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5. Juli 1919
45. Jahrg
Inhalt.
Bekanntmachungen der, Militärnermaltnuag des Land⸗ 7 Lebensmittelpreise S. 145). — ‚Lieferung von Kartoffeln
freises Saarbrücken, S. 1435). — Absqhe von Seglingen (S. 145). — Pierderäude (S. 1455. — Telearabhenlinien
S. 143). — Mühlen-Reparatur (S. 1433. — „Erböhunge (S. 145).
der Brotration (S. 143) Tarnintalender Zuli S. 144)
1073 Arkauntrngchung
Für die in Freiheit gesetzten Kriegsgefangenen wird vom Herrn
Vilitärverwalter folgendes verordnet:
Nach Ablauf von W Stunden nach ihrer Ankunft müssen die
riegsgefangenen alle militärischen Abgeichen von Bekleidungs—
wie Kokarden, Achselklappen, Knöpfe usw. entfernen.
Außerdem ist das Tragen militärischer Kopfbedeckungen unbedingt
untersagt. Jeder Kriegsgefangene, der sich diesen Bestimmungen
viderseßt, wird sofort verhaftet.
Der Militär-Verwäalter.
Infolge der Annahme der von den Alliterten auferlegten Frie—
densbedengungen und infolge der Versicherung der Unterzeich—
iung, hat Herr General Andlauer, Oberster Verwalter des Saar—
gebietes, bestimmte Maßregeln betreffs der sofortigen Heimbe—
drderungen der aus dem Saargebiet stammenden Kriegsge⸗
angenen in Angriff genommen. Seine diesbezüglichen Wünsche
ind unter besondexer Vergünstigung von seiten der französischen
Regierung berüchsichtigtw orden; infolge dessen wurden die in
Frage kommenden Gefangenen im Sammellager von Bois de
l'Eveque zusammengruppiert und unrerzüglich in der Richtung
»es Saargebsetes abtransportiert.
Beim J. Transport, der am 26. Juni eintraf, befanden sich:
212 Gefangene aus Saarbrücken-Stadt,
346 Gefangene aus Saarbrücken-Land,
288 Gefangene aus Soarlouis,
118 Gefangene aus Mergig,
281 Gefangene aus Dttweiler,
Gesamtse. 1200.
Unmittelbar nach ihrer Ankunft sind diese
Sonderzüge nach ihren Bestimmungsorten
vorden.
Diejcnigen, welche Saarbrücken-Stadt und Saarbrücken Land
vohnten, verließen den Transport am Bahnhof Brobach, wo sie so—
fort durch das zuständige Bezirkskommando aus dem Heeres—
ienste entlassen wurden. Eine zahlreiche Menschenmenge erwar—
ete sie und bot ihnen einen berzlichen Empfang.
Frau Haldy. Präsidentin des Roten Kreuzes von Saarbrücken,
erapfing die Gefangenen aus Saarbrücken-Stadt, indem sie ihren
anermüdlichen Eifer und ihre ganze Anfopferung daran setzte,
die Rückkehr der seit Jahren von ihrem Hematlande getrennten
Sefangenen aufs Beste zu feiern. Frau Brown von Stumm hat
hrerseits den aus Saarbrücken-Sand stammenden Gefangenen
einen ebenso glängzenden Empfang bereitet. Die fvanzösische Ver—
valtung, hatie für die nötigen Lebensmittel und Lichesgaben ge—
vrgt, die der genannten Damen übergeben wurden, um den
urch die lange Reise erschöpften Gefangenen eine Erfrisckung
anhieten. Um 5 Uhr abends endigte der Emsfang in größter
Rukde und freudeitrahlend, mit Blumen überbäitft, kehrten die
n Irekheit Gefeßten in ihre Famtlienkreise zurück
Die 7. Nummer der Wochenschrift „Rhein im Bilde“ erscheink
seute. Sie enthält neben anderen hochinteressanten Sachen einen
Aufsatz über „Charles Mangin und seine Bauten in Trier und
Mging“, und einen Aufsatz über „Die Ausstellung in Saar—
zrütfen“
Wie bekannt, soll das Saargebiet nach dem Friedens—
ertrag einer besonderen Verwaltung unterstehen und durch
ine fünfgliedrige Kommission des Sölkerbundes regiert
verden.
Die neue Regierung kann jiedoch
des Vorfriedensvertrages durch die
Ententemächte in Funktion treten.
Infolgedessen bleiben alle durch die Militäcrverwal—
tung getroffenen Maßregeln bis zu diesem Termine noch
unbestimmten Zeitpunkte in Kraft. Man muß also diesen
Zeitabschnitt, welcher uns von dem Einsegen over neuen
Regierung noch trennt, als eine Uebverganasperiode be—
trachten, während welcher Operationen und Entschließungen
der französtichen Militärbehörde, wie bisher, als sounverän
zu betrachten sind und während welcher die gegenwärtigen
Finrichtungen in die vorgesehene endgiltige Organisation
ibergeleitet werden sollen.
L'administrateur militaire de Sarrebruck campagne.
108) Bekanntmachung
VKon Montag, den 7. Zuli, ab wird die Broctration
ruf 5 Pfund in der Woche festgesetzt.
Saarbrücken, den 30. Juni 1919.
Der Militärverwalter des Landkreises Saarbrücan
gez. H. Huckendubler, Odecrst-Lieutenant.
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169) Bekanntmachung.
Der Landkreis Saarbrücken hat Setzlinge abzuge—
ben. Munkelrüben, Kohlrabien, Rotkohl, Wirsing, etwas
Weißkohl). Der Preis für Runkelrüben und Kohlrabien
stellt sich auf 1.— Mk. bis 1.20 Mtk., für Rotkobl, Wirsing
und Weißlohl auf 2.— Mek. bis 2.20 Mk. für das Hundert.
Der Bedarf kann sofort bei den zuständigen Bürgermeister—
imtern angemeldet werden.
Saarbrücken, den 26. Zuni 10919.
Der Landrat.
80n Halfern
119) Bekanntmachung
Die Mühle Groß in Scheidt nimmt vom 5. Jult
ab größere Reparaturen vor.
Tiejenigen Selbstversorger, die Mablkarten auf diese
Mühle haben, müssen daher das Getreide für das alte
Wirtichaftszahr bis zu diesem Zeitpuntt Svermablen
Saarbrücken, den 26. Juni 1919.
Der Landrat.
von Salfsern
444 Bekanntmachung
Bom Sonntag, den 6. Juli ab, betrügt die allgemeine
Brotration 5 Pfund, für Kinder unter 2 Jahren 213 Pfund
für die Woche.
Der Preis für ein 5 Pfund-Brot beträgt 1,70 Mk. für
ein 222 Pfund-Brot wie bisher O,685 Mtk
SZaarbrücken, den 2. Juli 1919.
Der Landrat.
von Halfern