Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

2. Die Petroleum-Gesellschaften haben bis zum
15. jeden Monats mir anzuzeigen, welche Menge an
handels⸗ und Ausgleichspetroleum ihnen fuür den fol⸗
genden Monat zur Verteilung im Bezirk überwiefen ist.
3. Die Verordnung tritt sofort in Kraft.
. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis
zu 1500 Mk. oder mit Gefängnis bis zu 3 Monaten
bestraft.
Trier, den 31. Januar 1918.
Der Regierungs-Präsident.
Baltz.

10

105) Bekanntmachung.
Bei der Rettung von Personen aus den Trümmern
zines bei einem Fliegerangriffe eingestürzten Hauses
in Wehrden, haben sich, wie nachträglich bekannt ge—
worden ist, außer den in meiner Bekanntmachung vom
27. November 1917 — J. A. 3. 1309 — (Amtsblatt Seit⸗
256 Nr. 751) aufgeführten Personen auch der Hüttenoorarbeiter
 Johann Schneider und der Hauseigentümer
Beorg Rink, beide aus Wehrden in hervorragender
Weise unter Nichtachtung der persönlichen Lebensgefahr
erfolgreich beteiligt und durch ihr mutiges und eut—
schlossenes Verhalten zum Gelingen des Rettungswer—
kes wesentlich beigetragen.
Das brave und mutige Verhalten der beiden Ge—
nannten wird herdurch nachträglich lobend zur öffentli—
chen Kenntnis gebracht.
Trier, den 25. Januar 1918.
Der Regierungspräsident.
J. V. gez. Schu lin.

106) Bekanntmachung.
In der durch das Amtsblatt Nr. 3 erfolgten Be—
kanntmachung über die Ausstellung von Saatkarten
ist ein Druckfehler unterlausen. Auf Seite 18 (unter
Nr. 48) muß es „Saatkarte“ statt „Saatmarke“ heißen.
a
apßsuczungen os Lürgtöhmios
107) Beknauntmachung.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß vom 1.
März ab für Getreide, das abgeliefert wird, ein Preis—
abschlag von 100 Mark für die Tonne oder 5 Mark für
den Zentner eintritt.
Saarbrücken, den 5. Februar 1918.
Der Königliche Landrat.
von Halfern.
bekunntungen der sgl. Polszbitesihn
108* Vekanntmachung
Nachdem die in dem Stalle des Grundstücks Lud—
wigplatz 15 untergebracht gewesenen räudekranken
Pferde der Posthalterei anderweitig untergebracht wor—
den sind und die amtstierärztliche Abnahme der vor—
schriftsmäßig ausgeführten Desinfektion des Stalles
tattgefunden hat, hebe ich die unterm 17. 12. 1917
angeordneten Schutzmaßregeln hiermit wieder auf.
(Saarbrücker Kreisblatt Nr. 135 Seite 651))
Saarbrücken. den 5. Februar 1918.
Der Königl. Polizeidirektor.
bekunnimochungen gueror behörden
Bekanntmachung
Unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 11.
Juni 1917 wird hierdurch der Höchstpreis für Eier beim
Erzéeuger pom Fehruar 1918 qh auf 33 Pfenniqo das

Stück und der Kleinhandelspreis auf 43 Pfennig das
Stück festgesetzt.
Trier, den 25. Januar 1918.
Bezirkseierstelle für den Regierungsbezirk Trier
Der Vorsitzende Schra kamp
Anordnung betr. Zureisegenchmigung nach Orten wahe
110) der daãnischen Grenze.
Im Interesse der öffentlichen Sicherheit bestimme
ich was folgt:

81.
Wer in das im 8 2 näher bezeichnete Gebiet zu
reisen will, bedarf einer besonderen Zureisegenehmi
gung.

82.
Das Gebiet wird begrenzt:
im Norden von der Landesgrenze nach Dänemark
im Süden von folgendem Straßenzug: Reisby—
Haved — Wodder — Cousagger — Hoirup II —
Arnum — Thiset — Graiumby — Gramm —
Grammgaard — Brendstrup — Rödding- Grön—
nebek — Jels — Oxenwatt — Mölby — Sommer—
stedt — Kastwraa — Simmerstedt — Hjerndrup
— Seggel und — Boiskow — Fjestrup — Knud
— Knud Zgl. unter Einschluß der Gemarkungen
der an dem Straßenzuge befindlichen Ortschaften

83.
Für die Erteilung der Zureisegenehmigung ist zu—
ständig die Militärpolizeistelle Flensburg.
Die Zureisegenehmigung ist vor Antritt der Reise
einzuholen.

84.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmun—
gen werden auf Grund des 8 9b des Gesetzes vom 4
6. 1851 und des Reichsgesetzes vom 11. 12. 1915 mit
Gefängnis bis zu einem Jahre, bei Vorliegen mildern—
der Umstände mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu
1500 Mk. bestraft.
Altona, den 12. Januar 1918.
Stellv. Generalkommando IX. A. K
gez. v. Falk.
Saarbrüchen, den 8. Februar 19818.
Der Köntgliche Landrat:
v. Halfern.

D óú—

Personalnachrichten.
Der mit der kommissarischen Verwaltung des Land—
ratsamts im Kreise Wittlich betraute Regierungsrat
Dr. Simons ist durch Allerhöchste Bestallung vom 17.
Januar 1918 zum Landrate ernannt. Ihm ist vom
Herrn Minister des Innern vom 1. Februar dss. Is
ab das genannte Landratsamt endaültig übertragen
worden

Der heutigen Auflage liegt ein Merkblatt
der Kriegs-Felll-Aktien-Gesellschaft in
Leipzig, Tröndlinrind 83, über sachgemäße Behandlung
und Ablieferung der seit dem J1. Juni 1917 beschlagnahmten
danin-, Hasen- und Katzenfelle bei. Wir empfehlen, dieses
Merkblatt aufmerkisam zu studieren und aewissenbaft z0
vefpologen

Schützengrabenruf — vom Güden.
Aller Besitz ist verächtlich
Wenn ihn nicht die Freiheit
Adelt und verklärt.
Goldner und diamantner Schmuck daheim
sVehßren dem Vaterlande!
            
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