). Die Wagenführer haben sich täglich auf dem vor⸗
geschriebenen Meldeblock von dem jeweiligen Ent⸗
seiher oder seinem Beauftragten Abfahrt und
Ankunftszeit und die geleisteten Fahrten durch
Unterschrift bestätigen zu lassen. Die Unter—
schrift des Entleihers auf dem Meldeblock ist be—
zuͤglich der Anzahl der Fahrten und Wegestrecke
dindend.
Dem Fahrer ist beim Antritt seines Kommandos
ofort mitzuteilen, wer zur Anerkennung der
Blockzettel befugt ist.
Nachträgliche Reklamationen kön—
nen nicht berücksichtigt werden.
10. Dienstaufsicht und Kontrolle über Wagen und
Fahrer behält der betreffende Kolonnenführer.
die Fahrer haben Anweisung, mit ihren Wagens
ruf keinen Fall die festen Straßen zu verlassen.
Die Beendigung der Transporte, für die die Wagen
zestellt sind, ist, um der Landes-Autostelle eine
sfofortige auderweitige Verwendung zu ermög—
lichen, der betreffenden Kolonne spätestens 3 Tage
vorher mitzuteilen. Andernfalls wird jeder Tag
mit 75.— Mk. berechnet.
Wagenmieten sind auf Grund der erteilten Rech—
nungen ohne jeden Abzug spätestens 8 Tage
rach Empfang derselben an die Landes-Autostelle,
Toblenz, Castorpfaffenstr. 6, zu zahlen.
Die Nummer der Rechnung ist bei der Zahlung
inzugeben.
Beschwerden über das Personal sind sogleich an
die Landes-Autostelle Coblenz einzureichen.
Der Entleiher hat der Landes-Autostelle schrift—
lich zu bestätigen, daß er die vorstehenden Be—
dingungen anerkennt.
KFoblenz, den 8. Mat 1919.
Landes-Autostelle Coblenz.
Saarbrücken, den 4. Juni 1919.
Der Landrat.
von Halfern.
3
369)
Nachweisung
über die Preise der Lebensmittel.
Vom 7. Juni 1919 ab.
Fin 4/,5-Pfund-Brot 1,50 Mt
„2u/Pfund-Brot ,85,
Pfund Brotmehl auf Brotkarten ,37 ,
reines Weizenmehl 0,70 ,
Schmalz 6,30,
Speck 6,5508,
rusländische Butter, rationiert 10,30 „
holländ. Butter, nicht rationiert 13,251,
stristall- und Brotzucker 0,54 ,
(vom Februar bis Juli)
Würfelzucker 0,56,
(vom Februar bis Juli)
Kristall⸗ und Brotzucker 0,5366
(vom August bis Oktober)
Würfelzucker 0,38 .
(Gom August bis Oktober)
Marmelade 1,3308,
Lditer Milch bei Abgabe an die Verbraucher 0,70,
Pfund Fleisch 3,00,
Kartoffeln 0,20,
„Breßhefe 2,00,
Saarbrücken, den 7. Juni 1919.
Der Landrat.
von Halfern.
370 Bekanntmachung
In Solge der unzureichenden Fleischzufuhr kann die
bisherige Fleischmenge an die Versorgungsberechtigten nicht
mehr ausgegeben werden. In der laufenden Woche wer—
den daher nur 120 Gramm Sleisch an die Versorgungsbe—
zechtigten der Bürgermeistereien Brebach, Dudweiler, Fried—
richssthal, Kleinblittersdorf, Quierschied und Sulzbach, in
der nächsten Woche die gleiche Menge an oiejenigen der Bür—
germeistereien Gersweiler, Heusweiler, Ludweiler, Püttlin—
gen, Riegelsberg und Bölklingen verteilt.
Saarbrücken, den 6. Juni 1919.
Der Landrat.
3714
Bekauntmachung
Mit Rücksicht darauf, daß im Monat Juni der Ber—
zrauchszucker nicht ganz zur Ausgabe gelangen kann, wird
hiermit die Ausgabe des Zuckers durch die Geschäfte einst—
veilen untersagt, bis feststeht, welche Mengen auf die Juni—
Zuckerkarten verausgabt werden können.
Saarbrücken, den 6. Juni 1919.
Der Vandrat.
von Halfern.
Bekanntmachung
Auf Grund der allgemeinen Vorschriften über die Le—
zensmittelversorgung und auf Anordnung der militärischen
Lerwaltungsstelle des Landkreises Saarbrücken sind die Ge—
chäfte, die Lebensmittelverbrauchsgegenstände verkaufen, ver—
flichtet, Preistafeln auszuhängen und zwar an einer dem
Publikum leicht sichtbaren Stelle. Die Tafeln können so—
ort bei den zuständigen Bürgermeisterämtern bestellt wer—
„en. Sie werden den Geschäften gegen Erstattung der
Selbstkosten durch die Bürgermeisterämter geliefert. Die
Tafeln müssen bis spätestens 20. Juni in allen Geschäften
zum Aushang gebracht sein. Geschäfte, die dieser Anord—
rung nicht nachkommen und die Tafeln nicht auf dem laufen—
den halten, haben strenge Bestrafung zu erwarten.
Saarbrücken, den 10. Juni 1919.
Der Vandrat.
von Halfern.
ßoehunnimocungen guderer Behörtten.
373) Bekanntmachung
Die Pferderäude in dem Gehöfte des Wirtes Johann
Dierstein zu Gersweiler ist erloschen. Die angeordneten
Zperrmaßregeln sind wieder aufgehoben.
Gersweiler (Saar), den 6. Juni 1019.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister:
Müller.
374) Gemeinde⸗Angelegenheiten von Sulzbach.
In der Gemeinderats-Sitßzung vom 5. Zuni wurde be—
schlossen:
1. Die Rechnungen pro 1918 wie folgt festzuseten:
Die Gemeinde-Rechnung auf eine
Gesamt-Einnahme von 108473,21 Mte.
Gesamt-Ausgabe von 972 0806,- Mt.
Bestand 76387217 Mt.
Die Bestände der Sonderfonds werden auf 1227673,04
Mk. festgesetzt.
Die Rechnung über Krieg schließt ab mit einer
Einnahme von 6 185 861,39 Mt.
Ausgabe von 6 150 834,70 Mt
Bestand 35 02669 Mi.
Wäschefachschule, Wurstküsche und Mils*sküche
Einnahme 982 464,17 Mtk.
Ausgabe 979 482,85 Mk.
Bestand 29881,32 Mit.
GBaswerts-Rechnung.
Einnahme 67151,53 Mtk.
Ausgabe 46 798,45 Mt.
Bestand 2035308 Mt.
Rechnung.
Finnahme 111179,60 Mtk.
Ausgabe 106183,38 Mt.
Bestand 199622 Mt.
Elektrizitäts-Rechnung.
Einnahme 82842,97 Mt.
Ausgabe 75843,68 Mk.
Bestand ——
Schlachthofs-Rechnung.
Einnahme 83944,94 Mt.
Ausgabe 79192,86 Mt.
Bestand 0ö Mt.
Realgymnasiums-Rechnung.
Einnahme 1060077,09 Mt.
Ausgabe 1060014,25 Mt.
Bestand AIMIsI