Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

995) Bekanntmachung.
Nr. Bst a 1126/11. 18. K. R. A.
betr. Wumba⸗Bewirtschaftung von Werkzeugmaschinen, elektrischen
Maschoaͤnen, Lokomobihen und landwirtschaftlichen Maschinen.
Der Erlaß Nr. C. B. 242, 11. 18 D. M. A. enthält
folgende Bestimmungen:
„Wumba⸗Bew ertschaftung von Werkzeugmaschinen, elek⸗
trischen Maschinen, Lokomobilen und landwirtschaftlichen
Maschinen wird aufgehoben. Einselheiten folgen.“
Hiernach sind die nachstehend aufgeführten Bekannt-—
machungen mit sofortiger Wirkung unter Berück'ichtigung
der Ausnahme unter Anmerkungt) außer Kraftgae—
seßzt:

deipunbt des
rlasses bezw.
der Veröffent⸗
lichung

Aktenzeichen

Bezeichnung

betr. Regelung des Han⸗
dels mit Werkzeugma—
schinen durch Beschlag⸗
nahme, Meldepflicht u.
Preisüberwachung)
betr. Bestandserhebung
von Werkzeugmaschinen
betr. Bestandserhebung
von landwirtschaftlichen
Maschinen u. Geraten
defr. Beschlagnahme u.
Bestandserhebung für
elektrische Maschinen,
Transformatoren und
Apparate
h»etr. Beschlaguahme u.
Bestandserhebung von
Lokomobilen.
Sämtliche auf Grund obiger Bekanntmachungen er—
bassenen Anordnungen und VBerfügungen unter Berück—
fichtigung der Ausnaähme unter Anmerkung!) werden gleich—
falls außer Kraft gesetzt.
Durch besondere Urkunden belegte Einzelbeschlag—
nahmen und Enteignungen von Gegenständen, welche zum
Bereich vorstehend aufgehobener Bekanntmachungen ge—
hören, bleiben in Kraft.
Berlin, den 18. November 1918.
Reichsamt für wirtschaftliche Demobilmachung
Demobimadupadamt.
De

15. September
1916

350. 7. 16B.5

—A
1916
l. Februar
1917

20. Juni 1917

1) Als Ausnahme hiervon bleiben die Richtlinien über
die Preisbildung von Werkzeugmaschinen bis auf weiteres
bestehen.
396) Bekanntmachung
Mr. F. R. 850/11. 18. K. R. A.
Artitel J.
Im Auftrage des Demobilmachungsamtes wird folgendes
angeordnet:
Die Bekanntmachungen
M. 1/7. 165. K. R. A. vom 20. Juli 1915, betreffend Bestands—
meldung und Verwertung von Kupfer in Fertigfabrikaten.
M. 5395/9. K. R. A. vom 2. November 1018, betreffend Beschlag—
nahme und Nachmeldung von Kupfer in Fertigfabrikaten.
M. 6. 3646/2. 17. K. KR. A. vom März 1817, betreffend Beschlag—
nahme von Kupferlegierungen (Messing, Rotguß, Bronze,
in Fertigfabrikaten und Nachmeldung von Kupfer in Fertig—
fabrikaten.
AM. 325/7. 15. 8. R. A. vom 31. Juli 1915, betreffend Beschlag—
nahme, Meldepflicht und Ablieferung von fertigen, ge—
brauchten und ungebrauchten Gegenständen aus Kupfer,
Messing und Reinnickel.
325 6./7. 15. K. R. A. vom 24. September, 1918, betreffend
Anweisung an die Kommunalverbände usw. zu der „Be⸗
kanntmachung betreffend Beschlagnahme, Meldepflicht und
Ablieferung von fertigen, gebrauchten und ungebrauchten
Gegenständen aus Kupfer, Messing und Reinnickel“ vom
31. Juli 1915, Nr. M. 325,7. 15. K. R. A.
3231/10. 18. K. R. A. vom 16. November 1018, betreffend
Enteignung, Ablieferung und Einziehung der durch die Ver—
ordnung M. 328,7. 15. K. R. A. beziehungsweise M. 325 6/7.
15. K.R. A. beschlagnahmten Gegenstände vom 31. Juli
9ezw. 24. September 1915

.

M. 2684/2. 16. K. R.A. vom 15. März 1016, betreffend Ent—
eignung, Ablieferung und Einziehung der durch die Verord—
nung di. 325/1. 15. K. R. A. bezw. M. 325 6/7. 18. g. R. A
beschlagnahmten Gegenstände vom 31. Juli bezw. 24. Sept
1915 mit Zusätzen.
M. 8,1. 18. K. R. A. vom 26. März 1018, betreffend Beschlag—
nahme, Enteignung und Meldepflicht von Einrichtungsgegen—
ständen bezw. freiwäillige Ablieferung auch von anderen Gegen—
ständen aus Kupfer, Kupferlegierungen, Nickel, Nickellegie—
rungen, Aluminium und Zinn.
M. 8/6. 18. K. R. A. vom 15. Juni 1918, betreffend Nachtrag
zu der Bekanntmachung Nr. M. 8,1. 18. K. R. A. vom 26.
März 1918.
1700 A/8. 17. K. R. A. vom 2. Oktober 1917, betreffend Nach—
trag zu der Bekanntmachung Nr. Me. 1,3. 17. K. R. A. vom
20. Juni 1917.
2. 17. K. R. A. vom 8. Februar 1917, betreffend Beschlag—
nahme, Bestandserhebung und Enteignung von Bierglas—
deckeln und Bierkrugdeckeln aus Zinn und freiwillige Ab—
lieferung von anderen Zinungegenständen.
1/12. 16. K. R. A. vom 10. Januar 1917, betreffend Beschlag—
nahme, Bestandserhebung und Enteignung von Prospekt—
pfeifen aus Zinn, von Orgeln und freiwillige Ablieferung
von anderen Zinnpfeifen, Schallleitern usp. von Orgeln und
sonstigen Musikinstrumenten.
1/1. 17. K. R. A. vom 1. März 1017, betreffend Beschlag—
nahme Bestandserhebung und Enteignung sowie frreiwillige
Ablieferung von Glocken aus Bronze.
500/2. 17. K. R. A. vom 1. März 18917, betreffend Beschlag—
nahme, Bestandserhebung und Enteignung von fertigen,
gebrauchten und ungebrouchten Gegenständen aus Aluminium.
7OoOo/q. 17. K. R. A. vom 10. Mai 1917, betreffend Nach—
trag zu der Bekanntmachung Me. 500/2. 17. K. R. A. vom
1. Marz 1017.
M. 2432/8. 15. K. R. A. vom 24. August 19185, betreffend Be—
standsmeldung und freiwillige Ablieferung der zur Bedachung
von öffentlichen und privaten Bauwerken verwendeten Kupfer—
mengen, eiunschließlich kupferner Dachrinnen, Abfallrohre.
Fenster- und Gesimsabdedungen.
2060/11. 17. K. R. A. vom 9. März 1017, betreffend Beschlag—
nahme, Meldepflicht, Enteignung und Ablieferung der bei
öffentlichen und privaten Bauwerken zu Blitzschutzanlagen und
zur Bedachung verwendeten Kupfermengen, einschließlich
kupferner Dachrinnen, Abfallrohre, Fenster- und Gesimsab—
deckungen, sowie einschließlich der an Blitzschußanlagen be—
findlichen Platinteile.
M. 200/1. 17. K. R. A. II. Ang. vom Juni 1918, betreffend Nach—
trag zur Anweisung an die Kommunalverbände zu der Be—
kanntmachung Nr. M. 200,1. 17. K. R. A. vom 9. März 10917.
1700 B/8. 17. K. R. A. vom 2. Oktober 1917, betreffend Nach—
trag zu der Bekanntmachung Nr. M. 200/1. 17. K. R. A
vom 9. März 10917.
00/2. 17. . R. A. vom 15. Mai 10917, betreffend Beschlag—
nahme, wiederholte Bestandserhebung und Enteignung von
Deitillationsapparaten aus Kupfer und Kupferlegierungen
(Messing, Rotguß und Bronze) und freiwillige Ablieferung
bon anderen Brennereigeräten aus Kupfer und Kupfer—
legierungen (Messing, Rotguß und Bronze).
Mc. 1700 0/8. 17. K. R. A. vom 2. Oktober 1917, betreffend Nach—
trag zu der Bekanntmachung Nr. Me. 100/2. 17. K. R. A.
vom 15. Mai 1017.
1400/4. 18. K. R. A. vom 1. Mai 1018, betreffend Beschlag⸗
nahme und Bestandserhebung von Gehäulen und Gehäuse—
teilen von Kontroll-, Regüstrier- und Schreibkassen.
M. 1/9. 16. K. R. A. vom 1. September 1916, betreffend Beschlag—
nahme und Bestandserhebung von Platin
werden hiermit aufgehoben.
Artlel II.
Im Auftrage des Demobilmachungsamtes und auf Grund
des F1 der Bundesratsverordnung über Sicherstellung von Kriegshedarf
 in der Fassung vom 26. April 1917 (R.G-Bl. S. 376)
wird folgendes angeordnet:
a) All⸗ Enteignungen, welche sich auf Gegenstände erstrecken, die
durch die im Artikel J aufgehobenen Bekanntmachungen be⸗
troffen sind, werden, soweit das Material noch nicht abge⸗
liefert ist, hierdurch widerrufen.
Alle Enteignungen. welche von der Metall-Mobilmachungsflelle
 der Kriegs-Rohstoff-Abteilung veranlaßt sind und Me—
talle in Fertiafabrikaten betreffen, werden, soweit das Ma—
terial noch nicht abgeliefert ist, hierdurch widerrufen
Artikel III.
Auf Erfüllung der durch die Metall-Mobtlmachungsstelle ab—
zeschlossenen Käufe von Metallen und Metallgegenständen wird
hiermit verzichtet. Der Verzicht erftreckt sich auch auf Material,
welches aus solchen Käufen als Restlieferung noch rückständia ist
Artikel IV.
Im Auftrage des Demobilmachungsamtes wird angeordnet:
Das Einverständnis mit dem im Artikel II ausgesprochenen
Widerruf der Enteignungen und der beiderseitige Verzicht auf die
deilere Erfüllungd des Kaufverträge gemäß Artikel III mird anage—
            
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