Donnerstag, den 21. März:
Jahrgang 1900, Buchstabe H. P. und U.
Freitag, den 22. Märs:
Fahrgang 1900, Buchstabe K. und S.
Samstag, den 23. März:
Jahrgang 1900, Buchstabe M, N. und St.
Montag, den 25. Märs:
Jabrgang 1900 Buchstabe L. B. und W.
Dienstag, den 26. März:
Jabrgang 1900, Buchstabe Sch. und 83.
Mittwoch, den 27. Märs:
Jahrganges 1900, Buchstabe R, X. D, und von den Zurückge—
stellten des Jahrganges 1899 Buchstabe A, bis einschl. H.
Dienstag, den 2. April:
Der Rest der Zurückgestellten des Jahrgangs 1899 und vom
Jahrgang 1898 diejenigen, die gleichtialls zurückgestellt oder
als zeitig oder dauernd kr. u. befunden waren, soweit ihre
Namen mit dem Anfangsbuchstaben A bis einschl. Ebeginnen.
Mittwoch, den 3. April: ———
Der Rest des Jahrganges 1898 wie unter dem 2. April auf⸗
geführt, ferner die als zeitig gy. oder av. vorgemusterten
Angehörigen der Jahrgänge 1898 und 1899, soweit sie zu
diesem Tage persönliche Beorderung erhalten.
Donnerstag, den 4. April:
Vom Jahrgang 1899 die als zeitig gv. oder av. Vorgemuster⸗
ten, soweit sie zu diesem Tage beordert werden.
Freitag, den 5. April:
Der Rest des Jahrganges 1899 und Dispositionsurlauber,
oweit sie von dem Bezirkskommando beordert werden
Samstag, den 6. April:
Die bisher Zurückgestellten, oder als zeitig gv. oder av.
vwwrgemusterten der Jahrgänge 1897, 1896 und ältere. Auch
haben sich an diesem Tage diejenigen Mannschaften sämtlicher
borstehend aufgeführten Jahrgänge zu stellen, die während
des Musterungsgeschäftes hier zugezogen sind und noch keine
endaültige Entscheidung erhalten haben.
Sämtliche, hier wohnende bezw. zum Stadtbezirk Saar—
brücken gehörende vorstehend aufgeführte Personen werden
hierdurch aufgefordert, zu der bestimmten Zeit pünktlich.
sauber gewaschen und mit reiner Kleidung versehen vor der
königlichen Ersatz-Kommission zu erscheinen. Eine vpersön—
iche Aufforderung erhalten nur die in Kontrolle des Bezirks—
sommandos stehenden Mannschaften, die bei einer früheren
— die Entscheidung zeitig gav. oder av erbalten
tten. —
Wer durch Krankheit am Erscheinen verbindert ist, hat ein
üärztliches Attest einzureichen, welches, insofern der ausstel⸗
lende Arzt nicht amtlich angestellt ist, von der Polizeibehörde
zu beglaubigen ist. Gestellungspflichtige, die Augengläser
Kneifer, Brillen) tragen, haben sie mitzubringen und auf—
zusetzen. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, wird
an dem betr. Tage nicht gemustert, sondern auf einen andern
Tag bestellt. Wer zur Anmeldung zur Stammrolle oder
dandsturmrolle verpflichtet war und es bisher noch nicht
getan hat, hat es umgehend nachzuholen. x
Die Militärpapiere sind mitzubringen. Jede Störung
der Ruhe und Ordnung während des Musterungsgeschäftes
zieht Strafe nach sich.
Mannschaften, welche dieser Bekanntmachung garnicht
»der unentschuldigt zu spät Folge leisten, werden mit Ge—
iängnis bis zu 5 Jahren bestraft.“
Auf Grund der Verordnung des Herrn Regierungs—
BPräsidenten vom 3. September 1915 (Amtsblatt Seite 267)
derbiete ich jeglichen Ausschank von Trinkbranntwein und
Spiritus, auch in Mischungen, an den Tagen, an denen Aus—
pebungen zum Heeresdienst stattfinden.
Saarbrücken, den 9. März 1918.
Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission
des Ausbebunasbezirks Saarbrücken-Stadt
82) VBekanntmachung
Das Kal. Preußische Landesfleischamt hat die Gebüh—
renerhebung für den Handel mit Zucht- und Nutzvieh fol—
jendermaßen einheitlich fjür die Bezirke aller preußischen
Brovinzial⸗BesirksFleischstellen vorgeschrieben:
Sür die Erteilung der Einführerlaubnis und die
leberwachung der bestimmungsmäßigen Verwendung der
ingeführten Tiere sind von dem Antragsteller folgende
Stückgebühren zu erheben:
Für ein Rind Mk. 3.5,
„ Kalb ober ein Schwein 350
* „Schaf oder ein Ferkel —25
Für die Erteilung der Ausfuhrerlaubnis dürfen be—
sondere Gebühren nicht erhoben werden. Die Berech—
tigung der Viehhandelsverbände der Ausfuhrbezirke, von
ihren Mitgliedern eine Gebühr bis zur Höhe von 1 V. H.
des Kauipreises zu erheben, bleibt bierdurch unberührt.
Bleiben die auszuführenden Tiere innerhalb des v
zirks desselben Verbandes, so ist die von der Provinzial⸗
Besirks)Fleischstelle erbobene Gebühr (Stüctgcbuhr) für
ie NMusstelluna der GFinfuhrersuihnieg e F3z
ziehung der Ankaufsgebühr in Anrechnung zu bringen.“
Hiernach bleiben die durch die Verordnung des Rheini—
chen Viebhandelsverbandes vom 830. Dezember 1916 für
die Mitglieder des Verbandes vorgeschriebenen Ankaufsge
dühren vorerst in bisheriger Höhe bestehen. Sie werden je—
och nicht erhoben, sondern auf die Einfuhrgebühren ver—
echnet, wenn die auszuführenden Tiere innerhalb des Be—
zirks des Rheinischen Viehhandelsverbandes bleiben.
Die Einfuhrgebühren sind auch von Nichtmitgliedern
zu entrichten. Die vorstehenden Bestimmungen treten mi
hrer Veröffentlichung in Kraft.
Köln, den 1. Märs 1918.
Kal. Preuß. Provinzialsleischstelle für die Rheinprovinz
Der Vorsitzende, J. V: Baemeister.
Kreissammelflelle
* x— *
des Kreises Saarbrücken für Schul—⸗
83) sammlungen.
Ich rufe hiermit die Haarsammlung ab. Die gesam
melten Mengen — nur Frauenhaar — sind bis 25. März
ds. Irs. durch die Obmänner an die Kreisschulinspektion
Saarbrücken 1. Roonstraße 8. abzuliefern unter Angabe
des Nettogewichts.
Saarbrücken, den 8. März 1918.
Der Leiter der Kreissammelstelle
des Kreises Saarbrüden für Schulsammlungen.
Marx, Kreisschulinspektor.
Die Herren Ortssammelstellenleiter mache ich unter
bezugnahme auf Bekanntmachung 147, Kreisblatt 16,
26. 2. 18 darauf aufmerksam, daß die Sendungen
an Riedel unter allen Umständen — also auch nach
dem 9. 3. — erledigt werden müssen. Sollten noch
Zäcke fehlen, so sind sie bei Riedel dringlichst anzu—
ordern. J
Den zum 25. 3. fälligen Bericht 124 II Kreis—
»latt 13, 16. 2. 18, hebe ich hiermit auf.
Saarbrücken, den 10. März 1918.
Der Leiter der Kreissammelstelle
des Kreises Saarbrücken für Schulsammlungen
MaxrxKreisschulinspektoer.
Saarbrücken, den 14. Märs 1918.
Der Kontaliche Landrat:
d. Balfern.
— —
Holz⸗Versteigerung.
Am Samstag, den 16. ds. Mts., nachmittags um
2 Uhr, werden in der Wirtschaft Christiaen Tausend
n Bischmisheim die im Gemeindewald von Bisch—
nisheim lagernden Holzmengen öffentlich versteigert
und zwar:
Distrikt Totalität 1 bis 13.
Eichen: 18 Stämme IV. und V. Klasse mit 8,18 km,
3rm Nutzholz II. Klasse, 13 7m Scheit (meift
Rollscheit), 18 rm Knüppel, 16 rm Reilerknüppel.
Buchen: 48 rm Scheit, 11 7m Knorren, 15 rm Knüvb—
pel, 76 7m Reiserknüppel.
Birken: 77m Rollscheit, Arm Knüppel. 117m Reiserknüppel.
Kiefern: 3 rm Rollscheit.
Distrikt Ameiseuberg 64
Sichen: 1rm Rollscheit, 1Irm Knüppel.
Buchen: 35 rm Scheit, 1Arm Knorren, 31 rm Knübp—
pel, 18 rm Reiser-Knüppel.
Birken: 16 rm Rollscheit, 4 7m Reiserknüppel.
1V8Los Schlagreiser.
Die vorgenannten Holzmengen dürsen nur an Ein—
gesessene der hiesigen Bürgermeisterei abgegeben wer—
»en. Der Kaufpreis kann sofort im Versteigerungs—
ermin gezahlt werden und wird dann das Aufgeld
»on 500 erlafssen.
Holzhändler werden zu dieser Versteigerung nicht
zugelassen.
Brebach, den 9 März 1918.
or Müger mister⸗