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Saarbrücker Kreisblatt
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für den Kreis Saarbrücken
derausgegeben vom Kal. Landratsamt Saarbrücken
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Dienstag.
49. November 1918 44. Jahrg.
Inv alt.
Aufrechterhaltung der Volkzernährung. — Aufforderung an
Behörden und Beante. — Reichsbanknote zu 50 Mt. — Preuß.
Aussührungsanweisung über den Verkehr mit Zucker. — Ver—⸗
ausgabung von Nährmitteln — Verzeichnis der prämiirten Zucht⸗
chweine. — Amerilanische Lebensmittel. — Verteilung der Lebens⸗
nittel. — Verordnung über Gemüse, Obst und 3 —
Die Relchsgetreidestelle. — Besprechung über die Versorgung mit
Lebensmitteln.
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ohu. er dantruhehbruon.
746) Betanntmachung.
Die Aufrechterbhaltung der Volkzernährung erfordert
unbedinat, daß keinerlei Caoriffẽ. u bec tfentlich bewirtschafseten
Lebensmittel durch unbefugte Stellen vorgenommen
werden. Verfügungen von Arbeiter- und Soldatenräten
über die Bestände an Mehl, Getreide und anderen Lebens—
mitteln, die der Reichsgetreidestelle, einer anderen LSebens⸗
mitte sielle Ooder einem Kommunalverband gehören, müßen
daher unbedingt unterbleiben, und, soweit iie getroffen
sind, sofort rückgängiz gemacht werden.
Berttnden 3 —be ⏑⏑
Die Reichsleitung:
Ebert. Haase.
747) Bekanuntmachung
Nachdem wir heute im Namen des Vollzugsausschusses
des Arbeiter- und Soldatenrats die Staatslettung in Preu—⸗
ßen übernommen haben, fordern wir sämtliche preußischen
Behöürden und Beamten auf, ihre amtliche Tätigkeit fort—
zusetzen und auch ihrerseits im Interesse des Vatecrlandes
zue Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung deizu—
tragen, wogegen ihnen ihre gesetzlichen Ansprüche un—
verlürzt verbleiben sollen.
Berlin, den 13. November 1918.
Die preußische Regierung:
Hirsch, Ströbel, Braun, Eugen Ernsti,
Hänisch, Adolf Hoffmann
748) Brkauntmachuug
betr. die Ausgabe ca zer Räüe pbantnote zu 50 Mart.
In der nächsten Zeit wied eine Reichsbanknote zu
50 Mark ausgezeben werden, deren Beschreibung wir nach—
stehend zur öffentlichen Kenntniz bhringen.
Berlin, den 31. Ottober 10918.
Reichsbank-Direktoriuum.
Havenstein. Maron.
Beschreibung.
Die neue Reichsbantnote ist auf tinem Vapier her⸗
gestellt, welches ein natürliches Wasserzeichen enthält. Die
Größe beträat I: e. Die Vorderselte aliedert sich
in zwei deutlich geschisdene Teile, einen Hauptteil rechts
und einen Nebenteil links. Beide Teile tragen einen erd—
braunen Unterdruck, welcher im Hauptteill die ganze Fläche
eimetinmt und einen Reihsadler enthält, mm dem links—
seitigen Anhang dagegen nicht die ganze Fläche bedeckt,
sondeen durch eine bewegt verlausende Linie abgeschlossen
ist. Der Hauptteil wird nabezu quadratisch von drei Linten.
elner starken und zwei schwächeren. umgrenzt, innerhalb
deren der Text angeordnet ist. Rand und Terxt sind in
braunschwarzer Farbe gedruckt. Der Terxt hat folgenden
Wortlaut in nachstebender Anordnung;
Reichsbanknote.
Fünfzig.
Mark
zahlt die Reichsbankbauptkasse in Berlin
gegen diese Banknote dem Einlieferer.
Vom 1. März 1919 ab kann diese Vanknote qufgerufen
und unter Umtausch gegen andere gesetliche
Zahblunasmittel eingezogen werden.
Berluin, den 20. OÖttober 1918.
Reichsbankdirektorium.
Havensteln V. Glascnapp Schmicdicke Korn, NMaron
Imm v. Gripm Kauffmann Schneider Budezies
Der auf dem linken Teil angebrachte Text ist auer
zum Druck des Hauptteils gestellt. Dort steht länngst der
Imrandungslinie des Sauptteiss in der Farbe des vaupt⸗
ertes zunächst die Strasandrohung: „Wer Banknoten nach—
macht oder, verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte
ich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Zucht⸗
haus nicht unter zwei Jahren bestraft.“ Außerdem ist auf
dem Anhang über dem Unteragrund ein aus fetn ver—
chlungenen Linien gebisdetes Ziestück in grüner Farbe ge—
druckt, dessen Mitte die Nummer der Banknote in roter
Farbe trägt. Darüber rechts oben steht in der Farbe des
daupttertes eine Reihennummer, die ich aus einem Buch—
staben und einer dreistelligen Zahl zusammenseßt.
Die Rückseite besteht aus einem in vrauner Farbe
zergestellten Druck. Die Zeichnung ist dreiteilig. Das rechte
und linke Seitenfesd bilden glihmäßig gestellte Figuren,.
die aus fein verschlungenen Linimzügen gebildet, simd. Das
Mittelfeld ist gaus einer vollen Tonfläche gebi det, aus
welcher, weiß in braunem Grunde, in der Mitte eine
aroße 50. darüber und darunter Federzüge ausgespart sind.
749) Prenßische Ausführungs⸗Anweisung.
zur Vererduung über den Vertdehr wit Zucker vom
17. Okttober 1917 in der Fassung der Berordnung vom
320. Eeptenber 1018 GteichaGesetzbz. S. 1217).
Die Prerßische Ausführungsanwei uag vom 27. Ol⸗
tober 1917 wied, wie folgt, abgeändecrt:
J.
Im Abschnitt A Absatz 1 tritt an Stelle der Jaoreso
zahl 1917—518 die Jabreszahl 1918 -18.
II.
Im Abschnitt B Absatz 5 wird das Wort „Potsdam“
durch „Charlottenburg“ ersetzt.
III.
Im Abschnilt D fällt der zweite Satz fort.
IV.
Im Abschnitt E wird die Jahreszahl 1916-17 in die
zZahreszaht 1917—218 und die Jahreszahl 1917218 in die
JZuhreszahl 1918 -19 abgeändert.
Verlin, den 26. Oktober 1918.
Der Staatskommissar für Volksernährung.
In Vertretung: Dr. Veters
der 889f398
eonr 05.
759) Bebanntmachung.
Für die Zeit vom 17. bis 30. November und zwar in
der Woche vom 17. bis 23. November wird ein halb Pfund
Nährmittel und für die Zeit vom 1. bis 15. Dezember, in der
Woche vom 1. Vis 7. Desember wird ebenfalls ein balb
Pfund Nährmittel an die Bevölkerung ebgegeben werden
Die hierzu erforderlichen Mengen an Nährmitteln sind
teilweise in den Gemeinden eingetroffen. Die Ausgabe
tann nur erfolgen unter der Bedingung, daß die Läger der
Semeinden unberührt bleiben und daß die Bahmufubren
nicht gestört werden.
Zaarbrücken, den 11. November 1918.
Der Landrat.
pvon Halfern.