Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

2. bei mittleren d. h. aus 324 Wohnzimmern und Zu—
behör bestehenden Wohnungen am 3. Januar, 4. April,
3. Juli und 3. Oktober 1918 abends
z. bei großen d. h. mehr wie 4 Wohnzimmer umfafsen⸗
den Wohnungen am 5. Januar,. 6. April, 5. Juli und
6. Oktober 1918 abends
beendigt sein.

8 2.
Die im 8 1zu 2 und 3 machnelassene Vergünstigung
aner verlängerten Räumungsfrist wird den betreffenden
Vohnungsinhabern indessen nur mit der Maßgabe ge—
dährt, daß,
2) bei Wohnungen, welche aus 3 Wohnzimmern und Zu⸗
behör bestehen, 1J Wohnzimmer
bei Wohnungen von mehr als 3 Wohnzimmern und
Zubehör, 2 Wohnzimmer schon am 1. Januar, 1. April,
J. Zuli und 1. Oktober vollständig geräumt dem neu
anziehenden Mieter für die Unterbringung seiner Mö—
del usw. zur Verfügung gestellt werden.
83.
Unter Zubehör einer Wohnung sind Küchen, Kammern,
Wasch⸗ und Trockenräume, Speisekammern, Vorratsteller
und Bade⸗-Einrichtungen zu verstehen.
84.
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Vor—
chriflen werden mit Geldftrafe bis zu 30 Mark, im Un—
nermögensfalle mit entsprechender Haft bestraft.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1918 in Kraft
orBbrücken, den 28. Dezember 1917.
Der Königliche Polizeidireltor.
J. V.? d. Salmutb
d) Vekanntmachung.
Verzeichnis der Brieftaubenvereine Militär-Brief—-auben⸗Club
 Saarbrücken, Heimkehr, Columbia, Wieder
kehr und Luftpost in Saarbrücken.
J. MilitäreBrieftaubeneClub Saarbrücken.
Mosig C. Herm., Architekt, Nauwieserstr. 38.
Ldutz Jakob, Kausmann, Ludwigstr. 20.
Walter Wilhelm, Schlosser, Fichtestr. 8.
dnipper C. Wwe., Rentnerin, Am Homburg
Schneider Josef, Backosenbauer, Großherzog⸗
Friedrichstr. 43.
Müller Ferd. Gärtnereibes., Nauwieserstr. 65
stlein Jakob, Metzgermeister, Eisenbahnstr. 3
Schmidt Peter, Bergmann, Hauptstr. 54.
Etscheid Emil, Kaufm., Hellwigstr. 25/27.
Erkel Karl, Steindrucker, Sittersweg 71
AII. Hrimtetzr.
Bollfraß Herm., Telegr-⸗Beamt., Heudukstr. 7.
Pflug Fritz. Gastwirt, Metzgerste. 11.
Ratius Heinrich, Monteur, Deutschherrnstr. 18
Sixt Hermann, Fabrikdirektor, Torhaus 7.
Heyer Rudolf, Brauereibesitzer, Deutschherenstr. 2
Weif: Robert, Gastwirt, Saargemünderstr. 185
III. Cosumbian.
Weißenbach Konrad, Schmied, Metzgerstr. 85.
Weißenbach Fr., Schlosser, Dellengartenstr. 18.
Echt Karl, Schlosser, Deutschherrnpfad 4.
kcht Heinrich, Kaufiann, Am Hagen 10.
Roth Karl, Schmiedemeister, Kasernenstr. 7.
Zzteffen Rudolf, Sattler, Heudukstr. 20.
Klaser Heinrich, Schlosser, Saarbrückerstr. 10
diebig Johann, Maurer, Am Hagen 38.
Alf Mathias, Former, Jenneweg 12.
Nendorf.
10. Blum Friedrich, Schmied, Matheisst
11. Arend Peter, Bergmann, Moltkestr.
12. Heipp August, Bergmann, Großwaldstr. 24.
IV. Wiederkehr.
Dirttges Nik., Dreher, Köllnerstr. 3.
Schlered Joh., Bäckermeister, Breitestr. 75.
Jung Georg, Schlosser, Obere Hohlgasse 2.
Raus Ludwig, Kaufmann, Friedrichstr. 17.
V. Luftpost.
Raven August, Metzger, Wilhelmstr. 18.
ADinn— eseec M-reicho Moü 4·69

7

Vorstehendes Verzeichnis wird auf Grund der
ßziffer 3 der unter dem 30. 11. 1894 ergangenen
Ausführungsbestimmungen zum Reichsgesetz vom 28. 5.
1894, betr. den Schutz der Brieftauben und den Brief—
taubenverkehr im Kriege, mit dem Bemerken zur öffent—
lichen Kenntnis gebracht, daß die vorbezeichneten Per—
sonen ihre Tauben der Militärverwaltung zur Ver—
fügung gestellt haben und daß die Tauben demzusolge
den Schutz des Gesetzes vom 28. 5. 1894 genießen.
Saarbrücken, den 31. Dezember 1917.
der Königl. Polizeidirektor
J. V.: v. Salmuth.
Amnif
vbekannimuchunen crügrer dedrsten
15)

Fe Bekaunkmachnuug betr. Abschlachtung von Schweinen.

Alle Schweine, soweit sie nicht Zuchtschweine find, deren
Durchhaltung mit erlaublen Futtermilteln einwandfrei ge—
währleistet ist, müssen alsbald abgeschlachhet werden. Zu
dieser Anordnung zwingen schwerwiegende Erwägungen
auf dem Gesamternährungsgeviete; ihre Durchführung
foll während eines bis zum 15. Januar reichenden Ueber⸗
zangszeitraumes erleichtert werden, wãhrend nach diesem
Zeiipuntte unbelümmert um wirtschaftliche Venachteilig
ng des Eingelnen Zwancesmaßnahmen aur Anwendung
tommen.

Bis zum 15. Jannar n. J. gilt folgendes:
1. Für Ferlel im Lebendgewicht bis zu 16 Kg. einschlleß
ch gilt ein Stalldöchstyreis von 1,60 VNark leine Mar⸗
8 Pfg.) je Pfund Lebendgewicht. Der Anlauf is
zribalpersonen Ind Hündlern, auch wenn diese nicht Mid
jlieder des Rhein. Viehhandelsverbandes sind, geftattet,
Dasselbe gilt von der Abschlachtung. Soweit örtliche Be
stimmnngen über die Abschlachtung der Ferkel bestehen
müssen diese zwar deachtet werden. Die Bestimmungen
werden oberx nicgends dazu führen, die Abschlachtung gzu
verhindern.
Auch der Ausfuhr der Ferkel aus einem Kreise werder
Schwierigkeilen nicht bereitet. Allerdings muß die Geneh
nigung bei der Kreisbehörde beantragt werden. Dat
Fleisch wird auf die Fleischkarte nicht angerechnet.
Die Vertrauensleute des Rhein. Viehhandelsverhandes
nehmen Ferkel gum Höchstpreise ab. Verbandsmitglieder
wird eine Stücksrovision von 8 Mark (fünf MWarl) gezahle
2. Für Schmeine im Lebendgewicht über 15 Kg. wird ein
Einheitspreis von 78 Nark (achtundsiebzig Marh) je bo Kg
Atd außerdem ein Zuschlag gegzahlt, der beträgt:
im Lebendgewicht bis einschließlich 80 Kg. (dreißig Kg.
18 Mark (achtzehn Marh); 3
vou mehr als 80 bis einschließlich 8 Kg. Kreißig bit
einjchließlich fünsundvierzig Kg.) 14 Mark (vier
zebn Mark);
won inehr als Ad bis einschließlich 60 Gg. (fünfundvies
38 g einschließlich sechzig Kg.) 10 Mark (zeh⸗
Nart);
——— Ka. (scchai.
bis einschließlich 765 Ag.) 6 Nar!t (jechs Marknj
—X
GEndlich wird noch, wenn die Verladestelle des Viehhalder!
speiter als 8 Kin. vom Standorie des Tieres entfernt ift
für die Kosten der Beförderung eine Vergütung gewãähri
die für je angefangene 50 8g. di Kgc Lebendgewich
1WMark (eine Mack) nicht ubersteigen darf.
Die Schweine önnen an Mitelieder des Viehhandelsver
bandes, die im Besitz einer Ausweisfarte sind, veräußer
werden, die Nerbandsmitglieder sind verpflichtet, die
Echweine den Verlrauensleuten ihres Kreifes anzumelden
Amb abzuliefern. sie erhalten bei sreihändigem Verrauf eine
Stůctprobision von 6 Nart fünj Marth.
Nach dem 15. Januar werden die Höchftpreise und dit
bandlerprobiston wesentlich herabgeserzt. Die noch vor hari
denen Tiere werden gwangstwweise weggenommen. Ferlel
fleisch wird auf Fleischkarte angerechnet.
Auch die alsbaldige Vornahme von Hausschleachtungern
ist dringend erwünscht und liegi im eigen ten Interesse der
Zierhalter. Denn je geringer das —— — —X
Echlweines ist, uinso größer ist die Wochenmenge, die au
bie Fleischkarte in Anrechnung konimt. Beim Schlachtge
wicht ¶ von d0 Ko. Ffünfzig) und weniger werden —
700 EGramm 3 don mehr ala 80 60 uns
αονA v nν
            
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