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18. Die Befehlshaber des militärischen Telegraphen—
dienstes in Saarbrücken, Völklingen, Heusweiler, Sulzbach,
Friebrichethal und der Postdirektor von Saarbrücken sind
mit der Ausführung dieser Anordnung beauftragt. Der
Vostdirektor muß sie in sämtlichen Postanstalten vffentlich
anschlagen.
Der Landrat und der Oberbürgermeister müssen sse der
Bevrölkerung zur Kenntnis bringen.
Aufgestellt in Saarbrücken, den 11. Januar 1919.
Oberst Stuhl, Hauptmann de Villers,
militärischer Verwalter militärischer Verwalter
von Saarbrücken-Stadt. von Saarbrücken-Land.
gez. Oberst Stuhl. gez. Hauptmann de VBillers
Vorstehendes bringe ich hiermit zur Kenntnis der
Eingesessenen.
Saarbrücken, den 13. Januar 1919.
Ter Laudrat.
Diese Kontrolle wird, von Zeit zu Zeit durch einen
von der Hauptfinanszprüfungsstelle bezeichneten Sachver
ständigen ausgeübt.
Es sind erlaubt:
. im allgemeinen alle Finanzoperationen, die ein Zurück
kehren von Werten vom rechten nach dem linken Rhein—
ufer zur Folge haben. (Uebersendung eines Wechsels
verfallener Coupons usw.).
Geldverkehr in bezug auf Einkäufe von Robstoffen, die
für das linke Rheinufer bestimmt sind.
Die Behandlung (Ein- und Verkauf) der freigegebenen
Produkte, die in beiden Richtungen verschickt werden
können.
Geldsendungen des besetzten Gebiets zur Auszuhlung
der Beiträge für Pensions-, Lebens- u. Unfall-Versiche
rung und sonstige Pensionen.
Prinsipiell ist das Ausführen internonaler Werte
Wechsel, bewegliche Werte, Postwerte usw.) ohne besondere
Erlaubnis der Wechselkommission, die ihren Sitz in Mainz
hat und die Operationen solcher Art für das gesamte
Deutschland überwachen soll, verboten.
Jeder Briefwechsel bezal. der erlaubten öfsentlichen
oder Privatgeld-Operationen wird durch die Postkontrolle
befördert.
Die Korrespondenzen, die sich auf Geld und Wertsendungen
aus den besetzten rheinischen Ländern beziehen und nach den nicht
besetzten Ländern bestimmt sind, mässen durch die Interessenten
an die „Kommission de Dérogation in Trier“ mit der gewöhnlichen
Post gesandt werden, die sie sodann den Empfängern zugehen läßt.
Diese Kommission ist befugt, sie zu genehmigen, wenn es sich
um Handelsunternehmungen nach der Besetzung handelt, die
selbst genehmigt sind.
Alles, was einen internationalen Charakter hat (Wechsel, heweg⸗
liche Werte, Scheds, Postwerte usw.), wird in Zukunft von der
„Kommiss ionn de Déonrogation in Trier“ und nich
mehr von der Kommission de échanges in Mainz, genehmigt.
Der Chef des Stabes
28) Bekanntmachung
betr die finanzielle Organisation der be—
setzten rheinischen Gebiete.
In Erwartung der endgültigen Organisation der inter—
elliierten Finanzkontrolle schreibt der Marschall und Ovberst—
ommandierende der alliierten Armeen folgendes vor:
a) öffentliche Gelder.
Die Sendung aller öffentlichen Gelder aus dem unbe—
I Gebiet nach dem besetzten Gebiet ist unter Kontrolle
erlaubt.
Jede gegenteilige Sendung ist, ohne eine Nusnahme
machende Erlaubnis, untersagt Es sind aber die Bei—
traa-Sendungen für Renten- und Versicherungskassen
erlaubt.
b) Privatgelder.
Fiütr alle Operationen im besetzten und unbeiletzten
Gebiet werden die Rechnungen für Hessen durch die Rei hös—
tbanf in Mainz und für die Pfalz durch die Reichsbank
3in Ludwigsshafen zentralisiert.
Die Organisation der Buchhaltung dieser Operationen
muß so eingerichtet sein, daß sie leicht kontrolliert werden
kann (Einrichtung besonderer Konten).
Vorstehende Anordnung nebst Zusatz bringe ich hiermit zur
Kenntnis der Einwohner des Landkreises Saarbrücken.
Saarbrücken, den 18. Januar 10919.
Der Landrat.
29)
Becn
Für die Waählen zur verfassunggebenden preußi—
schen Landesversammlung habe ich in der Bürgermei—
sterei Heusweiler die in der nachstehenden Nachwei—
sung verzeichneten Stimmbezirke gebildet, zu Wahl—
vorstehern und Stellvertretern die daselbst genannten
Personen ernannt und als Wahlräume die daselost
aufgesführten Schulsäle pp. bestimmt. Gemäß 88 30
niachung.
und 62 der Wahlordnung für die Wahlen zur verfas—
sunggebenden Nationalversammsung vom 30. Novem—
ber v. Jahres bringe ich dies in Abänderung meinet
Bekanntmachung vom 25. Daezember v. Jahres (Gergl.
Kreisblatt Nr. 84 S. 8364) hierdurch zur öffentlichen
Kenntnis.
*
ẽ
*
Stimmbezirk
5
7 Wahlraum
8
Wahlvorsteher 35
und Stellverkreter des Wahlvorstehers — — *
Bürgermeisterei Heusweiler.
20121Saal der WirtschaftsKudolf Kiefer, Gemeindebaumeister zu Heus—
Karl Köhl Witwe inj we ler (Stelsvertreter: Chr. Kleber, Kanfmann
Heusweiler in Heusweiler).
Gemeinde Eiweiler: Hellenhausen, —E— Schulsaal im ErdgeGemeindevorsteher Peter Prinz in Eiweiler
Kirschhof. schoß des Schulhauses“ Etellver reter: Gemeinde orsteh r Peter
in Eiweiler. Strässer in Hellenbausen).
Gemeinde Berschweiler: Numborn. 441 1Schulsaal in Bersch Ludwig Büch, Schreinermeister, Berschweiler, (Stell⸗
weiler. eer *8 Dörr, Gemeindevorsteher ir
umborn).
LGemeinde Dilsburg: Bietschied, Rittershof. 9506chulsaal in Dilsbura Gemeindevorsteher Wilhelm Schmitt in Dils—
burg GStellvertreter: Gemeindevorsteher ZSoh
„Neu in Rittershof)
Gemeindevorsteher Jak. Strempel in Lummerschied
— Bernhard Groß, Ackerer in Lummer⸗
ied).
21621Schulsaal im Erdge sGemeindevorsteher Val. Fr. Schmidt in Hols
schoß des alten ev.) Stellvertreter: Gustav Ermann, Kaufmann in
Schulhauses i. Holz! Holz).
9241Schulsaal in Nieder Bemeindevorsteher Ludwig Scherer in Nieder—
salbach salhach (Stelsvertreter: Gemeindeorstehter Joh
Wirbel in Obersalbach).
zemeindevorsteher Joh. Nikl. Klein in Wahl—
sched (Stellvertreter: Wishelm Huder, Kauf—
mann in Wahlschied)
Gemeinde Heusweiler.
7Gemeinde Nie dersalbach: Curhof, Ober
salbach.
8Gemeinde Wahlschied mit Grube und Göttel
borner Häuser.
Saarbrücken, den 15. Januar 1919.
Der Landra:?
von Halfer—