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Amlliches Anzeigeblatt
flir den Kreis Saarbrücken
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Rr. 1.
Dienstas
Januar 1919
15. Jahrg
Juthalt.
Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalverjammsung
(S. 1). — Die französische Militärverwaltung für den Land—
kreis Saarbrüchen (S. 1). — Maul- und Klauenseuche in Etzen—
hofen (S. 2). — Schlachtdieh- und Fleischbeschau (S. 2). —
Verbot der Klauenviehmärkte (S. 3). — Maul- und Klauen—
seuche in Saarbrüchken (S. 3). — Erloschene Pserderäude (S. 3).
— »Straßenverkehr in Saarbrücken (S. 3). EErleichterungen für
die Wahlen zur Nationalversammlung (S. 3,4)y. — Einfuhr von
Deutschland nach dem linken Rheinufer (S. 4). — Kontrollitelle
der Landesversicherungsanstalt in Neunkirchen (8. 4). — Ge—
meindeangelegenheiten von Sulzbach (S. 4). — Die Milchver⸗
sorgung im Saarrevier (S. 4).
Bekantmoöchung,
betreffend die
Wahlen zur verfassunggebenden deutschen
o nalversammlung.
Zwecks Bildung des Wahlausschusses gemäß 88 13 und 18 des Reichswahlgesetzes
und 8 22 der Wahlordnung für die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalverfamm—-lung
vom 30. November 1018 habe ich. berufen:
Als Beisitzer die Herren:
1. Geheimer Justizrat Müller- Coblenz,
2. Gewerkschaftssekrektär Brendel-Cobienz,
3. Rechtsanwalt Dr. Esch-Trier,
4. Gewerkschaftssekretär Kuhnen-Saarbrücken
als Stellvertreter die Herren:
1. Landesökonomierat Caspers-Bubenheim,
2. Arbeitersekretär Scherber-Coblenz
und als Schriftführer:
Herrn Justizrat GraeffCoblenz
Coblenz, den 24. Dezember 1918.
Der Wahlkommissar des Wahlbezirks 21.
von Gröning,
Regiermasvräsident.
vofunnsmshungen ges ed dedtöomtez
—III
2) Bekauntmachung.
Auf Befehl des Herrn General-Kommandanten der X. Armee..
datiert vom 1. Januar 1819.
Unter Abänderung der bisherigen Bestimmungen ist dem
militärischen Verwalter Herrn Hauptmann de Villers der
zanze Landkreis Saarbrücken unterstellt worden, also auch die
Bürgermeistereien Völklingen, Gersweiler. Ludweiler, Brebach und
Kleinblittersdorf
das Landratsamt der mmilitärischen Verwaltungsleekle vorgelegt
werden, da vorher diese Behörden zu den Anträgen Stellung
nehmen müssen. Auch erscheint es erforderlich, daß bei beabsich—
tigten persönlichen Vorstellungen vorerst Auskunft bei den Bürget—
meisterämtezn bezw. bei dem Landratsamt zweds Feststellung der
he wird. Bei dem Landratsamt wird ein
besonderes Büro — Zimmer 28 zur Auskunftserteilunag ein—
gerichtet werden.
Die Gesuche, den Verkehr betreffend, sind auch weiterhin
dem Platz-Kommandanten vorzulegen, alle anderen Gesuche werden
vom Landrat der Militärverwaltung überwiesen. Es verdteht sich
edoch, daß jede Person, die eine persönliche Beschwerde vorbringen
will, dieselbe direkt schriftlich oder persönlich bei dem Hauptmann
de Villers, Militärverwalter, Alleestraße 27, vorbringen kann.
Saarbrüäcken, den 3. Januar 1019.
Die Eingesessenen werden wiederholt darguf hingewiesen, daß
Anträge an die militärische Verwaltungsstelle, Alleestraße 27
nicht unmittelbar dorthin zu richten sind, sondern die Anträge
müssen auf dem Instanzenwege durch das Bürgermeisteramt und
Der Landrat