Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Während dieser Zeit können Einsprüche schriftlich oder zu
Protokoll erhoben werden.
Saarbrücken, den 31. Oktober 1918.
Der Königliche Polizei-Direktor.
J. V. von Salmuth.

7210) Bekanntuachung
Die gegen den Schuhwarenhändler und Schuhmacher—
meister Josef Anton in Saarbrücken J, Vorstadtstr. Nr. 18
wobnhaft, unterm 22. 1. 1918 ergangene Handelsuntersagung
wird bhiermit aufgehoben.
Saarbrücken, den 28. Oktober 1918.
Der Königliche Polizei-Direktor
J. V.: v Salmuth.

—„ILLLLII
ddes sönlgstthen soglorungs- Prüftenlen.
722) XXXXXVI
Es ist in letzter Zeit wiederholt vorgekommen,
daß Weinkommissionäre und Weinhändler versuchen,
bei den Winzern Tresterweine aufzukaufen und in den
Verkehr zu bringen, was nach 8 11 des Weingesetzes
vom 7. April 1909 (R. G. B. S. 395) unzulässig ist.
Solche Verkäufe haben auch bereits stattgefunden und
sind auch schon Gegenstand eines gerichtlichen Straf—⸗
verfahrens geworden.
Gemäß des 8 11 des Weingesetzes dürfen die als
Haustrunk hergestellten Getränke nur im eigenen Haus—⸗
halte des Herstellers verwendet oder ohne besondern
Entgelt an die in seinem Betriebe beschäf—
tigten Personen zumeigenen Vrbrauch ab—
gegeben werden.
Zuwiderhandelnde haben neben hohen Strafen auch
die Einziehung ihrer Produkte zu gewärtigen.
Trier, den 10. Oktober 1918.
Der Regierungspräsident.

behunnimuchungen oüerer ßehöürsden.
723) Bekanntmachung
Die Rotlaufseuche unter dem Schweinebestande des
Hüttenarbeiters Fritz Ha uch zu Wehrden ist erloschen
und sind daher die angeordneten Sperrmaßregeln wieder
aufgehoben worden.
Völklingeenn, den 25. Oktober 1918.
Die Polizei⸗Verwaltung.
Der Bürgermeister.
J. V.: Der Beigeordnete Klonz.

Saarbrücken, den 2. November 1918.
Der Königliche Landrat:
v. Halfern.

Die Polizeidirektion schreibt uns: Wenn auch die
Grippe-Erkrankungen in der Stadt in den letzten Tagen
nicht zugenommen haben, ist doch eine weitere Schließung
sämtlicher Schulen bis zum 3. November angeordnet worden.
Dagegen ist davon abgesehen worden, die Theater und
Kinos zu schließen, um in der jetzigen Zeit der Bevöl—
kerung eine Ablenkungsmöglichkeit zu belassen. Auch von
einem Verbot der Versammlungen ist abgesehen worden,
um nicht den politisch Interessierten die Möglichkeit zu
nehmen, in Versammlungen Aufklärungen über die politische
Lage entgegen zu nehmen und die Ansichten auszutauschen.
Jedoch wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß
ieder Besucher von Theatern oder von Versammlungen
sich in erhöhtem Maße der Ansteckungsgefahr aussetzt. Leicht
erkrankte oder noch nicht völlig wiederhergestellte Per—
sonen werden dringend gebeten, sich von allen öffent—
lichen Veranstalktungen fern zu halten.

Aufgebot.
Der Bergmann Matthias Kraemer in Bersch—
weiler, als Vormund der minderjährige Margarete
Kraemer, daselbst, hat das Aufgebot des angeblich verloren⸗
gegangenen Sparkassenbuches der Kreissparkasse Saarbrücken Nr.
70578, auf den Namen der Margarete Kraemer ausgestellt,
mit einer Einlage von 635.66 Mark beantragt. Der Inhaber
der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf
den 11. Februar 1919, vormittags 10 Uhr,
vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Angeboistermine seine
Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die
Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Sulzbach-Saar, den 10. Oktober 1018.
Königliches Amtsgericht.
88z. Knopp.
Fur die Ausfertigung:
Bier,
Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts.

*
Allgemeine Oriskrankenkasse
für die Bürgermeistereien Bischmisheim und
Kleinblittersdorf zu Brebach.
Da zu der letzten Ausschußsitzung nur 1 Vertre⸗
ter erschienen war, konnte eine Beschlußfassung nicht
erfolgen und wird hiermit neuer Termin mit der glei⸗—
chen Tagesordnung auf Sonntag, den 10 November d.
JIs., nachm. 3 Uhr im Lokale des Herrn Gettmann
zu Brebach anberaumt.
Die Herren Vertreter werden ersucht, vollzählich
erscheinen zu wollen.
Brebach, den 29. Oktober 1918.

Der Vorsitzende,
Karl Clemens.

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