—TF
Gemuse:
GEroßhandel Kleindandoel
per Pfund vper Pfund
VPtt. Mt.
Spisweißtobl ,20 9. 30
Wirsing 9,.22 9,35
ODBerkoblrabt mit Kraut 320 30
dwerkohlrabi ohne Kraut 2,26 35
Mhhren mit handb. gesch. Kraut 325 236
Möbren obne straut 150 8.40
Zwiebeln ohne Schlotten . c
Irbsen 1,09
Zobnen (Stangen- od. Schneidebohn.) 685 1,00
Buffbohnen (dicke Bobnen) . 40 DQDA60
Rbabarber 28 0,40
zInl. Salatgurken je nach Größe p. St. 150 bie 2,50
Inl. Senfgurken je nach Größe p. St 1560 dis 2550
kinmachaurken, kl. per 100 Stück 10,90
„mittel, b. ar. p. 100 Stück 20,00
Inl. Blumenkobl 1,00
Kopfsalat per Stück 2.30
Obst.
tirschen GGogelkirschen) 94,60
Kirschen (gewöhnl. Handeleware) 140
derzkirschen, aroße 150
deidelbeeren 1,40
Johannisbeeren 9,85
Stachelbeeren 0.85
dimbeeren 1,50
Birnen W 115
Vfirsiche 1,80 2,00
Vorstehende Preise gelten ale Höchstpreise. Die Ueber
chreitung wird bestraft.
Saarbrücken, den 28. Zuli 1919.
Der Ldandrat.
von SHalfern.
Beklanntmachung
Amtstierärztlicher Feststellungs zufolge ist bei einem
Pferd des Fruchteisbändlers Peter Vanzoni, welhes
im Stalle des Hausgrundstücks Francoisstraße 17 hierselbst
antergebracht ist, die Räude festgestellt worden. Die zum
Schutze gegen die Weiterverbreitung der Seuche notwen⸗
digen Maßregeln sind angeordnet worden.
Saarbrücken, den 29. Zuli 1919.
Der Polizeidirektor.
3 nr czt fe ⸗
ze Ahunsen
Bekanntmachung
Die ßollämter U Rentrisch, Spiesen und Wellesweiler
mm Hauptsollamtsbezirk Saarbrücken werden vorläufid ge—
vlossen, ibre endaültige Aufhebune wird in der nävsten
zeit erfolgen und besonders bekannt gemacht werden.
Die Uebergangsbebestellen in Nafweiler und Niedalt-⸗
orf im Hauptzollamtsbezirk Saarhrücken werden mit Wir,
hung vom 1. August d. Is. ab aufgeboben.
Coln. den 14. Juli 1919.
Obersolldirektion
Bekanntmachung.
Vachdem die unter dem Pferdebestande des Land⸗
wirts und Gemeindevorstehers Kunkel in Zechingen aus—
brochen gewesene Influenza (Pferdestaupe) erlofchen ist und
die amtstierärztliche Abnahme der vorschriftsmäßig aus⸗
zefübrten Stalldesinfektion stattgefunden bat, bebe ich die
interm 17. Mai da. I8. angeordneten Schußmaßredeln hiernit
wieder auf.
Brebach, den 26. Zuli 1919.
Die Polizei⸗Verwaltung
Der Bürgermeister.
—X Polizei⸗Verordnung
sber die An⸗ und Abmeloung von Wohnnungen in der
Bürgermeisterei Duierschied.
Auf Grund des 8 1. Artikel 6 des Wobnungsgeletzes
bom 28. 8. 1918 und der 88 6. 6 und 15des Gesetzes
über die Volizei-Verwaltung“ vom 11. 3. 1850 wird für
den Umfang der Bürgermeisterei Quierschied folgende Po⸗
liaei⸗Verordnuno erlassen:
F 1.
Jeder Eigentümer, Rießbraucher oder Nutznießer eines
Wodngebäudes oder, deren Stelsvertreter, sowie jeder
Wobnungsdermieter ist derpfligtet Woangen ize, frei
eworden sind, und wieder zuͤ Wobnzwecken vermietet wer—
den könuen. sowie zum Gernieten bear zum Selbsthewobnen
hestimmte Wohnungen in Neubauten innerhald Taden
rach erfoloter Kundigung oder anderweiten Aufhebung des
Miets⸗ oder sonstigen Vertragsverbältnisses, bei Neubauten
nnerbalb 3 Tagen nach eingetretener Vermietbarkeit, dem
Wobnungsnachweis der Bürgermeisteret Quierschied unte
Benutzung der vorgelchridesen Formulare anaumeloen
Jede, der im 3 1 beseichneten Personen ist verpflictet
die erfolate Bermtetung einer Wohnung (der im 31 be
zeichneten Art) innerhalb 3 Tagen nach der Wermietung
zezw. nach Abschluß des Mietvertrages mittels des vor—
aeschriebenen Formulars dem Wobnunosnachwei⸗ der
Bürgermeisterei Quierschied anzuseigen.
Diese Bestimmung findet entsprechende Anwendung,
venn eine der im 81 erwähnten Personen eine unter
die Bestimmung dieser Lerordnung fallende Wohnung für
siich selbst, seine Angebörigen oder Angestellten in Be—
tutzung zu nebmen beabsichtigt. Die Anzgeige ist in diesem
zalle spätestens bei der Ipebrauchnabn.e aun erstatten.
Die Einsichtnabme der Wobnungen und Mieträdume
muß den mit Ausweis versebenen Angestellten de Wob—⸗
nungsnachweises gestattet werpen.
Wobnungen, die nicht mebr vermietet werden sollen
iind innerhalb 8 Tagen nach NJolatem Ausauge aoaumelden.
Die Polizeiverordnung findet keine Anwendung aus
die Fremdenzimmer der gemäßng 33 R. G.O. genehmi—
rungspflichtigen Betriebe (Gastböfe) und die Shlafhbäuser
der Grubenbetriebe.
86.
Zuwiderbandlungen gegen die Bestimmungen dieses
Verordnungen werden mit Geldstrafe bis zu 9 Me. an
deren Stelle im Nichtbeitreibungsfalle verbältniemäßige Hafi
tritt, bestraft. 87
Die Volizeiverordnung Kitt mit dem Tage threr Ver
tündigung in Kraft.
Quierschied, den 1. Zuli 1919
Die Polizeiverwaltung.
Der ec. Bürgermeister.
Vorstehende Poliseiberordnung bringe ich hiermit X
allgemeinen Kenntnis. Der Wobnungsnacweis bctindee ri«
auf dem hiesigen Bürgermeisteramt.
Quierschied, den 3. Juli 10919.
Der e. Bulrdermeister.
— —
Saarbrücken. den 2. Auaus 1010
Der Oandrat:
von Halfern.
Bliesrausvbach. In der gestrigen Sißung des Ger
meinderats wurde beschlossen, die im Haushaltadlan vorge⸗
ebenen Schreinerarbeiten im Schulhause un Anbetrane
der gegenwärtig bestehenden boben Preise einstweilen nos
zu verschieben. — Die Lieferung der Steine und da Zer⸗
leinern derselben jür den Bau der Straße Fechingen—
Riesransbach wurde vergeben. Wegen der Anfuor der
Steine und der Sandlieferung son nochmale mit den
FfFubrunternehmern usw. verbandelt werden. Der UAusbau
der Straße selbst soll zeitig im nächsten Frübjahr degonnen
werden. — Ebenso wurden die Ärbeiten undb VLieferungen
Ur den Ausbau der Kreusstraße vergeben. — die KHosten
sir die Herstelluns des Fußweges vbon Bübingden nad
Bliesransbach wurden bewilligt. — Die Angelegenbeit für
die Instandsetzung des Gemeindefeldweges von Ens heim
nach Bliesbolchen, soweit er auf Bliesransbacher Bann
liegt, wurde einstweilen vertagt, da die Gemeinde Buec
ransbach kein erbebliches Interesse an dem Wege bat.
Die Besolduna des Maschinisten und des Wegewärter
wurde erböbt; dem Zeldbüter wurde eine Teurunoszulaqt
gewäbrt. — Die Gebühren für die Herstellung von Gra—
dern wurden neu festgeseßzt und zwar für das Srab be
Erwachsenen auf 8 Mk. statt 5 Mk. und für ein Kinder.
rab auf 5 Mk. statt 3 Mk. —DdDie Lustbarkeitssteuer
oll erbeblich erhöht werden. Der vorliegenden abgeanderten
Steuerordnung wurde zugestimmt — Vorbehantlich ver
Nachprüfung durch eine Kommission wurde die Gemeinde
rechnung für 1918 festgesezt und zwar auf eine
Einnahme von 62 401,40 M.
Ausgabe, 49 644,834 ,
einen Bestande A —
Die Rechnung der Wasserwerkskasse schließt ab mit anu
Einnahme von 6677,552 M.
Ausgabe 8660060,
etnem Bestand — —
Broibach, den 17. Suli 1019