot politischer Versamm—
ungen im allgemeinen aufgehoben.
Infolgedessen können alle Parteien ihr Programm sür di
zukünftigen, etwa stattfindenden Geneindewahlen, in den nächsten
Wochen entwickeln.
Es bleibt jedoch wohlperstanden, daß diese politischen Ver—
ammlungen von einem Antrage an die Militär-Verwaltung,
velche ihre Zustimmung hierfür sich vorbehält, abhängig bleiben
General Administrateur Superieur de la Sarre, Sectson Ad—
ninistrative).
Diese Anträge müssen durch Vermitkteiung der Militärver—
valter des Kreises fünf Tage vor dem Versammlungstage
dem General Admmistrateur vorgelegt werden.
Vorstehende Bekamntmachung bringe ich hiermit zur allge.
meinen Kenntnis.
Saarbrücken, den 8. August 1919.
Der Militär-Verwalter des Landkreiles Saarbrücen.
gez.“ Defoort, Oberstlieutenant.
Bekanntmachung
Der kommandierende General der 10. Armee bestimmt hier—
mit, daß eine Kontroll-Versammlung für die entlassenen Militärs
von jetzt ab im Bereiche der Armee nicht mehr stattfindet
Vorstehende Bekanntmachung bringe ich hiermit zur allge
meinen Kenntnis.
Saarbrücken, den 8. August 1919.
Der Militär-Verwalter des Landkreises Saarbrüden.
geä.“ Defodort, Oberstlieutenant.
Bas HDotel zum Schwanen in Frankfurt a. M.
wird in ein Kino verwandelt. Dadurch fallen die histori—
schen Zimmer, in welchen am 10. Mai 1871 der Friede
zeschlossen wurde, der Neuzeit zum Opfer. Der Rhein
im Bild bringt in seiner Nummer 12, die wieder dury
hren interessanten Inhalt den Leser fesselt, die Ansich