Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Il⸗

n runden durch 100 teilharen Beträgen des Nennwerts gestattet; alte Anleihen (nach dem Nennwert) zum Umtausch an—
wch braucht die Zahlung erst geleistet zu werden, wenn die melden, wie er neue Scatzanweisungen gezeichnet hat. Die
Summe der fällig gewordenen Teilbeträge wenigstens 100 Mark Imtauschanträge sind innerhalb der Zeichnungsfrist bet der—
rrgibt. enigen Zeichnungs- oder Vermittlungsstelle, bei der die
Die 8Sahlunag bhat bei derselben Stelle zu -Scatzanweisungen,t geseichnet worden sind, zu stellen. Die
erfolgen, bei der die Zeichnung angemeldet Ulten Stücke sind bis zum 29. Juni 1918 bei der genannten
wordenisst. Ztelle einzureichen. Die Einreicher der Umtauschstücke er—
Die am J. August d. J. zur Rückzahlung fälligen Mark dalten auf Antrag zunächst Zwischenscheine zu den neuen
30 000 000 J0 Deuts,sche Reichsschatzanweisungen Schatzanweisungen. —
von 1914 Serie J werden bei der Begleichung zuge— Die 5 oä Schuldverschreibungen aller vorangegangenen
eilter Kriegsanleihen zZum Nennwert — unter Abzug der driegsanleihen werden ohne Aufgeld gegen die neuen Schatz
Stückzinsen vom Zahlungstage, frühestens aber vom 28. März inweisungen umgetauscht. Die Einlieferer von 5e Schatz⸗
ab, bis zum 31. Juli in Zahlung genommen. die z3ů inweisungen erhalten eine Vergütung von Mark 2 für
den Stücken gehörenden Zinsscheine verbleiben den Zeich e 100 Mark Nennwert. Die Einlieferer von 412ν Schatrern.
 inweisungen der vierten und fünften Kriegsanleihe haben
Die im Laufe befindlichen un verzinslichen Schatz— —28 je 9 — sid
6 6 Die mit Januar / Juli-Zin ausgestatteten sin
— — en — mit Zinsscheinen, die am 2. Januar 1919 fällig sind, die
Tage ihrer Fälligkeit — in Zahlung genommen mit. April Oltober-Zinsen ausgestatteten Stücke mit Zins—
— scheinen, die am 1. Oktober 1918 fällig sind, einzureichen.
7. Postzeichnungen. der ümtausch, erfolgt mit Wirkung vom . Zuli 1äi
Die Postanstalten nehmen nur Zeichnungen auf daß die Einlieferer von April / Okttober-Stücken auf ihre alten
die 500 Reichsanle ihe entgegen. Auf diefne Zeich— neen 3 . Jahr Pareet en d
— 9 — 355 Sollen Schuldbuchforderungen zum Umtan verwendet
minsen Ve Vollzahlung am 28. März, sie mus verden, so ist zuvor ein Antrag auf Ausreichung von
aber spätestens am 27. April geleistet werden. Auf bis S„chuldverschreibungen an die Reichsschuldenverwaältun
zum 28. Märs geleistete Vollzahlungen werden Zinsfen für —— 8W68, Oranienstraße 82299 zu richten. VDer —
32 Tage, auf alle anderen Vollzahlungen bis zum 27. April, rag i einen auf den Umtausa — ——— ——
auch wenn sie vor diesem Tagegeleistet wer ate i
eeetwere nthalten und spätestens bis zum 6. Maind. J. bei der
den, Zinsen für 63 Tage vergütet. Intdener anunn eingehen. Daraufhin —5
Schuldverschreibungen, die nur für den Umtausch in Reichs
8 Umtausch. chatzanweisungen geeignet sind, ohne Zinsscheinbogen aus—
Den Zeichnern neuer e0 Shatzanweisungen ist es ge— zereicht. Für die Ausreichung werden Gebühren nicht er—
tattet, daneben Schuldverschreibungen der früheren hoben. Eine Zeichnungssperre steht dem Umtausch nicht ent—
Kriegsanleihen und Schatzanweifungen der J. II, TY. und zegen. Die Schuldverschreibungen sind bis zum 2. Jum
V. Kriegsanleihe in neue A⸗oo Schatzanweisungen umzutau- 9018 bei den in Absatz 1 genannten Zeichnungs— oder Ver⸗
chen, jedoch kann jeder Zeichner höchstens doppelt so viel nittlungsstellen einzureichen.
) Die zugeteilten Stücke sämtlicher Kriczanleihen werden auf Antrag der Zeichner von dem Kontor der Reichshaupt⸗
hank für Wertdapiere in Berlin nach Maßgabe seiner für die Niederlegung geltenden Bedingungen bis zum 1.
ober 1919 vollständig kostenfret aufbewahrt und verwaltet. Eine Sperre wird durch diese Niederlegung nicht be⸗
dingt; der Zeichner kann sein Devpot jederzeit — auch vor Ablauf dieser Frist — zurücknehmen. Die von dem Kontor
gen Werravre geferregten Debotscheine werden von den Darlehnskaffen wie die Wertpapiere jelbst beliehen.
Reichsbank⸗Direttorium.
Havenstein. v. Grimm.

Zzeichnungen

Achte kriegsanleihe

und zwar

9 ⸗ ⸗
5 Deutsche Reichsanleihe
unkündbar bis 1. Oktober 1924 —WRV
Schuldbuchstücke mit Sverre bis zum 15. April 1919.

zu 98,—
97,80

1 0 ⸗ ⸗
49Deuische Reichsschatzanweisungen
auslosbar mit 110 bis 1208.. zu 98,—
aehmen die unterzeichneten Kassen sowie deren sämtliche Zweig- und Annahmestellen
pesenfrei entgegen. Ebenso wird der Umtausch älterer Kriegsanleihen in neue
i Schatzanweisungen kostenfrei vermittelt.
Zur Erleichterung der Zeichnungen auf die Kriegsanleihe können auch alle
Deutsche Reichskriegsanleihen laut ministerieller Verfügung bei den unterzeichneten
Kassen in Verwahrung und Verwaltung gegeben werden

—IILVI
saarhpückenl. berichtsstrazt 1 daarbeũötken 3. RBafhauz.
            
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