Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

30

fahrlässigen Beschädigungen die Täter derart ermittelt
und zur Anzeige bringt, daß sie zum Ersatz oder zur
Bestrasung herangezogen werden können, werden im
Einzelsalle Belohnungen bis zu 15 Mk., in be—
sonderen Fällen auch höhere Beträge, aus der Post⸗
kasse gewährt. Die Belohnungen werden auch dann
bewilligt, wenn die Schuldigen wegen jugendlichen
Alters oder aus sonstigen persönlichen Gründen nicht
haben bestraft oder ersatzpflichtig haben gemacht werden
können, oder wenn die Beschädigung noch nicht wirk—
lich ausgeführt, sondern durch rechtzeitiges Einschreiten
verhindert worden ist. Die gegen die Telegraphen—
anlagen usw. verübte oder versuchte strafbare Handlung
muß jedoch soweit festgestellt sein, daß die Bestrafung
der Schuldigen erfolgen kann. Alle zur Mitwirkung
an der Erhaltung der öffentlichen Anlagen berufenen
Behörden und Beamten werden ersucht, diese Mitwir—
kung zum Schutze der Reichs-Telegraphenlinien eintre
ten zu lassen und im Falle der Ermittelung von Per—⸗
sonen, welche Beschädigungen an Telegraphenanlagen
herbeigeführt oder versucht haben, der nächsten Post-⸗
anstalt hiervon Mitteilung zu machen. Jede vorsätz—
liche oder fahrlässige Beschädigung von öffentlichen
Zwecken dienenden Telegraphen- oder Fernsprechan—
lagen wird gemäß 8 9b des Gesetzes über den Belage—
rungszustand vom 4. Juni 1851 mit Gefängnis bis zu
einem Jahre bestraft, sofern nach den allgemeinen Straf—⸗
gesetzen keine höhere Strafe verwirkt ist.
Der Versuch der Beschädigung wird wie die vol—⸗
lendete Tat bestraft.
Die einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetz⸗
buchs für das Deutsche Reich lauten nach dem Gesetze
vom 13. Mai 1891:

8317.
„Wer vorsätzlich oder rechtswidrig den Betrieb
einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphen—
anlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er Teile
oder Zubehörungen derselben beschädigt oder Verände—
rungen daran vornimmt, wird mit Gefängnis von
einem Monat bis zu drei Jahren bestraft.“
8318.
„Wer fahrlässigerweise durch eine der vorbezeich—
neten Handlungen den Betrieb einer zu öffentlichen
Zwecken dienenden Telegraphenanlage verhindert oder
gesährdet, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre
oder mit Geldstrase bis zu neunhundert Mark bestraft.“
83184.
„Unter Telegraphenanlagen im Sinne der 88 317
und 318 sind Fernsprechanlagen mitbegriffen.“
Daneben sind unter gewissen Voraussetzungen noch
die allgemeinen Strafbestimmungen wegen
Sachbeschädigung anwendbar, namentlich die Be—
stimmungen aus 8 304: „Wer vorsätzlich und rechts
widrig Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen die
nen, beschädigt oder zerstört, wird mit Gefängnis bis
zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu eintausend—
fünshundert Mark bestraft. Neben der Gefängnisssstrafe
lann auf den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte er—⸗
kannt werden.“
Trier, den 12. März 1918.
Kaiserliche Ober-Postdirektion.
Saarbrücken, 16. Dezember 1918
Der Landrat:
von Halfern.

Saarbrücken 1, Telephon 1003.
Kaffee Endlert Sule stuchep vi
Stratzendahnhaltestelle zum Schlachtfeld. Saat für Vereine
Vereinslokal für Turner, Krieger, Sänger, Eisenbahner

fillalt daarhpütken.
Delech.Adr.: deutacank. Toltp.N. 17/101. 367.
Postsscheckkonto Koln 2240.
— Hauptsitz: Berlin Ww. —
—IIIIIIIILC
IIIXLIEI
12. 12, 12, 12, 12, 1213, 121, 12,
i2zißm, I2i/, ioα., I2νοα, Iα—ο.
Filialen:
Aachen, Barmen, Beuthen, Bremen, Breslau
Brussel, Crefeld, Danzig, Dresden. Dusseldort,
 Elberfeld, Frankturt à M. Gleiwitz,
Gorlitʒ, Hamburg. Hirschberg, Rattowitz,
Köln, Ronigsberg, Konstantinopel, Leipzig,
Liegnitz, Munchen, Nuornbergs, Posen, Saarbrueken,
 Sofia, Stettin, Thorn, Trier.
Zvιgsatellen:
Allenstein, Augsburg, Bagdad, Berncastel-Cues,
 Bieleteld, Bocholt, Bonn, Bromberg
Chemnitz, Coblenz, Cronenberg,. Culmséee,
Darmstadt, Elbing. M. Gladbach, Glatz, Glogau.
Hagen, Hamm, Hanau, Hindenburg. Hohensalza,
 Insterburg. sauer, Köoln-Maulheim,
Konigshutte. Léobschütz, Libau, Lôtzen,
Meissen, Metz, Neheim, Neisse, Neuss, Offendach,
 Paderborn, Ratibor. Reichenbach,
Remscheid, Rheydt, Rybnik, Schweidpitz,
Solingen, Sprottau, Tiegenhot, Waldenburg,
Wiesbaden.
Depositenxassen:
Bergedort, Berlin-Friedenau, Berlin- Halensee,
Bersin-Liechtenberg. Berlin-Schöneberg, Berlin.
Steglitz, Berlin -Wilmersdort, Bolow, Charlottenburg,
 Deuben, Gnadenfrei, Goch, Gum
dinnen. ldar, Kolberg, Langenbielau, Langerfeld,
 Langfuhr, Lippstadt, Neukolln, Neustadt
i. Westpri, Oli va, Opladen, Potsdam, Radeberg.
 Ronsdort, Schlebusch, Schwelm, Soest
Spandau, Vegesack, Velbert, Wald, Warburg
Weisser Hirsch, Zoppot.
Prompteste beledizung aller hankmägsigen
beschafte zu angemessenen bedingungen.

1 — —
Apbeiterschutz-Fahrißatb!
Handleder:: Handschuhe
Handsacke:: Schürzen
tfur jeden Industriezweig, lietert an Selbstverbraucher
ilhelm bichtherz, daarhelcken Ibb
begp. I9040. u. Duishurg-Buhropt 50.

Völllinger Zünger⸗Gesellschuftuns
Telefsen goo Gaarbrücken 3Karcherstres
liefern:
frisch gebrannten btückkalk
und Erzeugnisse des Kalisunditats
zu Syndikats⸗Preisen und ⸗Vedingungen.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.