Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker Kreisblatt
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Nr. 24

Mittwo

Juni 1919

45. Jahrg.

Inhalt.
Bekanntmachung der Militär-Werwaltung Sagrbrücken—
Land (S. 125). — Verkauf von Sauerkraut (S. 126). —
zucker-Ausgabe (S. 126). — Bersorgung mit Kartoffeln
S. 126). — Lebensmittel-Preise (S. 1263. — Eintommen—
steuer- und Ergänzunagssteuerzuschläge (S. 126).

3616) Bekanntmachung.
Vom 1. Juni ab sind die Landwirte befugt, ihr Vieh
zu behalten oder zum Schlachten zu perkaufen mit der Maß—
zaͤbe, daß der Kreis an den Verband wöchentlich 25 Stüd
Pieh zur Wurstfabrikation abliefert.
Diese 25 Stück BVieh verteilen sich wie solgt:
St. Wendel 10 Stück
Mergig *
Ottweiler
Saarbrücken Vand
Saarlouis
Außer diefer Ablieferung findet eine zwangsweise Er.⸗
fafssung nicht statt.
Der Eigentümer, welcher sein Vieh an die Schlachthäuser
abliesern will, kann dies nur durch den Kommunagl-Were
dand bewertftelligen. Die vom Kommunal-Verband bierfür
ahlten Preise sind dieselben wie die aktuellen, um 5Oe⸗
rhöhl wenn es sich um Ochsen, Stiere, Kühe handelt, um
00 zcerhboht bei Kaͤlbern, Schafen, Schweinen.
Der Kleinverkaufspreis bleibt derselbe und zwar: 3
Mari für das Pfund. Die Ausfuhr von lebendem Vieh
sowie von Schlachtfleisch aus dem Saarbecken ist und bleibt
verboten.
Die durch die deutschen Bestimmungen wegen Vergehen
gegen die gegenwärtige Verordnung bestehenden Strafen
—X
gez. Radaillae
Leiter der Lebensmittelversorgungsstelle.
— — —
Borstehende Bekanntmachung bringe hiermtt zur öffent⸗
tichen Kenntnis.
Saarbrücken, den 31. Mai 19818.
Der Militär⸗-Berwalter des Vandkreises Saarbrücken.
gez. Huckendudler,
LteColonel.

302) Bekanntmachunug
Der General Andlauer
Oderster Berwalter des Saargebietes an die Herren
Landräte von
Saarbrücken⸗ Vand, Mersis, Ottweiler, Saarlouis, St. Wen—
dau und den Herrn üöberbürgermeister von Saarbrückeen.

Es wird Ihnen mitgeteilt, daß ich beschlossen habe, in
Saarbrücken eine Ausstelilung zdu organisieren in äbnlicher
weise wie es in Zweibruͤcken geschehen ist, jedoch in einer
Ausbehnung, welche der Bedeutung von Stadt⸗ und Land⸗
reis Saarbrücken entfpricht.
Andererseits soli diefe Ausstellung, anstatt nur für fran⸗
zösische Ergeugnifse, wie die in Zweibrücken, in aleicher
Reain fur Erzeugnisse Frankreichs und des Saaragebietes
deimmt sein, des Saargebietes in der im Friedensvertrage
vrorgesehenen Ausdehnung.
Diel⸗ Aussiellung tönnte Ende Zuli oOder Anfano
Auoufi erbffnet werden und drei Wochen dauern.
Gleidzeing mit der Erdffnung der Ausstellung wüurde
aime Feinwoche gehalten werden, (Rennen, Regatten auf der
ar Theatervorftellungen usw.) welche ohne Zweifel eine
achiliche Angabl von Befuchern aus Frankreich, Loth⸗
an und dem Rbeinlande nach Saarbrücken zieben wuürden.
ie ienel ieolas, welcher die Sweibrüder Messe orga⸗
mitern var üin von mir mit der Direktion der SGesamtaus

—

stellung und der französischen Abteilung betraut. Das der
Handeistammer Saarbrücken vorgelegte Projekt hat bei
derselben den besten Anklang gefunden. Ein Zivilkomites
hat sich auf Veranlassung der Handelskammer geoildet, um
sfich der Saarabteilung der Ausstellung anzunehmen.
Alle diesbezüglichen Auskünfte werden von Herrn
Schlenker, Syndikus der Handelskammer. auf Anfeage er—
teilt werden..
Es wird Ihnen nicht entgehen, welche gewinnbringende
Quelle für Industrie und Handel des Saargedietes und für
zie Paätere wirtschaftliche Entwickelung dieses Gebietes diese
Ausstellung werden kann, und rechne ich deswegen darauf,
bei Ihnen allen in der Folge Ihre völlige Unterstützung und
eifrige Mitarbeit für dieses Werk zu finden, welches für
die Saargegend und sein Wirtschaftsleben von so hervor⸗
ragender Bedeutung ist.
Der General Andlauer,
Oberster Verwalter des Saargebietes.
Borstehendes bringe ich hiermit zur allgemeinen Kenntnug
Saarbdrücken, den 24. Mai 1819.
Der Militärverwalter des Landkreises Saardrücken.
gesz: H. Huckendubler, Oberstlieutenant.
Die Israeliten des Saarbeckens haben sich be—
schwert, daß sie als Fett nur Speck oder Schmalz
empfangen.
Vom nächsten Montag ab können die ZIsraeliten
auf Vorzeigen ihrer Karte 250 Gramm Pflanzenfett,
anstatt Schweinefett empfangen.
Saarbrücken, den 26. Mai 19819.
gez. Nadaillae
Leiter der Lebensmittel-Versorgungsstelle.

bohununtuchüngen ses Lunstegtöueg.
363) Bekanntmachunueg
Von heute ab gelangt in den Geschäften durch
den Handel holländische Butter zum Verkauf und
zwar ohne Rationierung.
Der Preis stellt sich bei Abgabe durch die Butter
großhändler an die Kleingeschäfte auf 12,78 Mark,
bei Abgabe an die Verbraucher auf 18,28 Mk. fur
das Pfund. Der Preis für die rationierte ausläm
dische Butter, die auf Karten ausgegeben wird, bo
trägt 10,630 Mk. für das Pfund.
Die Geschäfte, die Butter verkausen, sind ver⸗
pflichtet, die Preise sofort anzuschreiben und genau
einzuͤhalten. Geschäften, die diesen Anordnungen
nicht nachkommen, muß der Butterverkauf untersast
verden.
Saarbrüacken, den 28. Mai 1918.
Der Sandrat.
zon Salforn
            
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