2
beinnsaachungen gderor behdrten.
42) Bekanutmachung
betrefsend Höchstpreise für Frühkartoffeln.
Mit Genehmigung des Reichsernährungsministeriums
vird der Erzeugerhöchstpreis für Frühkartoffeln in der
Rbeinprovinz für die Zeit vom 16. Juli bis Juli
19419 auf 15 Mark, vom 26. Juli bis 31. JZuli 1919 auf
12 Mark den Sentner festgesetzt.
Coblens, den 186. JZuli 1919.
Die Provinzialkartoffelstelle für die Rheinbrovinz.
443) Bekanntmachung
Nachdem nunmehr gemäß Verordnung der Reichsregie—
rung vom 5. 2. er. die völlige Sonntagsrude eingeführt
ist. sind auf Grund der 88 416 und 1056 der Reichs—
gewerbeordnung seitens des Herrn Regierungs-Präsidenten
und der Ortspolizeibehörde folgende Ausnahmen von dem
Verbote zugelassen:
1. Die 3 letzten Sonntage vor Weihnachten.
2. der letzte Sonntag vor Palmsonntag,
3. „Oitern,
4. Mifinosten,
5. „ Kirmes-Sonntag (3. Sonntag im September),
8. „letzte Sonntag vor Allerheiligen.
— für die sämtlichen Sonntage ist sestge—
etzt au
vormittags 730-9.30 Uhr
nachmittass 155 Uhr
J. Ferner sind zugelassen, für sämtliche Sonnatage:
Der Verkauf von Frischgemüsße, Milch, Bacwaren, Zei—
ungen
vormittags von 7.330-8. 30 Uhr
nachmittags von 526 Uhr
zigarren, Blumen, Obst
vormittags von 11.30 12. 30 Uhr
nachmittass von 5—26 Uhr.
II. An Festtagen:
Der Verkauf von Frischgemüse, Milch, Backwaren, Zei—
tungen, Blumen, Obst
vormittags von 7.30-8.30 Uhr.
Uebertretungen werden gemäß 8 1464 der Gewerbe—
ordnung bestraft.
Friedrichssthal, den 15. Juli 1919.
Der Bürgermeister.
1449
eriegsbeschüdigte — mit Rente entlassen in der Zeit
vom 1. 7. 16 bis 9. 11. 18.
Nach dem Erlaß des Kriegsministeriums vom 3. 153. 19
Rr. 2772/4. 19. B. 3 hat die Reichsregierung die Mittel
bewilligt, den in der Zeit vom 1. Julmn 1916 bis 9. Ro—
dember 1918 mit Rente entlassenen Kriegsbeschädigten mit
niedrigem Einkommen einen Entlaffungsaugzug zu gewähren.
Als niedriges Einkommen soll gelten, wenn der betreffende
Rentenempfänger
in Gemeinden mit weniger als 50 000 Einwohnern
weniger als 3000 Mk.,
GBemeinden mit 50000 bis 100 000 Einwohnern
weniger als 4000 Mk. und
Bemeinden mit mehr als 100000 Einwohnern
weniger als 5000 Mk.
druerpflichtiges Einkommen besitzt.
Da aber unter den im besetzten Gebiete obwaltenden
Umständen die Ausgaben von Entlassungsanzügen undurch—
ührbar sind, gelanat an die im Bereive des Bezirlskom⸗
dandos Saarbrücken wohnenden Rentenempfänger die vom
riegsministerium festgesezte Bergütung für einen Ent—⸗
affungsanzug demnächst durch die Kasse des Bezsicks⸗
ommandos mittelst Postanweifung zur Auszahlung. Diese
VBergutung beträgt 9388 MNit. Diejenigen Rentenempfänger,
die biernach Anspruch auf die erwähnte Vergütung baben.
wollen ihre Anträge schriftlich beim BegeKöor Sarrorücden
in Sulsbach einreichen:
Aus den Anträgen muß ersichtlich sein:
4. Vor⸗ und Zuname des Antragstellers;
2. Tag der Geburt;
J. Genaue Adresse — jetziger Wohnort * Straße —
Hausnummer;
Tag der Entlassung aus dem Heeresdienst: letzter
Truppenteil.
zerner ist den Anträgen eine bebördliche
—A —
aegzn ber Sande uüber das steuer⸗
unkommen des Antraastelle
lesten Sabre beigßufngen. astellers im
SIn der nächsten Zeit wird also der Einganae elner
zrheblichen Anzahl von Anträgen auf die vorbsezeichnen
Vergütung zu erwarten sein, die sämtlich auf die Bered—
igung des Anspruches nachgeprüft werden müssen Dau—
zrfordert natürlich Zeit und muß neben der Erledidung
der laufenden Arbeiten gemacht werden. Ess wird alijs
mmerhin eine gewisse Zeit vergehen, bis alle Anträge
'bre Erledigung gefunden haben; auch dauert die Naqhh
prüfung in dem einen Falle länger als im andern. Oft
müssen viele Bücher und Visten nachgesehen werden, ehn
der Betreffende gefunden ist. F
Man wolle daher nicht gleich ungeduldig werden, und
die erwähnten Umstände gebührend berücksichttigen. D—
Bezirkskommando muß den Weg der schriftlichen Amp
meldung der Ansprüche und der Zusendung der Gelder
durch die Post wählen, da eine Steigerung des Verkehre
m Besirkskommando mit Rücksicht auf die beschrünkten
Raumverhältnisse durchaus vermieden werden muß
Saarbrücken, den 25. Zuli 1919.
Der Landrat:
von Halfern.
Preußische Lehranstalt für Wein⸗-, Dbste und Garteubar
zu Geisenheim a Mhein.
Wir bringen hiermit zur Kenntnis, daß an der
Preußischen Lehranstalt in der Zeit vom 1. bis 9
August 1919 ein Obstverwertungslehrgang sür Män—
ner und Haushaltungslehrerinnen abge
halten wird. Der Lehrgang beginnt an dem zuerf
genannten Tage vormittags um 8 Uhr. Der Unter—
richt wird theoretisch und praktisch erteilt, sodaß die
Teilnehmer Gelegenheit haben, die verschiedenen Ver
wertungsmöglichkeiten einzuüben.
Das Unterrichtsgeld beträgt 20 Mark.
Anmeldungen sind unter Angabe des Standee
Vor- und Zunamens, Wohnortes sowie der Staats
angehörigkeit an die Direktion zu richten.
Der Direktor.
aιαOOO
— — — — — — —
A ο—Dy,—
Cacao Chocolade
Vieder au Naden
benzdorp'slacad, hHollandia an
(darantiert peines bacaopulver ohsiedlich
ßensdorp's Trinkehochladtz —XX;
laus garantiert peinem vollfetten/ Pistten
badao und Zucker depgestellt)
Völllinger ZDünger⸗Gesellschaft
—— Saarbrũden 3 aꝛrgenscꝰ
bodviges omasmehl
un krzeugnisse des Kallunditatz