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Saarbrücier Kreisblatt
Amkliches Anzeigeblatt
für den Kreis Saarbrücken
herausgegeben vom Kal. Tandratsamt Saarbructe
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ir 10.
Dieno
5. Febrnar 1918
44. Jahrs
Zuhalt.
Beschälstativnen in Schafbrücke und Ekwerler S. 37). — nebhmigung an danische Grenze S. 38). — Ausgabe dber
Eintrieb der Schafe in Fichtenkulturen (S. 37). — Er⸗ Bezugsscheine in Brebach (S. 39). — Kreislammelstelle für
soschene Maul⸗ und Klauenseuche bei Karmann,. Kleinblit- Schulsammlungen: Abruf Brennesseln; Abruf ÄObstkerne.
ersdort (S. 37). — Revistonen der Bäckereien (S. — KBeisdornfruchte, Löwenzahn⸗ und Cichorienwurzeln; betr.
defsentl. Landsturm⸗Aufruf (S. 38). — Sicherung der Tele⸗ Sammlung von Kaffeegrund. Wolle, Lumpen, Säcken (S. 39
raphen⸗ und Fernlvrechleitungen G. 38). — Zureise⸗Ge⸗— Lehranstalt Geisenbeun a. Rb. (S. 4
* 3
d —IIILL
Den Beschalstationen in Schafbrücke bei Brebach neten Hengste überwiesen, welche vom 1. Februar bia
ind Eiweiler des hiesigen Kreises sind die nachbezeich⸗ Ende Zunid. Is. auf diesen Stationen dechen:
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Station
Kreis
Name
N Re ler
Vaterl. u.
Geburtsi.
Eiweiler
Saar⸗
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Blitz
Udo
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Rh · 1918
B. 1907
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Echaf⸗
yrucke
SEalon
hr.
B. 1806
Ich weise besonders darauf hin, daß die Hengste
in der Mittagszeit von 11-2 Uhr nicht decken, sowie
daß für die Benutzung der Landbeschäler die in den
Saarbrücken. den 31. Zanuar 1918.
du) Eintrieb der Schafe in Fichtenkulturen ˖
Zur Linderung der Futternot und zur Förderung
der Schafhaltung werden auf Antrag der Schafhalter
durch die Kgl. Oberförster die Fichdenkulturen der
Staatsforsten unter gewissen Einschränkungen für den
Eintrieb von Mutterschafen freigegeben werden.
In gleicher Weise werden auch, vorbehaltlich der
Zustimmung der Gemeinderüte die Fichtenkulturen der
Bemeindewaldungen durch den Gemeindeobersörser auf
Antrag zu besagtem Zwecke geöffnet werden. Die An—
weisungen der Forstbeamten sind genau zu befolgen.
Saorbrücken. den 30. Januar 1918.
Der Königliche Landrat.
von Halfern.
99
Bekanntmachung
Nachdem die Maul⸗ und Klauenseuche in dem
Behöft des Bauunternehmers Karmann in Kleinblitersdorf
wieder erloschen ist, wird meine im Kreisblatt
zom 22. Dezember 1917 Nr. 134 abgedruckte Viehseu—
henpolizeiliche Anordnung vom 21. Dezember biermit
rufgehoben.
Saorh rũcken. den 1. Februar 1918.
Der Königliche Landrat
—XVV
X
Deckgeldsat
Abstammung
4
pm
v. Wrangel (Pr. H.) a. d. Summe St. 4544)
21,50
Jv. Barnum d. Plancenoit 32254 a. d.
Flora d. Villers 65373 223
v. Nickel 11090 4. d. Pauline de Forchies
12545 — D 4 0 — — —
21,560
21,50
ösffentlichen Aushängen der Dedstotinean angegebenen
Vedingungen maßgebend sind.
Der Konigliche Landrat.
Vekaun tirachung
Bei den Revisionen der Bäckereien ist aufgefallen,
daß trotz der am 30. November 1917 erlassenen Ver—
ordnung die Brotmarken beim Einkauf der Brote nicht
sofort entwertet und daß die Marken vielfach erst aw
Schlusse der Woche aufgeklebt werden.
Die Bäckereien und die Brotverkaufsstellen wer—⸗
den hierdurch nochmals darauf hingewiesen, daß die
Brotmarken in Gegenwart der Käufer durch Abtrennen
der linken oberen Ede entwertet werden müssen. Fer—
ner sind die Marken jeden Abend aufzukleben, damit
bei den Revisionen der Bäckereien der richtige Mehl⸗
und Brotbestand festgestellt werden kann. Die Bäcke—
reien dürfen selbstverständlich entwertete Marken nicht
annehmen.
Außerdem ist aufgefallen, daß die Mehllagerbücher
teilweise nicht auf dem Laufenden gehalten werden.
Bäckereien, die gegen die Brotgetreideordnung, ins⸗
zesondere auch gegen die vorstehenden Anordnungen
erstoßen, werden unnachsichtlich geschlossen werden.
Sagrbrücken, den 28. Januar 1918.
Der Königliche Landrat
vonn Halfern
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