Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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10. Mai 1919 45. Jahrg.

Inhalt.
Bekanntmachungen der Militär-WBerwaltung Saarbrücken
S. 107). — Anbau- und Ernteflächen-Erhebung 1919 (S. 108).
— Milcherzeugerhöchstpreise (S. 1080). — Angekörte und zum
Decken freigegebene Hengste (S. 108). — Nicht eingelöste
Wandergewerbescheine (S. 109). — Preise für Lebensmittel
S. 209). — Aufstellung von Vermögensverzeichnissen S 190
Pferderäude in Gersweiler (S. 199).

312) XRXXCEXC
Der Herr Marschall Oberstkommandierende der
alliierten Armeen erläßt bezüglich der Entrichtung
der indirekten Wein- und Lustbarkeitssteuer durch das
alliierte Militär folgende Verordnung:
4. Weinsteuer: Jede im Auftrage einer mili—
tärischen Einheit (Intendantur, Kantine, Militärküche,
Regiment, Abteilung) kaufende Militärperson ist von
der Entrichtung der Steuer befreit. Zur Vergütung
erhält der gegen die Staats-Verwaltung rechnungs—
pflichtige Verkäufer eine durch die Unterschrift eines
Offiziers sowie durch einen Stempel beglaubigte Be—
scheinigung. Letztere enthält die Angabe, in wessen
Namen der Kauf bewerkstelligt wurde, sowie den Preis
desselben. Beifolgend ein Modell einer derartigen
Bescheinigung:
In Hinsicht der großen Schwierigkeiten, den Bertäu—
fern Genugtuung zu geben, sowie um jedem Setruge vor—
zubeugen, ist diese Maßregel bei den von Militärpersonen
zu eigenem Interesse bewerkstelligten Käufen, von dieser
obengenannten Weinsteuerbefreiung ausgeschlossen. Dem—
gemäß muß jede für seine persönliche Rechnung kaufende
Militärperfson die Steuer entrichten.
2. Lustbarkeitssteuer: Die Lustbarkeitsstener be—
zieht sich ausschließlich auf eine beschränkte Zahl von
Gegenständen, von denen keiner in die Reihe der Gegen—
stände erster Notwendigkeit tritt, Diese Steuer besieht sich
auf Vreise größerer Verkäufe und ist sie somit zu entrichten.
LAdministrateur-Militaire
de Sarrebruck.Ville.
X. Armee Exemption de PImpôt sur le Vin.
Béfreiung von der Weinsteuer.
bLe (Nom, grade, regiment) — — — — — — certific que
Der Unterzeichnete (Namen, Grad, Regiment) — —
bescheinigt, daß
La Maison (nom, adresse) - — — — — — à vendu ce
Die Firma (Namen, Adresse) — — — — — für Rechnung
jour pour le compte de (indiquer la collectivite — *
vonheute geliefert hat
Nombre de bouteilles (litres) — Zahl der Flaschen (Liter)
Cru — année;, — Gattung, Jahrgang.
Prix de l'unite — Preis der Einheit
Total — Zusammen.
La présente attestation vaut comme pièce justificative
Diese Bescheinigung gilt als Ausweis und Beleg.
P...1919.
den
Cachet
Stempel

Signature:
Unterschrift.
313) Bekauntmachuug.
Dae Einfuhr von Zeitungen und Feitschrisften, die aus
dem unbesetzten Deutschland kommen.
. Der „Generalanseiger“ von Ludwigshafen veröffentlicht
eine Nachricht, nach welcher die Einfuhr einer großen Añ—
zahl von Fachkeitungen aus dem undbesebten Seutschland

nach den besetzten Gebieten erlaubt sein soll. Außerdem
zibt der Bund der Gewerbetreibenden der Pfalz die RNamen
der Zeitungen bekannt, deren Einführung durch die franzö—
äsche Wirtschaftsabteilung in Luswigshafen erlaubt wurde.
Diese beiden NRachrichten entbehren jeder Gruudlage. Es
wird in Erinnerung gebracht, daß nur der interütliterte
Wirtschaftsausschuß die Einfuhr von Zeitungen und Zeit—
chriften aus Deutschland nach den besetzten Gebieten er—
lauben kann. Diesbezügliche Anfragen sind an das Haupt—
zuartier der 10. Armee Affaires Cipiles, in Mammg zu rich—
en. Die Personen, die sich an Zeitungen oder Zeitschrif—
en, die in Deutschland veröffentlicht werden, abonnieren,
ohne sich der Einfuhrfreiheit derselben zu überzeugen, laufen
Befahr. unnötige Unkosten zu haben.
314) Hochpolizeigericht Saarbrücken.
Sitzung vom 1. Mai 1919.
Richter: Vt. Renaud. Mil.⸗“Staatsanwalt: Lt. Maurier.
Es wurden bestraft: Reinhardt Reinhard, Pütt—
liingen, Waffenbesitz, 500 Mk, Müller Friedrich, Saar—
»rücken, verbotener Warenhandel, 500 Mk., Ma urér Emil,
Bersweiler, Uebertretung des Berbots von Versammlungen,
Monat Gefängnis und 3000 Mk. Geldstrafe, S ölleiin
Amalie, Saarbrücken, verbotener Lebensmittelhandel, 10 000
Mkt., Retnert Heinrich, Saarbrücken, verbotener Lebens
nittelhandel, 1 Monat Gefängnis und 10 000 Met. Geldstraäfe,
puubert Jakob, Saarbrücken, verbotener Lebensmittelhan—
del, 1000 Mk. Günther, Spezereihandlung, Saarbrücken,
zerbotener Lebensmittelhandel, 1000 Mk., Bommer Fried—
rich, Herrensohr, Bestechungasversuch, 2 Monate Gefängnis
ind 5000 Mk. Geldstrafe, Brocker Paul, Saarobrücken.
Fälschung eines Reiseausweises, 500 Mk., Engel Peter.
Saarbrücken, Fälschung eines Reiseausweises, 600 Mt.—
Jung Heinrich, Saarbrücken, Besitz von Waffen und Muni—
tion, 5000 Mk. Hupp Philipp, Dudweiler, Fälschung eines
Reiseausweises, 500 Mk. Seibert Karl, Völklingen, Fäl—
ichung eines Reiseausweises, 5300 Mk., Freidinger Zu—
lius, Fechingen, Berkehrsübertretung und Fluchtverfsuch, 600
Mkt. Lellig Johann, Saarbrücken, Hehlerei von Militärgut,—
1 Monat Gefängnis und 5000 Mk. Geldstrafe, Weger Ecli—
sabeth, NReunkirchen, Fälschung eines Reisedgusweises, 500
Mt., Knauf Anna, Saarbrücken, Fälschung eines Reifeaus—
weises, 500 Mk., Müller Luise, Wehrden, Fälschung eines
Reisegausweises, 5600 Mk, Müller Marie, Dudweiler, Wer—
tehrsübertretung, 300 Mk., Hufschmidt SHeinrich, Saar—
orücken, Verkehrsübertretung, 500 Mt., Allegri Martin.
Saarbrücken, Reise ohne Ausweis und Warenschmeiggel,
2000 Mk., Theis Johann, Wehrden, Reise ohne Ausweis
und Drohung, 1000 Mk., Couck Henri, Saarbrücken, Dieb—
stahl und unberechtigtes Tragen eines Eisenbahner-Abzei—
b ö— 3 Monate Gefängnis und 4000 Mt. Geldstrafe, Roosß
Anton, Saarbrücken, Diebstahl, I Monat Gefängnis und
2100 Mk. Geldstrafe, Roos Nikolaus, Saarsrücken, Dieb—
tahl, 1 Monat Gefängnis und 2000 Mk. Geldstrafe, Felt
Sudwig, Saarbrücken, Waffen- und Munitionsbesitz, 500 Mk.,
Groß Ludwig, Altenkessel, Diebstahl eines Fahrrads, 1000
Mt. Stutz Wilhelm, Neunkirchen, Reise ohne Ausweis
und unberechtigtes Tragen eines Eisenbahner-Abzeichens,
1Monat Gefängnis und 200 Mk. Geldstrafe, Göry Peter,
Saarlouis, verbotener Warentransport und Widerstand,
2000 Mk. Schneider Heinrich, Saarlouis, Hehlerei von
Militärgut, 10000 Mk. John Matthias, Quierschied, ge—
Vset Reiseausweis, 300 Mt, Bhum Eduard, Quier—
chied, Reise ohne Ausweis, 1000 Mk., Mertens Peter,
zaarbrücken, Beleidigung und Drohung, 2000 Mt. Geldftraf—
            
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