Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

.

brauchsregelung sowie auch bei dem Kartoffelverbrauch
selbst muß daher von Aufang an mit der größten Vor—
sicht vorgegangen werden, damit die zur Verfügung
stehenden. Kartoffelmengen bis zur neuen Ernte aus—
reichen. Die Kartoffelration ist auf sieben Pfund
pro Kopf und Woche festgesetzt und der Kreis ist ver—⸗
pflichtet, in erfter Linie die Kartoffeln im eigenen
Kreise zu erfassen; die ihm noch fehlenden Kartoffeln
werden von ausmärts zugeteilt. Aus dem eigenen
Kreise erfolgt die Anrechnung nach der vorhandenen
startosfelanbaufläche wobei die Reichskartoffelstelle in
Berlin einen Durchschnittsertrag von 661/. gentner
pro Morgen zugrundegelegt hat.
In erster Linie muß nun Wert darauf gelegt
werden, um die Ration von 7 Pfund verabfolgen zu
können, daß die im Kreise vorhandenen Kartoffeln
unbedingt richtig exfaßt werden. Es ist daher von der
größten Wichtigkeit, daß darauf geachtet wird, daß
keine Kartoffeln aus dem Kreise auf dem Schleich
wege herausgebracht werden, da eine derartige Aus
fuhr nur zum Nachteil der Kreiseingesessenen wäre
Auch die Kartoffelverbraucher müssen demnach das
größte Interesse daran haben, daß keine Kartoffeln
auf verbotenem Wege aus dem Kreise zur Ausfüh—
rung kommen. Jeder Kreiseingesefsene wird drin—
gend ersucht, wenn er von derartigen Fällen Kennt—
nis erhält, Anzeige zu erstatten, damit die verbotene
Ausfuhr verhindert wird. Die Kartoffeln sind sämt—
lich für den Kreis beschlagnahmt und die Kartoffel—
erzeuger können unter Zugrundelegung odes festgesetzten
 Durchschnittsertrages sich berechnen, welche Mengen
sie abliefern müssen. Bei denjenigen Erzeugern, die
unberechtigter Weist Kartoffel abgeben oder verbrau—
chen, muß zur Erfüllung ihrer Ablieferungspflicht auf
ihre Bestände, die ihnen bestimmungsgemäß zu belassen
sind, zurüdgegriffen werden.
Wie beretts erwähnt ist, werden pro Kopf und
Woche 7 Pfund zur Verfügung gestellt werden können.
Nachlieserungen sind ausgeschloffen. Es ist daher er⸗
forderlich, daß vom Oktober ab die Kartoffeln mit
GBemüse gestreckt werden und nicht erst dann mit der
Streckung der Kartoffeln begonnen wird, wenn sie fast
sümtlich verbraucht sind. Bekanntlich ift das Gemirse
im Herbste in frischem Zustande am schmackhaftesten
und hält sich auch nicht so lange wie die Kartoffern.
Der Kreis hat unter Auswendung von ganz erheb⸗
lichen Mitteln für den Abschluß von Gemüselieferungs⸗
verträgen Sorge getragen, sodaß die Bevölkerung aus—
reichend mit Gemüse, wie Weißkohl, Rotkohl, Wirsing,
Möhren, gelben Kohlrabien versorgt werden kann und
es ist nunmehr Pflicht der Bevölkerung, sich auch aus—
reichend mit diesem Gemüse einzudecken. Das Gemuüse
wird zu einem verhältnismäßig niedrigen Preise über⸗
wiesen werden können und vor allen Dingen ist es er—
forderlich, daßß ausreichend Weißkohl und Rüben einge⸗
schnitten werden, die insbesondere im kommenden Fruͤh—
jahr verwendet werden können.
Ferner hält sich auch Weißkohl, Rotkohl, Wirsiuig,
Möhren und Kohlrabien bei. sachgemäßer Lagerung,
insbesondere in kleinen Mengeu, in frischem Zustande
bis zum kommenden Frühjahr. Die Herbstgemüseliese
rungen haben stark eingesetzt und das Gemüse ist
ferungen haben stark eingesezt und das Gemüse ist
verhältnismäßig früh reif gewarden. Es ist daher er—
sorderlich, daß sofort mit dem Eindeden begonnen
wird, da nicht feftsteht, wie lange diese Lieferungen an—
halten werden. Wer sich nicht hinreichend mit Gemüse
versorgt, hat sich nachher die Schuld selbst zuzuschrei—
ben, wenn er im Winter und auch im nächsten Frühjahr
nicht ausreichend mit Gemüse versorat ist

Kriegerfürsorge
m Landkreise Saarbrücken.
l. Kriegsbeschãdigtenfürsorge.
Für diejenigen Kriegsbeschädigten, die über ihre
jernere Erwerbstätigkeit beraten zu sein wünschen, sind
außer den örtlichen Beratungsstellen, die beim Bür—
germeisteramt zu erfahren sind, allgemeine
Beratungsstunden im Landratsamt
zu Saarbrücken, Schloßplatz Nr. 8, Zimmer Nr. 1
und zwar
ieden Freitag, vormittags von 15212Uhr
eingerichtet. Es liegt aim eigenen Intereffe der Kriegs—
beschädigten, wenn sie von diesen Einrichtungen weit—
gehenden Gebrauch machen.
2. Kriegshinterbliebenenfürsorge.
Für die Kriegshinterbliebenen befindet sich die
amtliche Fürsorgestelle in allen Angelegenbeiten
bei dem zuständigen Bürgermeisteramt.
3. Kapitalabfindung.
a) für Kriegsbeschädigte.
Antragstellung auf Erlangung des Abfindungs—
bescheides beim zuständigen Bezirksfeldwebel. Nach Er—
halt des Abfindungsbescheides vom Generalkommando
veitere Antragstellung auf Auszahlung der Abfin—
dungssumme beim Landratsamt in Saarbrücken oder
beim zuständigen Bürgermeisteramt.
p) für Kriegerwitwen.
Antragstellung auf Kapitalabfindung bei dem zu—
ständigen Bürgermeisteramt. Nach Erhalt des Abfin—
dungsbescheides vom Generalkommando, weitere An—
tragstellung auf Auszahlung der Abfindungsfumme
beim Landratsamt in Saarbrücken oder beim zuständi—
geu Bürgermeisteramt.
Saarbrücken, den 17. Januar 1917.
von Halfern, Kgl. Landrat.

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„a. und Roßlaßtamen
ind zu Gunsten der Reichsfulttermittelftelle
sSeschästs abteilung Verlicz W. 35 beschlag—
nahmt und müssen an den bestellten Haupt⸗
ankäuser, die
Firma bourad Appel in Darmstadt
bezw. an die
reissammellstelle für Schulfammlungen
Gaarbrütcen
abgeliefert werden. — Daselbst werden
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wert angekauft,

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W. Funl.
Neunlirchen a. d. daar
Schloßsir. 32.
Postkarte genügt.
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ESymdilats⸗Preisen und ⸗Bedingungen.

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Zaarbrüclen t, Telephon 1603.
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Straenbahnhaltestelle um Schlachtfeld. Saal sür Vereine
Vereinslokal sür Turner, Krieger, Sänger Eisenbanmeee
            
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