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5 Amtliches Anzeigeblatt
für den Kreis Saarbrücken
berausgegeben vom Landratsamt Saarbrũcken
Fqhetetieltung des nichtantlichen reller Drue nud Verlag von C. v. Sche ur in Sacu
xα ODrudert Boitiingen). — dernsprecher der Selchaͤftestetle (Virtoriatrate 28)
Ao. Gisoamit Saarbrucken), Fernprecher der Vruckerel Rr. 1184 Art Saar brden)
Nr. 84—
Monta.
30. Dezember 1918 44. Jahrg.
Inhalt.
Oeffentliche Aufforderung betr. die Wahlen zur schaft (S. 370. — Viehkontrollbuch (S. 370. — Ein—
Nationalversammlung (S. 3638). — Bekanntmachung sichtnahme von Bekanntmachungen (S. 371). — Kin—
dazu (S. 368). — Nachweisung der im Kreise Saar— der-Unfug auf Straßen (S. 371). — Anmeldung der
brücken gebildeten Wahlbezirke(s. 3642368). — Ver— Offiziere (S. 371). — Ablieferung von Getreide
ordnung betr. Verbrauch der für Kriegszwecke zugewie- (S. 371). — Terminkalender für den Monat Januar
—D 1949 (S. 372- 3738)3. — Zufuhr von Kartoffeln
— Wumba-Bewirtschaftung von Werkzeugmaschinen (So 374). — Viehseuchenpolizeiliche Anordnung:
usw. (S. 869. — Demobilmachungsamt betr. aufge- Viehbestand Burbacher Hütte (S. 379. — Personal⸗
hobener Bekanntmachungen (S. 369 u. 370. — De— Nachrichten (S. 374).
mobilmachungsamt, betr. Mineralölversorgungs⸗-Gesell⸗
bBaun mo chucen
— —IVVVD
991) Deffentliche Aufforderung
betrefsend die
aut 19. Januar 1919 stattsindenden Wahlen zur
versassunggebenden deutschen Natiobnalversammlung.
In meiner Eigenschaft als Wahlkommissar für den
aus den Regierungsbezirken Coblenz (außer Kreis Wetz⸗
lar) und Trier und dem Oldenburgischen Fürstentum
Birkenfeld bestehenden Wahlkreis 21 fordere ich die
Wahlberechtigten des Wahlkreises auf, spätestens am
4. Januar 1919 die Wahlvorschläge bei mir — un—
ter der Adresse: Wahlkommissar Coblenz, Maiuzer⸗
straße 2, 3 Treppen — einzureichen.
Die Verbindung von mehreren Wahlvorschlägen ist
bei mir — Adresse vorstehend — spätestens am 12.
Fanuar 1919 schriftlich zu erklären.
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 100
im Wahlkreis zur Ausübung der Wahhl berechtigten
Personen unterzeichnet sein. Sie dürfen nicht mehr
als 12 Namen enthalten. Von jedem vorgeschlagenen
Bewerber ist eine Erklärung über seine Zustimmung
zur Aufnahme in den Wahlvorschlag anzuschließen
Gleichzeitig mit dem Wahlvorschlage sind Bescheini—
gungen der Gemeindebehörden vorzulegen, daß die Un—
terzeichner in die Wählerliste aufgenommen worden
sind. Die Gemeindebehörden haben solche Bescheini—
gungen auf Antrag unverzüglich gebührenfrei aus—
zustellen.
Im Wahlkreise darf ein Bewerber nur einmal
vorgeschlagen werden.
Mehrere Wahlvorschläge können miteinander ver—
bunden werden. Die Verbindung muß von den Un—
terzeichnern der betrefsenden Wahlvorschläge oder
ihren Bevollmächtigten übereinstimmend spätestens am
123 Januar 1919 bei mir — Adresse wie oben —
schriftlich erklärt werden. Verbundene Wahlvorschläge
können nur gemeinschaftlich zurückgenommen werden.
Die verbundenen Wahlvorschläge gelten den an—
deren Wahlvorschlägen gegenüber als ein Wahhlvor—
schlag.
In den Wahlvorschlägen müssen die Bewerber in
Druck oder in deutlicher Schrift mit Rus- und Fami—
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&
liennamen aufgesührt und ihr Stand oder Beruf sowie
ihr Wohnort so deutlich angegeben werden, daß über
ihre Persönlichkeit kein Zweifel besteht. Sie sind in er—
lennbarer Reihenfolge aufzuführen. Die Unterzeich⸗
ner der Wahlvorschläge sollen ihren Unterschriften die
Augabe ihres Berufes oder Standes und ihre Woh—
nung beifügen.
In jedem Wahlvorschlage soll ein Vertrauensmann
dezeichnet werden, der sür die Verhandlungen mit
dem Wahlkommissar und dem Wahlausschufse, zur
Rücknahme des Wahlvorschlages sowie zur Abgabe und
Rücknahme von Verbindungserklärungen bevollmächtigt
ist. In derselben Weise kann ein Stellvertreter des
Vertrauensmannes bezeichnet werden.
Zur Bezeichnung des Wahlvorschlags dient der
Name des Bewerbers, der in dem Wahlvorschlage an
erster Stelle genannt ist.
Die Bekanntgabe der Namen der Beisitzer des
Wahlausschusses behalte ich mir vor.
Coblenz, den 23. Dezember 1918.
von Gröning, Regierungspräsident.
Bekanntmachung
betreffend die
Wahlen zur versassunggebenden deutschen
Nationalversammlung.
Zwecks Bildung des Wahlausschusses gemäß 88 18
und 18 des Reichswahlgesetzes und 8 22 der Wahlord⸗
nung für die Wahlen zur versassunggebenden deut—
schen Nationalversammlung vom 30. November 1918
habe ich berufen:
Als Beisitzer die Herren:
1. Geheimer Justizrat Müller-Coblenz,
2. Gewerkschaftssekretär Brendel-Coblenz,
3. Rechtsanwalt Tr. Esch-Trier,
4. Gewerkschaftssekretär Kuhnen- Saarbrücken.
als Stellvertreter die Herren:
1. Landesbkonomierat Caspers-Bubenheim,
2. Arbeitersekretär Scherber-Coblenz,
und als Schriftführer:
Herrn Justizrat Graeff⸗Coblenz.
Coblenz, den 24. Dezember 1918.
Der Wahlkommissar des Wahlbezirks 21.
von Gröning.
Regierunagspräsident.
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