Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

9 elanzuimachung
Nuch Adianj Lor in meiner Bekanntinachung vom
1. Dezember 1917 festgesetzten Frist für die Abstimmung
iber die Errichtung einer Zwangsinnung für das
Sschuhmacherhandwerk in den Bürgermeistereien Völk—
lingen und Ludweiler ist die Abstimmungsliste ge⸗
schlossen worden. Von heuie ab liegt die Liste während
wei Wochen werktäglich von 921 Uhr vormittags
n den Diensträumen des hiesigen Landratsamts
Zchloßplatz 8, Zimmer Nr. 6, zur Einsicht und Er—
sebung etwaiger Einsprüche der Beteiligten öffentlich
us.
Es wird darauf hingewiesen, daß nach Ablauf
»er Frist angebrachie Einsprüche nicht be ruͤcksichtigt
verden. J
Saarbrücken, den 27. Dezember 1917.
der Kommissar zur Errichtung einer Schuhmacher⸗
deangsinnung in den Bürgermeistereien *Alkliuqeu
und Ludweiler.
xr Königliche Landrat.
J. B.: von Salmuth.

3 2.
Die Bestinmungen des 831 gelten nicht:
) für die Pferde der im 3.25 Abs. 3 Zifser 124 des
Gesetzes über die Kriegsleistungen genannten Perfsonen:
) für Pferde unter / Jabren, ferner ättere Foblen.
die nach Gutachten des zuständigen Kreistierarates
aum Gebrauch in den in 81 erwähnten Betrieben
Gewerbe ussp) now nicht geeignet sind;
fuͤr ausschließlich der Nachzucht dienende Pferde, so—
weit der Besitzer sie bisher dazu verwendete;
für Schuspferde, die Erwerbszwecken dienen, sowie
Rennpferde (auch Traber), wenn der Friedenswert nach⸗
weislich völlig aus dem Rahmen der möglichen Ent—
schädigung fällt.
Der Nachweis zu d muß für jedes derartige Pferd be—
sonders durch schristliche Bescheiniaung des Landrats usw.
einwandfrei erbracht werden.
Die Verabsolgung von“ Futter jeder Art an Pferde,
deren Halten verboten ist, gt, untersamn
Zuwiderhandlungen we den auf Grund des 8 9b de—
Besetes über den — bestraft.
Diese Verordnung gilt fuͤr den Befehlsbereich außer⸗
balb Elsaß⸗Lotkringens.
⸗ Der koimnmandierende General:?
v. Moßner.
* 7
Behunimuszungen guigrer ßedördbn.
Bekanutmachnug.
Unter dem Schweinebestande des Nikosaus Theis v
Wehrden, Burötherstr. 8, ist die Rot!aufseuche ausge
brochen und wurde daber über das betreffende Gehöft di
Zperre verhängt.
Völksfingen, den 27. Dezember 1917.
Die VBolizei⸗Verwaltung
Der Bürgermeister.
J. V.: Der Beigeordnete Kohler
Saarbrücken, den 4. Januar 1918.
Der Körtaliche Landrat:
n. 82 n. *
* 9. *
Gieckbrief.
Der unten beschriebene be'gische Arbeiter, der sich Jusef
de Greef aus Brüssel nannte und angeblich am 15. 7.
1895 in Varis geboren ist, ist, nahdem er wegen Paß—
Wegehen und Spionageverdachts festgenommen war, ent⸗
wichen.
Es wird ersucht, ibhn festzunehmen und in das nächste
Gefängnis abzusefern, sowie zu den hiesigen Atten K. .
Nr. 2509/17 sofort Mitteilung zu machen.
1000 Mark Telobnung exhält, wer den Täter ergreift
oder wer seinen Aufenthackt so bezeichnet, daß er erariffen
werden kann. V
Trier, den 23. Dezember 1917.
Ariensnericnt berue Landgericht
Beschreibunot:
Alter: etwa 26 Jahre;
Grüße: erwa 1,74 Meter·
Statur: rräßtig:
haare: blond:
Bart: ohne wesentlichen Barr,
Sprache: gut, deutsch auch.
Besondere, Kennsgeichen: an der einen Obr
muschel eine eiwa talergroße, unregelmäßige, schor⸗
fige, mit Blutserinsel bededte Narbenstel!e.
Kleidung: wahrscheinlich brauner Hut. dunkler Mantel
—

gußnnaßinnen erbqhl
zodunn mochunsen car sgl. polstzelsteehtiun
Bekannturechung
Amtstierärzlicher Feststellung zufolgze ist unter dem
ßferdebestande des Fuhrunternehmers Adolf Jolas,
welcher in dem Stalle des Hausgrundstücks Hohenzol⸗
lernftraße 68 hierselbst untergebracht ist, die Raude fest⸗
jestellt worden. Die zum Schutze gegen die Weiterver⸗
breitung der Seuche notwendizen Maßregeln sind an—
geordnet worden.
Scarbruͤcken, den 28. Dezember 1917.
Der Königliche Polizeidirektor.
— A ßeprrostgnmgt
zedeputuzchzungen sgg benrsfmnsit
9 3068505
21. Resatsürhä.
Bekauntmachung
Alle Personen, die zur Ablieserung von eu duer
Ztroh für den Heeresbedarf von den zuständigen Stel⸗—
en aufgefordert werden und dazu imstande sind, haben
der Aufforderung Folge zu leisten und die Lieferung
ꝛechtzeitig zu erfüllen.
Zuwiderhandlungen werden auf Grund des 839b
ꝛes Gesetzes über den Belagerungszustand bestraft,
Diese Veroronung gilt für den Befehlsbereich
nßerkosh iegß-yothringens.
Der Konmandierende General
v. UNoßner.
Ve rordunutg
üver das Halten von SBarxuadpieroen
81.
Vom 1. Februar i918 ab ist das Halten von v
ferden verboten.
Luxuspferde im Siune dieser Verordnung sind alle
zferde, die nicht in Gewerbe, Handel, Industrie und
randwirtschaft in kriegswirtichaftlich wichriger Weile als
Hebhrauchzplerde fätin find

——— — — —
—J
e— 345
Kreisspar e Gaarbrücken
Außer Samstags: Nachmittags ist die Kasie
n Monat Januar 1918 auch jeden
Dienstag und Dennerstag nachmittoogs
geschlossen.
Saarbrücken, den 31. Dezember 1917.

—48330 ar: Priv.
Netasnbetten at.u
iolarahmenutaatt, Kind erbetten
ironmaßplfalelk. Luhej. Nüp.

—

*
BRetInAssssæn.
Artiréiung sotort. Miter u.
Ueschleeht angehen. AMuskuntt
 umsonst. „Samis-Versand“,
 München
FAS. TA Aνι ⏑ 2422

——

J.
            
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