Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

efd.
Nr.
1. Ablagen für Kleider.
2. Aschenbecher, Aschenteler und Zigarrenablagen, ausge—
nommen in Haushaltungen.
Anshängeschilder und Wahrzeithen der Handwerker und
Geschäfte: Becken der Barbiere, Brezeln, Brillen,
Butterkugeln, Gasthofabzeichen, Handschube, Hüte, Kessel
der Kupferschmiede. Operngläser, Schirme, Schlächter⸗
haken. Schlüffel. Schußmarken, Stiefel, Warenseichen,
Zuckerhüte.
gekleidungen der Heizkörper von Zentralheizungsanlagen.
vriefbeschwerer, jabritmãßig hergestellte. Ausgenommen
find' folche, bei denen nur ein geringer Teil aus be—
schlagnahmtem Material besteht.
Brieftasienschisder. Vrieseinwürfe,“ soweit diese selbst
nicht eingemauert sind. Ausgenommen sind Einrich—
tungen der öffentlichen Postanstalten. Diese werden
durch Sondermaßnahmen erfaßt. IJ
Buchstaßfen, Rummern und Warenzeichen von Firmen
und Namenbezeichnungen. Ausgenommen lind Buch—
staben, Namen und Aufschriften von Denkmälern und
Grabstätten.
—A—
9. Formen zur Herstellung von Kerzen, Seifen und Gummi—
wparen, serner solche zur Bereitung von Speile-Eis.
Zuckerwaren u. dal.
10. Garderobenhaken, Huthaken, Mantelhaken mit dazuge—
hörigen Unterlagen.
11. Gaftwirtshafts- Einrichtungsgegenstärnnde, Abfallsamm⸗
ler, Aufsäte und Tafeln für Tische (z. B. für Stamm-—
tische in Form von Fahnen, Figuren, Schildern usw.,
mit und ohne Aufschrift), Aschenbecher, Bierglasunter—
ätze, Brotkörbe, Flaschenuntersätze, Streichholzständer,
Spielteller, Zigarrenablagen (auch in Kasinos, Klub—
lokalen, Pensionaten, Konditoreien, Kaffeehäusern, Kan—
tinen und öhnlichen Betrieben).
ardinen-, Vortieren- und Vorhangzubehör: Stangen
und Stangenhalter, Stangenendknöpfe. Schnurknöpfe
und -quasten, Spangen, Träger, Rosetten. NAusge—
rommen sind Stangen und Stangenhaälter in
Wok nungen, ferner Gardinen-, Portieren- und Vorhanag—
ringe allgemein.
Begenstände der Schaufensterdeleration und Geschäfts
russtattuna, auch Zubehörteile dazu: Abwiegeschaufeln,
Ansckhraubösen, Arme für Glasplatten, Beilhalter,
Büstenspißen, Deckel (von Standgläsern, Kaffeemühlen
u. dal.), Deckelhalter, Dekorationsränder, Dekorations—
tänder, -schalen, vasen, Drahtständer, Fleischgabeln,
Fleischgerüste, Fleischstangen und Fleischschienen, Frucht—
örbe und -schalen, Gemüsekörbe und ⸗schalen, Gestelle
aller Art, Glasschutzkonsolen, Handschuhstützkissen, Haken
aller Art, Halter aller Art, Hutarme, Hutständer,
Kaffeemühlentrichter (nicht in Haushaltungen), Karten—
halter, Kartenständer, Konfektkasten, -körbe und -schalen,
dreuzstücke, Ladentischaufsätze, Ladentischkonsolen, Mäntel
lir Schmalz- und Talgschüsseln, Marmorplattenhalter,
Paocktischgitter, Rahmen aller Art, Schaufenstergestelle
nebst Zubehör, Schlangenarme, Schirmhalter und
Schirmhülsen, Ständer und Stützen aller Art, Steck—
nadelschalen, Stockhalter und Stockhülsen, Träger aller
Art, Verkaufsapparate und Verkaufsbehälter für Kaffee,
salao, Schokolade und Tee. Wandgerüste, Wandkon—
olen, Wurstgerüste, Wurststangen. Zahlplatten. Zi—
zarrenablagen.
Griffe, Ketlten und Stangen zur Betätigung von Ven—
tilationsklappen, von Ventilationsschiebern. von Zug—
zorrichtungen an Spüleinrichtungen in Aborten.
halter für Handtücher, Toilettepapier, Schwämme und
Zeife, letztere in Schalen- und Kettenform einschließlich
der Ketten dazu.
Kannen jeder Art für gewerbliche Betriebe: Petro—
leum⸗Kannen auch im Haushalt.
17. Kerzenleuchter, abschraubbare und aushängbare, mit Ro—
setten und Unterlagen, von Klavieren und Flügeln.
18. perge von Kopierpressen. festgeschraubte, nicht ange—
aietete.
Marken aller Art, Arbeiterkontrollmarken, Biermarken,
Barderobemarken, Spiel- und Zahlmarken, Schlüssel⸗
marken, Flaschen⸗ und Schlüsselzeichen.
Namen⸗. Firmen⸗ und Bezeichnungtschi sder. Ausgenom⸗
nen sind Leistungsschilder an Maschinen, Schilder und
Schrifttafeln an Denkmälern und Grabstätten, Bau—
inschrisften mit denkmalartigem Charakter, Schilder von
veniger als 250 gem Släche, wenn lie für einen be—
sonderen Zweck einzeln hergestellt oder mit Aufschrift
versehen worden sind.
Nekla megegenstůnde ohne Ausnahme: Aschenbecher.
Briefbeschwerer, Brieföffner. Feuerzeuge, Löscher, Ka—
endergestelle, Schreibzeuggarnituren usm
SanußnBtfreteanitter

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ztänder für Garderobe, für Schirme, für Zeitungen.
Ztoßblerche, Sockel⸗ und Schonerbleche an Ein- und
durchgangstüren aller Art, an Ladentheken und Schank—
hzüfetts, an Säulen und Pfeilern.
kreppenläuferstangen, Treppenläuferstangenendknöpfe.
dürklopfer. J
Untersäee von Kleiderablagen von Kleider- und Schirm—
ständern sowie von Möbeln.
Büschekörbe und Wäschehnken.
Zierat, Zierknöpfe, Zierkugeln, Zierspitzen, aufgeschraubte,
aufgesteckte oder verstiftete an Gittern, Geländern.
zisernen und hölzernen Garderobenhaken, an Garde—
robenablagen, an Garderobenständern, an Garderoben—
garnituren, an Schirmständern und an Zeitungsstän—
dern, Zieraufsätze, auch Adler, Kronen an Säulen—
vagen, soweit sie nicht zum Tragen des Wagebalkens
zrforderlich sind, ferner Ausstattungsbeschläge an Ge—
schirren von Zugtieren, soweit diese Teile nicht zum
Bebrauch notwendig sind.
Zierstücke: figürliche und ornamentale, an und auf Ge—
bäuden, in Hauseingängen, in Treppenhäusern, in nicht
öffentlichen Höfern und Gärten (Figuren, Gruppen,
Vasen, Obelisken, Brunnen, Reliefs, Epitaphien, Wap—
pen). Ausgenommen sind Gegenstände der genannten
Art an Grabstätten, auf öffentlichen Plätzen und Stra—
zen, in öffentlichen Gärten, Parks usw.
Reitre II

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fv.
Rr.
31. Arme, Ausleger und Träger für Lampen und La—
ternen am Aeußeren von Gebäuden.
Barrierenstangen aller Art, nebst Pfosten und Stützen
Knäufen, Rosetten, Zieraten und ZSierringen.
Bekleidungen, innere und äußere (nicht Tragekonstruk—
tionen)
a) von Fenstern, von Schaufenstern, von Schaukasten,
von Vitrinen und von Ausstellschrünken:
h)von Haustüren, von Korridor- und Zimmertüren,
von Ladentüren, von Windfangtüren, von Dreh—
türen, von Fahrstuhltüren u. dal. von Türrahmen,
von Türnischen (Laibungen, Türstockfüllungen);
von Kassenschaltern, von Fahrstuhlkabinen. von Fahr—
stuhlumwehrungen und von Telephonkabinen;
von Pfeilern und Füllungen, von Schanktischen, von
Schankbüfetts, von Anrichten, von Ladentischen, von
Theken u. dal.:
von Pfeilern und Füllungen an Balkons und an
Fassaden, soweit sie nicht eingemauert sind.
Brauseköpsen(s. auch Ifd. Nr. 48) einschließldich Steige
rohre von Bädern, Badeöfen und Badewannen in Haus—
haltungen.
Fenstergriffe und Fensterknöpfen(s. auch fd. Nr. 49).
die nicht zur Betätigung eines Verschlusses dienen. Aus—
genmmen sind Griffe und Knöpfe, deren Griffteile
vollständig aus den beschlaanabmten Metallen be—
tehen.
tisterrahmen; Filterroste und Filterzellen in Rahmen—
iltern, Schalenfiltern, Trommelfiltern und ähnlichen
Filtrationsanlagen, soweit sie nicht im Gebrauch sind.
ahen und Hamdleisten von Geländern und Balkon—
gittern.
veländer, Griffe und Gitter (s. quch 1Ifd. Nr. 50) an
Dächern, an Balkons, an Fenstern, in Gängen, in
Warteräumen, an Badewannen und Bädern, auch frei—
stehende, soweit die Entfernung ohne Verletzung poli—
zeilicher Vorschriften statthaft ist.
bauswasserpumpen, stillgesetzte oder ausgebaute, nebst
zugekörigen Brunnenrohren, Brunnenventilen. Kolben—
stiefeln und Rohrleitungen dazu.
Rotzrieitungen. Reduzierventile und andere Vorrichtun—
gen zu Ausschankapparaten für Bier, Selterswasser,
dimonaden und andere Flüfssigkeiten, soweit sie nicht
im Gebrauch sind.
kreppenschutzstanagen und Geländer (s. auch 1fd. Nr. 54):
halter und Endigungen dazu; Ringe und sonstiges
Zubehör für Treppenseile, alles, soweit die Entfernung
Ahne Berletzung polizeilicher Vorschriften statthaft ist.
türknopfe. Türgriffe, Turhandhaben. Türstangen nebst
Zubehör (s. Ifd. Nr. 55), soweit sie nicht zur Betätigung
eines Verschlusses dienen, an Haustüren. an Korridor—
und an Zimmertüren, an Ladentüren, an Drehtüren
an Windfangtüren und an Fahrstuhltüren. Ausgenom—
men sind Knöpfe, Griffe usw., deren Griffteile nicht
gollständig aus den beschlagnahmten Metallen bestehen.
5 Ventibationsklavpen, Luftgitter.
jit Reihe III
14 Gewichte von 208 Stückgewicht und darüber. Ausgenom—
nen sind Normalgewichtte zum Zwecke der Eichung,
Bräzisionsgewichte für wissenschaftliche und, tech—
rische Zwecke in Apotheken, bei Behörden, in staatlichen
Instituten, in technischen Betrieben, bei Banken, Gold⸗
anfaufsteslsen. Münzftellen und Inmesieren

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