Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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sfür den Kreis Saarbrücken
bevanogegeben vom Landratsamt Saarbroͤcken
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Rr. 833.

Samsta.

28. Dezember 1918 44. Jahrg.

dhalt.

Oeffentliche Aufsorderung betr. die Wahlen zur deutlschen
Nationalversammlung (S. 359). — Die französische Militärver⸗
waltung des Landkreises Saarbrücken (S. 359). — Maul⸗ und
Klauenseuche in Wehrden (S. 359). — Maul⸗ und Klauenseuche

berun mochungen
4* 235 g —
Io NnoglerungsPeisssensen
882) Oefsentliche Aufforderung
IJ betreffend die
Zam 19. Januar 1919 stattfindenden Wahle u zur
8 versassunggebenden deutschen Nationalversammlung.
5 In meiner Eigenschaft als Wahlkommissar für den aus
den Regierungsbezirken Coblenz (außer Kreis Weßtzlar) und
Trier und dem Oldenburgischen Fürstentum Birkenfeld be
stehenden Wahlkreis 21 fordere ich die Wablberechtigten
des Wablkreises auf, spätestens am 4. Januar 190919 die
Wablvorschläge bei mir — unter der Adresse: Wahl⸗
tommissar Coblenz, Mainzerstraße 2, 3 Treppen — einzu—
reichen.
Die Berbindung von mehreren Wadblvorschlägen
ist bei mir — Adresse vorstehend — spätestens am 12.
Januar 191989 schriftlich zu erklären.
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 100 im
Wablkreis zur Ausübung der Wabl berechtigten Personen
unterzeichnet sein. Sie dürfen nicht mehr als 12 Namen
enthalten. Von fsedem vorgeschlagenen Bewerber ist eine
Erklärung über seine Zustimmung zur Aufnahme in den
Wahlvorschlag anzuschließen. Gleichzeitig mit dem Wahl⸗
borschlage sind Bescheinigungen dex Gemeindebehörden vor
zulegen, daß die Unterzeichner in die Wählerliste aufge—
nommen worden sind. Die Gemeindebehörden haben solche
Bescheinigungen auf Antrag unverzüglich gebvührenfrei
auszustellen.
Im Wahlkreise darf ein Bewerber nur einmal vor—⸗
deichlagen werden.
Mebrere Wablvorschläge können miteinander verbunden
werden. Die Verbindung muß von den Unterzeichnern
der bhetreffenden Wablvorschläge oder ihren Bevollmächtig⸗
ten übereinstimmend spätestens am 12. Januar 1919 bei mir
— Adresse wie oben — schriftlich erklärt werden. Verbundene
Wablvorschläge können nur gemeinschaftlich zurückgenom—
men werden.
Dic verbundenen Wahlvorschläge gelten den anderen
Wahlvorschlägen gegenüber als ein Wahlvorschlag.
In den Wahlvorschlägen müssen die Bewerber in Druck
oder deutlicher Schrift mit Ruf⸗ und Familiennamen auf—⸗
geführt und ihr Stand oder Beruf sowie ihr Wohnort
so deutlich angegeben werden, daß über ihre Persfönlichkeit
kein Zweifel besteht. Sie sind in erkennbarer Reiben⸗
folge aufzuführen. Die Unterzeichner der Wahlvorichläge
sollen ihren Unterschriften die Aufgabe ihres Berufes oder
Standes und ihre Wohnung beifügen.
In jedem Wahlvorschlage soll ein Bertrauensmann be—
zeichnet werden, der für die Berhandlungen Fit dem Wahl⸗
kommissar und dem Wahlausschusse, zur Rücknahme des
Wahlvorschlages sowie zur Abgabe und Rücknahme von Ver⸗
hindungserkläͤrungen bevollmächtigt ist. In derselben Weise
lann ein Stellvertreter des Vertrauensmannes bezeichnet
werden
Zur Bezeichnung des Wablvorschlages dient der Name
des rperhere der in dem Wablvorschlage an erster Stelle
zenannt ist

in Saarbrucken (S. 358). — Bestandsaufnahme von Benzol,
Benzin und Oel (S. 360). — Gesuch der Gesellschaft für Straßen—
bahnen im Saartal um Genehmigung der Ausgestaltung des
Gleises (S. 360)

Die Bekanntgabe der Namen der Beifißer de⸗
WVablausschuffes bebalte ich mir vor.
Coblensa, den 23. Dezember 1918
von Grsninæ,
Reoierunospräsident.
uneeen —3
383) Bekanntmachung,
Durch das französische Kommando ist eine Milnarver-Jaltung
 des Kreises Saarbrücicen- Land geschaften worden
derr Hauptmann de Villers ist Tum Milutstverwalter von
daarbrũcken ernannt. Er wonnt in Saarbrücken, Alleestraße
; dortselbst befindet sich vorlaufig auch Sein Buro. reie
3 Nc. 500. Sprechstunden: jeden Morgen von 9 bis 11
hr. Dem Hauptmann de Villers Sind die Bürgermeéisteteien
Jeusweiler, Quierschied, Friedrichsthal, Sulzbach, Dudweiler,
ꝛiegelsberg, Püttlingen, Brebach Cleinbsistersdort nutegtesst
Alle Eragen der Zivilverwaltung unterstenen der Müi
türverwaltung.
Die Bũrgermeistereien Völklingen, Gersweiler, Ludweiler
anterstehen dem Herrn Oberst Stuhl, Militarverwaster von
zaarbrücken. St. Johann.
Saarbrũcken, den 18. Dezember 1918.
Der Landrat.
I. V.: von Salmnuth.

284 Biehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Unter dem Viebbestande des Schneidermeisters Nikolaus
ZTbeis in Webrden, Burötherstre 8, ist der Ausbruch der
Maul⸗ und Klauenseuche amtstierärztlich festgestellt worden.
Der Sperrbezirk wird auf das verseuchte Geböft
beschränkt.
Ein Beobachtunssbezirk wird nicht gebildet.
Für das verseuchte Geböft finden die Vorschriften
meiner viebseuchenpolizeilichen Anordnung vom 16. do. Mia
Kreisblatt vom 20. 12. 1918 — sinngemäße Anwendung
Saarbrücken, den 20. Dezember 1918
Der Landrat.
von Halfern.

Bekanntmachung.
(VBiehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Amtstierärztlich ist bei einer Kuh des hier Hubert⸗-Wiuller—
Straße Nr. 109 wohnenden Wirtes Peter Arndt die Maul—
und Klauenseuche festgestellt worden.
Zum Schutze gegen die Seuche wird auf Grund des g 18ff.
des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (R.Ges.“Bl. S. 58198)
'olgendes bestimmt:
Das Sperrgebiet umfaßt das Seuchengehöft Hubert-Müller—
Straße 109.

955)

Das Beobachtungsgebiet.
An den Haupteingängen des Sperrgebiets sind Takeln mit
eutlicher und haltharer Aufschrift „Maul- und Klauenseuche—
Zperrbezirkꝛ, Gänfuhr und Durchtreiben von Klauendieh sowi—
            
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