Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Anttlliches Anzeigeblatt
für den Kreis Saarbrücken
erouscceben vom Kal. Laudratsamt Saarbruͤcken
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Die nstag.

. Jannar 1918. 44 Ja'“rg.

Inteult.
Seminarkursus zur Ausbildung von Gewerbelehrern Verzeichnis der Brieftaubenvereine in Saarbrücken S. 73
S. 5. Erzeugerlhostprete sur Gemüse (Z. 6. — Höchste⸗e F Abschlachtung von Schwetnen S. 7. T. Ausgabhe der
oretle fir Frenrise . 6). — Versorgung mit Kaffee-Ersaß⸗ Bezugescheine jür Webe, Wirlk- und Strickwaren Brebach
nnttesne S Gn Shcließung Metzgeret Fitolaus Schmidt. (Ss. 8)
deusweTer — Wohmingsmietverträge“ (S. 6). —
760498 al Langegig —251
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VBekannutunachang,
Von Osftern 1818 423 beabsfichtige ich, wieder einen
Seminarkursus zaitr Nusbiidung von Geworbelehrern
u veramstalten, an dem auch Kriegsbeschüdigte teil
rehnen können. Der Kursus wird in Charlottenburg
neden Räumen der Handwercer- und Kunstgewerbe—
chule, Wilmersdorserstratze 166/167, unter Oberleitung
des Landesgewerbeamts stattfinden, ein Jahr dauern
— Be ge⸗
aügender Betelligung sollen Lehrgänge eingerichtet
velden. die zur Ausbildung von Gewecheotebreyne Ar
je tsaraenden Berussgruppen dienen:
Metallgewerbe,
Baugewerbde,
Ichmückende Gewerbe
sahrungsgewerbe,
». Ungelergte Arbeiler.
Befähigt zur Aufnahme in den Senrnunrfurinus
ind

möglichst in einem größeren Betriebe praktisch betätigt
haben.
Das Lebensalter der Aufzunehmenden soll min—
destens 24 Jahre, höchstens 35 Jahre betragen.
Der Nachweis der Aufnahmefähigkeit erfolgt durch
Beihringung von Zeugnissen und durch Ablegung einer
Prüfung nach Maßgabe der vorläusigen Prüfungs—
ordnung vom 18. September 1912 (H. M. Bl. S. 492),
die durch den beiliegenden Nachtrag ergänzt worden
ist. Kriegsteilnehmer haben ein anitsärztliches Zeug⸗
nis veizubringen. in dem genau angegeben ist, ob und
vieweit sie den Anstreneungen des Unterrichts gewach
sen sind.
Die Besucher des Seiminarkursus haben ein Schul—
geld von 60. — Miee zu entrichten, das zu Beginn
des Kursus erhoben wird. Bei der Meldung haben
die Bewerber eine Erklärung darüber abzugeben, ob
sie imstande sind. sich während der Ausbildungszeit
selbst zu unterhalten. Unhemittelten kann das Schul⸗
geld erlassen und in besonderen Fällen nach Maßgabe
zer zur Verfügung stehenden Mittel ein Stivendium ge
wührt werden.
Meldungen zur Aufnahmeprüsfung sind bis zum
31. Dezember ds. Is. dem Regierungspräsidenten cin
Berlin dem Oberpräsidenten in Votsdam) einzureichen
und unter Beifügung einer Nachweisnung nach bei
folgendem Muster bis zum 15. Januar 1918 den
dandesoerrerbeainte zu übersenden. Soweit als mög—
lich, ist eine gutachtliche Aeußerung. gegebenenfall⸗e
quch über die Bewährung im Vehrart, zu erstatten
Teilnehmer an dem Seminarkursus 1914 werden
ohne weiteres zu dem neuen IAnutssbildungzkursus zuge
laffen.
Die Zahl der verügbaren Plätze beträgt etwa 75
Jeht die Zahl der Meldungen darüber wesentlich
hinaus, so bestimmt das Landesgewerbeamt nach seinem
Ermessen, wer zur Prüfung zugelassen wird.
Ich ersuche Sie, diesen Erlaß und, soweit es noch
erforderlich ist, die vorlänfige Pruͤfungsordnung den in
Betracht konmmenden Gemeinden mitzuteilen und dafili
zu sorgen, daß beide in den Kreisen der Fortbildukga
schullehrer und Kriegsbeschädigten bekannt werden.
Verlin W. 9, den 24. November 1917.
Der Minister für Handel und Gewerbe
gez. Sydom
Der Nachtrag zur vorläufigen Prüfungsordnuaiit
ist im Minifterialbsatt der Handels. und Gewerbe
Parmattling aHedrucgt und “kann auch auf dem Land

Techniter und Handerker mit ausreichender
Algemeiner Bildung, welche mindestens 3 Jahre prak⸗
isch gearbeitet haben. Bevorzugt werden Bewerber,
die schon nebenamtlich an Fortbildungsschusen unter⸗
richtet Haben.
aAls ausreichend für die geforderte allgemeine Bil
dung gelten die für den Erwerb der Einjährigfrei—
villigen⸗ Berechtigung erforderlichen Kenntnisse. In—
dessen wird die Kenntnis fremder Sprachen nicht ver⸗
angt, wohl aber Gewicht darauf gelegt, daß die Be—
verber die deutsche Sprache beherrschen und der deut⸗
chen Literatur und Geschichte suwie den wirtschaft⸗
ichen und künstlerischen Fragen der Genenwart nicht
remd gegenüberstehen.
2. Berufelehrer, welche die zweite Lehrerprufung
Bgelegt und sich mit der Technik, gegebenenfalls mit
rinschluß des Fachzeichnens, eines wichtigeren Ge—
zerbezweigs vertraut gemacht haben. Auch sollen sie
ꝛebenamtlich an einer Fortbildungsschule tätig ge—
oesen sein: Bewerber, bei denen dies nicht der Fall
st, können ausnahmsweise zugelassen werden. Bevor—
ugt werden Bewerber, die sich im gewerblichen Leben
etätigt haben.
3. Kriegsbeschädigte Offiziere, die rechnijch vorge
zildet sind oder sich sür den Unterricht in den Klas⸗
orßAnnesornten Arkeifen vorsereitfet und doheo
            
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